+ Auf Thema antworten
Seite 8 von 10 ErsteErste ... 4 5 6 7 8 9 10 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 71 bis 80 von 96

Thema: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

  1. #71
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
    Registriert seit
    29.03.2011
    Beiträge
    5.477

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Tyl Beitrag anzeigen
    Schon was älter, aber ich schätze, dass das im Wesentlichen noch so gilt.

    01.03.2005 | Anwaltshonorar

    Was Sie bei Honorarvereinbarungen nach § [Links nur für registrierte Nutzer] RVG beachten müssen

    VON RILG DR. JULIA BETTINA ONDERKA, BONN
    Der Anwalt ist nicht verpflichtet, seine Tätigkeit nach dem RVG abzurechnen. Vielmehr steht es ihm auf Grund der Vertragsfreiheit offen, mit seinem Mandanten andere Gebühren zu vereinbaren. Etwas anderes gilt nur bei PKH- und Beratungshilfemandaten. Der Beitrag informiert Sie über die formellen und inhaltlichen Anforderungen an eine Honorarvereinbarung.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Mittlerweile ist ja sogar erlaubt, Erfolgshonorare - wie das z.B. auch in den USA üblich ist - zu vereinbaren.
    Genau. Wie hoch dieses aber sein darf, ist durch jahrelange Rechtsprechung aber gedeckelt. Was Experte cornjung behauptet, geht zB nicht.

  2. #72
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
    Registriert seit
    29.03.2011
    Beiträge
    5.477

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Wieder falsch. Der AE und einzige BZeuge wird geladen. Wenn er nicht geladen wird, fehlt der Beweis und Anklage ist hinfällig. Einstellung oder Freispruch. Wenn er nicht kommt, ergeht OG, kein Bussgeld und erneute HV. Und gegen Urteile des AG gibts Berufung, aber keine Revision. Auf den Rest deines Unsinns lohnt gar nicht mehr einzugehen. Da ist mir echt die Zeit zu schade.
    Ds Gericht muss ihn aber laden. Meine Güte wie schwer kann das sein? Tut das Gericht das nicht, dann ist das ein relativer Revisionsgrund. Und bevor Du jetzt "BERUFUNG BERUFUNG" schreist. Bitte bitte lies Dir die §§ 296 ff. StPO durch bevor Du Deinen Müll verbreitest.

  3. #73
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.473

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Dresdner Beitrag anzeigen
    Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, und bei Strafverfahren ist es in der Regel so, dass eine Pflichtverteidigung beigeordnet wird.
    Ich denke Du bringst da was durcheinander - Pflichtverteidigung "beigeordnet" heißt im Grunde nur, dass Du einen Anwalt brauchst der Dich vertritt. Kein Gericht in Deutschland wird Dir einen Rechtsanwalt aufzwingen (können) - er wird Dir nur aufgezwungen, wenn Du nicht in der Lage bist einen Rechtsanwalt, welcher Deine Interessen / Verteidigung vertritt zu benennen bzw. Dich verweigern würdest.

  4. #74
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.473

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Enkidu Beitrag anzeigen
    Bei Gericht wird "Recht" gesprochen, aber von der Vorstellung dass es dort um Gerechtigkeit geht, kann man sich getrost verabschieden. Also Beine stillhalten und die Büsserkappe aufsetzen nicht vegressen!

    Lieber ein (kurzes) Ende mit Schrecken... Vielleicht kann der Verteidiger ja einen Deal aushandeln?
    So die ländläufige Meinung - ein Gericht bzw. ein Richter fällt ein Urteil im Rahmen der Rechtsnormen (also Gesetze) und Rechtsmöglichkeiten (also Auslegung des Gesetzes) - nicht mehr und nicht weniger.

  5. #75
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.473

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Dresdner Beitrag anzeigen
    Einen Wahlverteidiger müßte er selber bezahlen, und dazu fehlen ihm die finanziellen Mittel
    Er bezahlt seinen Verteidiger, im Fall einer Verurteilung, IMMER selber - im Unterschied zu Zivilprozessen gibt es im Strafrecht keine Prozesskostenhilfe, wo ggf. die Allgemeinheit ein Teil oder die gesamten Kosten übernehmen "darf", wenn man den Prozeß nicht gewinnt.
    Die fianziellen Möglichkeiten spielen da also absolut keine Rolle....

  6. #76
    Mitglied Benutzerbild von Tyl
    Registriert seit
    16.08.2017
    Beiträge
    1.183

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Genau. Wie hoch dieses aber sein darf, ist durch jahrelange Rechtsprechung aber gedeckelt. Was Experte cornjung behauptet, geht zB nicht.
    Welche Urteile meinst du z.B.?

    Sittenwidrigkeit käme ja nur in Ausnahmefällen zum Tragen.
    Aber bei jemanden, der öfter klagt und auch weiß, was die üblichen Stundensätze sind, scheidet Sittenwidrigkeit aus,
    da er sich ja auch einen anderen Anwalt hätte nehmen können.

  7. #77
    Sprössling der Stille Benutzerbild von Enkidu
    Registriert seit
    13.01.2019
    Ort
    Hliðskjálf
    Beiträge
    2.387

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    So die ländläufige Meinung - ein Gericht bzw. ein Richter fällt ein Urteil im Rahmen der Rechtsnormen (also Gesetze) und Rechtsmöglichkeiten (also Auslegung des Gesetzes) - nicht mehr und nicht weniger.

