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Thema: Merkel will mit Huawei Geschäfte machen, werden das die Amerikaner zulassen?

  1. #21
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Merkel will mit Huawei Geschäfte machen, werden das die Amerikaner zulassen?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Jetzt weiß ich nicht ob und welches Ankommen es zwischen den USA und Kanada.

    Ein "internationaler" Haftbefehl (den es im Grund nicht gibt, sondern nur so genannt wird) ist immer der (nationale) Haftbefehl eines Staates X über eine Person A, welche dann international zur Fahndung ausgeschrieben wird. Dies heißt aber nicht, dass - greift man diese Person A in einem anderen Staat auf - dass dieser auch zwingend verhaftet und / oder zwingend ausgeliefert werden muss.
    Ja, das ist richtig.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    In Deutschland soll es so sein - bevor dieser Haftbefehl am Ende vollstreckt wird, wird erst einmal gepürft, ob nach deutschen Recht und Gesetz eine Strafat vorliegt. Ist dies der Fall dann wird der Haftbefehl vollstreckt. Wenn dem nicht so ist kannst Du Dir denken was passiert - nämlich, dass der Haftbefehl nicht vollstreckt wird und die Person auf freiem Fuß bleibt..
    Dann würde Deutschland dem Staat X mitteilen - Achtung, wir haben Person A bei uns aufgegriffen und festgesetzt - dann wird der Staat X wohl ein Auslieferungsersuchen stellen - dann entscheidet in der Regel ein Gericht ob man diesem "ersuchen" stattgibt und erst dann kommt es zur Auslieferung.
    Duetschland würde aber z.B. keinen gesuchten Straftäter in die USA ausliefern, wenn ihm dort die Todesstrafe droht oder auch nicht an Länder, wo der einsatz von Folter zum Mittel der Strafverfolgung dient und an nichtdeomkraitsche Länder auch nicht.
    Danke fuer die Beschreibung wie die Prozedur mit einem im Ausland ausgestelltem Haftbefehl in DEU ablaeuft.

    So wie ich das nun verstehe,kann sich DEU im Fall einer interpretierten Inkompatibilitaet zwischen eigener und fremder Rechtsauffassung ueber den fremden Haftbefehl hinwegsetzen. Dies koennte theoretisch bedeuten, dass sich eine im Staat 'X' per Haftbefehl gesuchte [gefaehrliche] Person monatelang in DEU frei tummeln kann, bis DEU irgendwann die Rechtskompatibilitaet zwischen Staat 'X' und DEU [am Ende immer ein Gericht] geprueft hat? Hmmmm...

    Das mit der Ausliferung im Fall der Todesstrafe aus 'humanitaeren' Gruenden ist hier genauso wie in DEU, jedoch versucht man hier ein bindendes Versprechen des auf auslieferungantragenden Staates zu erhalten, wonach der Beschuldigte die Todesstrafe/Folter erspart bleibt.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Natürlich könnte man bilateral regeln, dass man Immer und Jederzeit ausliefert - dagegen steht aber in der Regel geltendes Recht, wodurch am Ende immer ein Gericht entscheiden wird - Ja oder Nein...egal ob nun bilateral geregelt oder nicht.
    Dies trifft zwischen Canada und den U.S.A. zu : 1) will keines der beiden Staaten einen per Haftbefehl Gesuchten auf seinem Boden haben und 2) Canada und die U.S.A. beruhen beide auf Anglo-American common law, das heisst dass die Justiz etc trotz der vielen Unterschiede in beiden Staaten doch viel Gemeinsamheiten aufweist. Wobei bemerkt sein darf, dass 'Rechtsprechung' in den U.S.A. oft als unverstaendlich, ungerecht, barbarisch und primitiv anmutet.

    Im vorliegenden Fall einer justiziellen Zusammenarbeit zwischen Canada und anderen Staaten gilt in Canada der sog. 'Mutual Legal Assistance in Criminal Matters Act':

    'As of April, 2014, Canada had entered into 35 bilateral Mutual Legal Assistance Treaties (MLATs) and is a signatory to several conventions through which Canada can receive and provide assistance in gathering evidence in criminal cases, by way of compulsory measures if necessary. Updated lists of the bilateral and the multi-lateral conventions, and the parties to the multi-lateral conventions are available from the IAG.
    [...]
    Treaty requests will be executed in accordance with the law of the Requested State.
    [...]
    Canada also makes requests for assistance to foreign states or entities with which it does not have treaty relations, on the basis of the principle of international comity.'
    [Links nur für registrierte Nutzer]


