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Dem Bundesverfassungsgericht liegt ein Eilantrag vor über dem Stimmrecht für psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte.
Voll betreute Menschen mit Behinderung sollen bei Wahlen ihre Stimme abgeben dürfen.
Dieses neue Gesetz soll nach den Europawahlen greifen. HEUTE entscheidet das Bundesverfassungsgericht über einen Eilantrag. Im Koalitionsvertrag ist eine entsprechende Änderung vorgesehen.
Den Eilantrag haben die FDP, Grüne und Linke eingebracht.
Sie wollen die Umsetzung des neuen Gesetzes schon vor der Europwahl im Mai durchsetzen. Das gleiche Recht sollen auch Straftäter(!!!!) haben, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychatrischen Krankenheus untergebracht sind!!!!!!
Merkel-BRD 2019!!!!