Ich denke Du bringst da was durcheinander - Pflichtverteidigung "beigeordnet" heißt im Grunde nur, dass Du einen Anwalt brauchst der Dich vertritt. Kein Gericht in Deutschland wird Dir einen Rechtsanwalt aufzwingen (können) - er wird Dir nur aufgezwungen, wenn Du nicht in der Lage bist einen Rechtsanwalt, welcher Deine Interessen / Verteidigung vertritt zu benennen bzw. Dich verweigern würdest.
Er bezahlt seinen Verteidiger, im Fall einer Verurteilung, IMMER selber - im Unterschied zu Zivilprozessen gibt es im Strafrecht keine Prozesskostenhilfe, wo ggf. die Allgemeinheit ein Teil oder die gesamten Kosten übernehmen "darf", wenn man den Prozeß nicht gewinnt.
Die fianziellen Möglichkeiten spielen da also absolut keine Rolle....
Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepaßt an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.
Jiddu Krishnamurti
Da muss man unterscheiden:
Verurteilung - Hir bezahlt der dann Verurteilte dann alles - also Verfahrenskosten sowie seine Rechtsanwaltskosten
Freispruch - Hier bezahlt der dann Freigesprochene nix - also Verfahrenskosten und Rechtsanwaltskosten bezahlt der Staat
Einstellung -Hier wird geteilt, die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates, die Rechtsanwaltkosten zu Lasten des dann einstmals Beklagten
Was an Rechtsanwaltskosten aber erstattet wird ist gedeckelt und richtig sich nach der Gebührenordnung. Wenn Du also eine Anwalt beauftragt hast, welcher Dir in der Stunde einen tausender in Rechnung stellt wirst Du nur ein Bruchteil dieser Anwaltkosten erstattet gekommen.
Mir persönlich wäre es nun neu, dass ich als Mandat mit einem Rechtsanwalt keine Honorarvergütung in sozusagen "unbegrenzter Höhe" schließen darf. Meines Wissens muss dies aber zwingend schriftlich formuliert und fixiert werden UND - nicht unwichtig, im Fall eines Prozeßgewinnes bleibe ich halt auf allen Kosten, welche die Gebührenordnung übersteigen, sitzen.
Wenn ich also einem Anwalt ein "Erfolgshonorar" von 100 000 € bezahle - die Gebührenordnung auf nur 10 000 € hergibt bleibe ich halt auf 90 000 € sitzen. Dachte ich wenigstens immer?????
Hier hatte ich ursprünglich die aktuelle Anschrift des Rechtsanwalt geschrieben, denn dieser ist verzogen.14.04.2019, 20:20
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Ich hatte da auch heute einmal unter der 0351- Telefonnummer angerufen, um einmal allgemeine Fragen beantwortet zu bekommen.
Der Rechtsanwalt macht ausschließlich nur Pflichtverteidigung.
d.h. man bekommt diesen Rechtsanwalt nur über ein Gericht, bzw. kann den nur über ein Gericht anheuern.
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