    ' Seit April 2014 hat Kanada 35 bilaterale Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe (MLAT) abgeschlossen und ist Unterzeichner mehrerer Übereinkommen, durch die Kanada bei Bedarf Ermittlungsverfahren in Strafsachen erhalten und unterstützen kann, sofern dies erforderlich ist. Aktualisierte Listen der bilateralen und der multilateralen Konventionen sowie der Parteien der multilateralen Konventionen sind bei der IAG erhältlich.
    [...]
    Vertragsanträge werden gemäß dem Recht des ersuchten Staates ausgeführt
    [...]
    Kanada ersucht auch ausländische Staaten oder Entities, mit denen es keine vertraglichen Beziehungen unterhält, auf der Grundlage des Prinzips der internationalen Höflichkeit um Unterstützung.'
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Ich koennte mir gut vorstellen, weiss es aber nicht, dass Canada ein bilaterales Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe (MLAT) mit DEU abgeschlossen hat: einen im anderen Staat ausgestellten Haftbefehl auch prompt im Eigenem durchzufuehren.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Interpol stellt gar nicht aus - sondern erfasst (in diesem Falle) einfach nur den nationalen Haftbefehl von Russland in einer Datenbank, wo die Staaten entsprechend Zugriff haben. Interpol sagt im Grunde also durch den Eintrag nur - Person A wird wegen Vergehen B gesucht.
    Bei der von Dir zitierten "Red Notice" handelt es sich auch nur um ein "Ersuchen" der Festnahme / Auslieferung - anordnen kann Interpol rein gar nix und es obliegt IMMER dem entsprechenden Staat diesem "Ersuchen" und dann ggf. der "Auslieferung" stattzugeben. Man KANN, man MUSS aber nicht. Daher sit Deine Aussage, dass [I]"Interpol 'Partnerstaaten' zum Beispiel verpflichten sich eine 'Interpol Red Notice' [/] * immer unbedingt durchzufuehren" so nicht korrekt. (siehe das Beispiel Deutschland - keine Auslieferung wenn Folter und / Todesstrafe droht, keine zwingende Auslieferung in Diktaturen mit unklaren Rechtssystem etc.).
    Ich führe Dir sogar ein ganz bekanntes Beisopiel an: der sogenannte "Kalif von Köln" wurde von der Türkei international gesucht - dieser Typ konnte über Jahre in diesem Lande sein Unwesen treiben (und selbs tmit Mord un dtotschlag drohen), trotzdem wurde er nicht an die Türkei ausgeleifert - erst als sichergestellt wurde, dass dem Menschen weder Folter noch die Todesstragfe droehen konnte dieser Mann - gegen erheblichen parteipolitischen und Widerstand diverser Interessengruppen) überhaupt ausgeleifert werden.
    In Deutschland selber saß der Mann de facto nicht einen Tag wegen der in dem "international" Haftbefehl erhobenen Anklagepunkten in Haft - das dies in diesem Land nicht strafbewehrt sind gab eas dafür auch keine Rechtsgrundlage.

    Interpol ist im Grunde ein reiner koordinierender Bürokratenverein ohne eigene Machtbefungnis - sprich, nirgends auf der Welt taucht ein Interpol-Mitarbeiter auf und verhaftet irgendwen...
    Stimmt alles was Du so schoen darlegst. [Links nur für registrierte Nutzer]. Besten Dank .

    Nichtsdestotrotz hat Bill Browder diesbezueglich ganz andere Erfahrungen gemacht. Vielleicht stelle ich ein paar Seiten aus seinem Buch hier ein.
    Danka fuer Deinen interessanten Beitrag

  2. #22
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    Standard AW: Merkel will mit Huawei Geschäfte machen, werden das die Amerikaner zulassen?

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Danke fuer die Beschreibung wie die Prozedur mit einem im Ausland ausgestelltem Haftbefehl in DEU ablaeuft.

    So wie ich das nun verstehe,kann sich DEU im Fall einer interpretierten Inkompatibilitaet zwischen eigener und fremder Rechtsauffassung ueber den fremden Haftbefehl hinwegsetzen. Dies koennte theoretisch bedeuten, dass sich eine im Staat 'X' per Haftbefehl gesuchte [gefaehrliche] Person monatelang in DEU frei tummeln kann, bis DEU irgendwann die Rechtskompatibilitaet zwischen Staat 'X' und DEU [am Ende immer ein Gericht] geprueft hat? Hmmmm...

    Das mit der Ausliferung im Fall der Todesstrafe aus 'humanitaeren' Gruenden ist hier genauso wie in DEU, jedoch versucht man hier ein bindendes Versprechen des auf auslieferungantragenden Staates zu erhalten, wonach der Beschuldigte die Todesstrafe/Folter erspart bleibt.
    Es ist nicht nur in Deutschland so - die Schweiz liefert meines Wissens keine Menschen aus, welche wegen "Steuerstrafatn" eine Strafe droht und ja - Du hast vollkommen recht - aber auch dies gilt nicht nur für Deutschland. Ich will da ´mal an den Posträuber Ronald Biggs (so hieß der Mensch glaube ich) darstellen - dieser wurde in Brasilien weder inhaftiert noch nach England ausgeliefert, obwohl Großbrittanien diese über jahre / jahrzehnte gefordert hat.


    Zu glauben, dass also ein sogenannter "internationaler Haftbefehl" eine Verhaftung und Auslieferung erzwingt ist nicht mehr und nicht webiger als eine Mär. Es obliegt immer dem entsprechenden Nationalstaat ob oder ob nicht und am Ende immer der Gerichtsbarkeit in dem entsprechenden Nationalstaat.

