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Thema: Wahlrecht für psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte!

  1. #21
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Wahlrecht für psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte!

    Zitat Zitat von Pelle Beitrag anzeigen
    Wenn Wahlen was ändern würden, wären sie verboten.
    Wahlen ändern zwar nicht die Politik, aber Wahlen bringen die eine oder andere Partei an den Futtertrog.
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  2. #22
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Wahlrecht für psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte!

    Ob nun ein Bekloppter, oder ein " Normaler " links wählt egal, zwei verschenkte Stimmen.

  3. #23
    Last Line Of Defense Benutzerbild von sunbeam
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    Standard AW: Wahlrecht für psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte!

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Jooo. Die nächste Wahl wird wohl eine "Trisomie21-Wahl".

    PS: Das Strangthema ist irreführend. Denn natürlich durften auch vorher die "psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte" wählen. Es geht diesmal um voll betreute Menschen mit Behinderungen.
    Wissen wir. Anders waren die Wahlergebnisse der vergangenen Jahre auch nicht zu erklären.
    When the night is done the sun starts smiling
    The ocean kisses the sky and the horizon

    It‘s a lovelee dae – and the sun is shining
    Everywhere I go – I see children smilin‘

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Wahlrecht für psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte!

    Ein gewisser Dunstkreis darf 2 mal wählen.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  5. #25
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Wahlrecht für psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte!

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Ein gewisser Dunstkreis darf 2 mal wählen.
    Erhalten psychisch Kranke auch das passive Wahlrecht ?
    Anders gefragt - Dürfen psychisch Kranke auch in den Bundestag gewählt werden ?
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  6. #26
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Wahlrecht für psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    (...) Dürfen psychisch Kranke auch in den Bundestag gewählt werden ?(...)
    Natürlich.
    kol-ut-shan

  7. #27
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Wahlrecht für psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte!

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Natürlich.
    Stimmt, seit Jahrzehnten wird das praktiziert...
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  8. #28
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: Wahlrecht für psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte!

    Die dümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber.

  9. #29
    HPF Moderator
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    Standard AW: Wahlrecht für psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte!

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Erhalten psychisch Kranke auch das passive Wahlrecht ?
    Anders gefragt - Dürfen psychisch Kranke auch in den Bundestag gewählt werden ?
    guck dir den BT und die Regierung an, dann weißt du, dass es das schon seeeehr lange gibt
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  10. #30
    Mitglied
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    Standard AW: Wahlrecht für psychisch Kranke, Straftäter und Behinderte!

    Man muss das Urteil nur verstehen .- dann relativiert sich Vieles und was so in manchen Medien erzählt wird ist nicht mehr haltbar.

    Die Karlsruher Richter haben eindeutig gesagt - ein Ausschluss aus dem aktiven Wahlrecht ist weiterhin verfassungsmäßig möglich - nur das aktuell geltende Wahlrecht weise Mängel in der gesetzlichen "Typisierung" auf, sprich - ein auf Vollbetreuung angewiesener Rollifahrer, welche aber noch völlig geistig klar vorhanden ist wird behandelt wie Jemand, der geistig völlig weggetreten ist und daher auf eine Vollbetreuung angewiesen ist.

    Warum aber sollte ein geistig völlig klarer Rollifahrer, welcher auf Vollbetreuung angewiesen ist, nicht wählen dürfen sollen?

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