    Einmal [Links nur für registrierte Nutzer] ich, ich hätte [Links nur für registrierte Nutzer]. Aber ich hatte mich ausnahmsweise [Links nur für registrierte Nutzer].

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Es ist kein Zeichen geistiger Gesundheit, gut angepaßt an eine zutiefst kranke Gesellschaft zu sein.
    Jiddu Krishnamurti

  8. #78
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.473

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Bedeutet das, dass man quasi "seinen" Anwalt nehmen kann, der aber durch die Staatskasse bezahlt wird? Oder muss man den dann aus einem "Pool" von Anwälten aussuchen?
    Da muss man unterscheiden:
    Verurteilung - Hir bezahlt der dann Verurteilte dann alles - also Verfahrenskosten sowie seine Rechtsanwaltskosten
    Freispruch - Hier bezahlt der dann Freigesprochene nix - also Verfahrenskosten und Rechtsanwaltskosten bezahlt der Staat
    Einstellung -Hier wird geteilt, die Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Staates, die Rechtsanwaltkosten zu Lasten des dann einstmals Beklagten

    Was an Rechtsanwaltskosten aber erstattet wird ist gedeckelt und richtig sich nach der Gebührenordnung. Wenn Du also eine Anwalt beauftragt hast, welcher Dir in der Stunde einen tausender in Rechnung stellt wirst Du nur ein Bruchteil dieser Anwaltkosten erstattet gekommen.

  9. #79
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.473

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Dir scheint nicht geläufig zu sein, wie Rechtsanwaltsgebühren und Honorare zustande kommen, geschweige denn von den gesetzlichen Grundlagen. Zeithonorare sind eben nicht grenzenlos hoch vereinbar. Ab einer bestimmten Höhe, meistens schon etwa 400 Euro sind besondere Anforderungen an die Zulässigkeit eines solchen Stundensatzes zu erfüllen. Das RVG regelt eine Höchstgrenze genau, indem es das Zeithonorar ins Verhältnis zu den normalerweise anfallenden gesetzlichen Gebühren setzt. Übersteigt das Stundenhonorar diese Gebühr um ein vielfaches, wirkt eine widerlegliche Vermutung für die Unangemessenheit. Der Anwalt muss dann besondere Umstände darlegen, die die Höhe rechtfertigen. Die Rspr. ist da nicht besonders tolerant. Also wird es Sätze von 500 EUR nur in besonders komplexen und aufwendigen Verfahren geben. 1000 EUR hingegen dürfen so gut wie nie erhoben werden. Denkbar ist hier nur ein besonders komplexer Fall im Wirtschaftsstrafrecht. Dass Du behauptest, gute Anwälte könnten das auch bei "normalen" oder etwas komplexeren Verfahren vereinbaren (gar bei Dir selbst?) zeigt, dass Du - wie so oft - einfach Dinge behauptest, die an der Realität vorbeigehen. Dass Du dann auch noch behauptest, diese Erfahrung selbst gemacht zu haben, ist lustig, weil es zeigt, dass du obendrein noch flunkerst. Es passt aber bestens zu Deinem sonstigen Auftreten hier. Cornjung und die Staranwälte: dick auftragen macht eben Spaß.
    Mir persönlich wäre es nun neu, dass ich als Mandat mit einem Rechtsanwalt keine Honorarvergütung in sozusagen "unbegrenzter Höhe" schließen darf. Meines Wissens muss dies aber zwingend schriftlich formuliert und fixiert werden UND - nicht unwichtig, im Fall eines Prozeßgewinnes bleibe ich halt auf allen Kosten, welche die Gebührenordnung übersteigen, sitzen.

    Wenn ich also einem Anwalt ein "Erfolgshonorar" von 100 000 € bezahle - die Gebührenordnung auf nur 10 000 € hergibt bleibe ich halt auf 90 000 € sitzen. Dachte ich wenigstens immer?????

  10. #80
    Mitglied Benutzerbild von Dresdner
    Registriert seit
    10.04.2019
    Ort
    Dresden / Sachsen
    Beiträge
    12

    Standard AW: Politische Urteile am Landgericht Dresden & Pflichtverteidigung

    14.04.2019, 20:20
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Mitglied

    Dieser Beitrag wurde von [Links nur für registrierte Nutzer] gelöscht.

    Hier hatte ich ursprünglich die aktuelle Anschrift des Rechtsanwalt geschrieben, denn dieser ist verzogen.

    Ich hatte da auch heute einmal unter der 0351- Telefonnummer angerufen, um einmal allgemeine Fragen beantwortet zu bekommen.

    Der Rechtsanwalt macht ausschließlich nur Pflichtverteidigung.
    d.h. man bekommt diesen Rechtsanwalt nur über ein Gericht, bzw. kann den nur über ein Gericht anheuern.

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 01.12.2022, 18:59
  2. Urteile gegen Hisbollah
    Von skydive im Forum Krisengebiete
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 30.04.2010, 22:12
  3. Antworten: 179
    Letzter Beitrag: 04.08.2007, 08:10

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben