Zitat von
Süßer
Das Problem heißt also Anzünden.
Im Kamin läßt sich das relativ einfach bewerkstelligen, indem man ein Hilfsfeuer startet. Dazu legt man 2 Eichenbalken parallel auf die Asche im Kamin. Vorne legt man Holzscheite, welche mit Spänen entzündet werden.
Die Scheite bringen die Balken zum Glühen. Da reicht, damit sich die beiden Balken gegenseitig anstahlen und so das Feuer in Gang halten. Die glühenden Stellen (der Balken) erwärmen soviel Luft, das sich an einem gutem Kamin, sogar die Glut entgegen dem Luftstrom bewegt. Die Asche wirkt als Wärmeisolation zum Boden. Das funktioniert sogar mit feuchten Eichenbalken, denen das Wasser höhrbar und sichtbar auskocht.
Ich denke das ein dreistufiger Ablauf nötig ist für den rapiden Fortschritt des Brandes vom Notre Dame.
Die 3. Stufe, vollständiger Abbrand der Eichenbalken wenn die einmal entzündet sind, halte ich für nachvollziehbar. Die Bilder des einstürzenden Horuturmes haben das nachdrücklich bestätigt.
Die 2. Stufe, Entzündung der Eichenbalken durch ein Hilfsfeuer, sehe ich als nicht als kompliziert an, da jedes Dach genügend Latten etc. hat. Normalerweise finden sich auf Dachböden älterer Gebäude auch etliche Möbel die dort gelagert werden, ist zwar wegen Brandschutz verboten aber wird irR mißachtet.
Nur mit der 1. Stufe gibt es Probleme. Da eigentlich, spätestens mit der Renovierung 2010, alle potentiellen Gefahrenquellen eliminiert sein sollten.
Man muß annehmen, das Irgendetwas instant das ganze Dach angezündet hat. Denkbar wären Lacke, die Metallzusätze enthalten. Bei dem Hindenburg-Unglück, dem Luftschiff, wurde letztendlich festgestellt, das Aluminiumpulver im Lack wesentlich für die Verschärfung der Abläufe waren. Oder es haben sich brennbare Dämpfe im Dach angesammelt, als die sich entzündeteten, die 2. Stufe im kompletten Dach starteten.
Was ich als ausgeschlossen halte, ist der aktuell propagierte simplifizierte Ablauf, der vor Beginn jedlicher Untersuchung verkündet wurde.
Im Moment können wir nur abwarten und hoffen das den Ermittlern eine in alle Richtung freie Untersuchung gestattet wird.
LG