Zitat von
Finch
Das kann ja sein, je nach dem was mit "Erstberatung" gemeint ist. Wieviele Stunden? Was ein Anwalt pro Stunde nehmen darf ist letztlich aber gedeckelt. Es ist eben nicht erlaubt, privatautonom unbegrenzt hohe Stunden-Honorare zu vereinbaren. Bei Ärzten ist der Verdienst ja auch gesetzlich gedeckelt.
Schon was älter, aber ich schätze, dass das im Wesentlichen noch so gilt.
01.03.2005 | Anwaltshonorar
Was Sie bei Honorarvereinbarungen nach § [Links nur für registrierte Nutzer] RVG beachten müssen
VON RILG DR. JULIA BETTINA ONDERKA, BONN
Der Anwalt ist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit nach dem RVG abzurechnen. Vielmehr steht es ihm auf Grund der Vertragsfreiheit offen, mit seinem Mandanten andere Gebühren zu vereinbaren. Etwas anderes gilt nur bei PKH- und Beratungshilfemandaten. Der Beitrag informiert Sie über die formellen und inhaltlichen Anforderungen an eine Honorarvereinbarung.
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Mittlerweile ist ja sogar erlaubt, Erfolgshonorare - wie das z.B. auch in den USA üblich ist - zu vereinbaren.