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    Dies trifft zwischen Canada und den U.S.A. zu : 1) will keines der beiden Staaten einen per Haftbefehl Gesuchten auf seinem Boden haben und 2) Canada und die U.S.A. beruhen beide auf Anglo-American common law, das heisst dass die Justiz etc trotz der vielen Unterschiede in beiden Staaten doch viel Gemeinsamheiten aufweist. Wobei bemerkt sein darf, dass 'Rechtsprechung' in den U.S.A. oft als unverstaendlich, ungerecht, barbarisch und primitiv anmutet.

    Im vorliegenden Fall einer justiziellen Zusammenarbeit zwischen Canada und anderen Staaten gilt in Canada der sog. 'Mutual Legal Assistance in Criminal Matters Act':

    'As of April, 2014, Canada had entered into 35 bilateral Mutual Legal Assistance Treaties (MLATs) and is a signatory to several conventions through which Canada can receive and provide assistance in gathering evidence in criminal cases, by way of compulsory measures if necessary. Updated lists of the bilateral and the multi-lateral conventions, and the parties to the multi-lateral conventions are available from the IAG.
    [...]
    Treaty requests will be executed in accordance with the law of the Requested State.
    [...]
    Canada also makes requests for assistance to foreign states or entities with which it does not have treaty relations, on the basis of the principle of international comity.'
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    ' Seit April 2014 hat Kanada 35 bilaterale Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe (MLAT) abgeschlossen und ist Unterzeichner mehrerer Übereinkommen, durch die Kanada bei Bedarf Ermittlungsverfahren in Strafsachen erhalten und unterstützen kann, sofern dies erforderlich ist. Aktualisierte Listen der bilateralen und der multilateralen Konventionen sowie der Parteien der multilateralen Konventionen sind bei der IAG erhältlich.
    [...]
    Vertragsanträge werden gemäß dem Recht des ersuchten Staates ausgeführt
    [...]
    Kanada ersucht auch ausländische Staaten oder Entities, mit denen es keine vertraglichen Beziehungen unterhält, auf der Grundlage des Prinzips der internationalen Höflichkeit um Unterstützung.'
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    Ich koennte mir gut vorstellen, weiss es aber nicht, dass Canada ein bilaterales Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe (MLAT) mit DEU abgeschlossen hat: einen im anderen Staat ausgestellten Haftbefehl auch prompt im Eigenem durchzufuehren.
    Das mag so sein - am Ende kannst Du aber noch so viele "bilaterale" Verträge abschließen - in einem Rechtsstaat entscheidet am Ende keine Behörde, sondern immer Falle eines Falles ein Gericht und ein Gericht ist einzig und alleine dem geltenden Recht des Nationalstaates und keinem, wie auch immer gearteten, Vertrag verpflichtet.

    Die ganze Geschichte ist also eine Feld mit vielen Möglichkeiten - in der Regel werden die Staaten auch bemüht sein solchen "Auslieferungsersuchen" nachzukommen - man kann dies aber als "haftbefehlausstellender Staat" nicht erzwingend.

  3. #23
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    Standard AW: Merkel will mit Huawei Geschäfte machen, werden das die Amerikaner zulassen?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    [...]
    "in einem Rechtsstaat entscheidet am Ende keine Behörde, sondern immer Falle eines Falles ein Gericht und ein Gericht ist einzig und alleine dem geltenden Recht des Nationalstaates und keinem, wie auch immer gearteten, Vertrag verpflichtet."


    Wenn ein Staat einen von einem Parlament [und upper chamber/Senat] ratifizierten Vertrag mit einem oder mehreren Staaten abschliesst ,so ist solcher Vertrag fuer alle Vertragspartner bindend. Bevor ein Staatsvertrag ratifiziert wird, ist anzunehmen dass dessen Kompatibilitaet mit der Gesetzgebung der jeweiligen Staaten ueberprueft wurde. Und ja, es liegt in der Natur von intern. Vertraegen die absolute Souveraenitaet eines Staates einzuschraenken.

    Ich weiss nicht ob und welche [Vertrags] Staaten sich verpflichtet haben einer Interpolmitteilung ueber ein 'Red Notice'-Haftersuchen unbedingt oder diskretionsbedingt nachzukommen. Ich kann mir nicht vorstellen dass DEU einen langen Justizweg einschlaegt um jede Red Notice erstmal mit deutscher Rechtmaessigkeit zu vergleichen um sie danach freizugeben oder zu ignorieren. So etwas wuerde ja den Sinn einer Red Notice negieren.


    "Red Notice; A communication issued by Interpol requesting
    the arrest of wanted persons with a view to extradi-
    tion. An Interpol Red Notice is the closest instrument
    to an international arrest warrant in use today."


    Red Notice; Eine von Interpol ausgestellte Mitteilung die die
    Festnahme von gesuchten Personen in Hinblick auf Ausliefe-
    rung fordert . Eine Red Notice ist das am naechstgelegenste
    Instrument fuer einen heutzutage verwendeten internationalen
    Haftbefehl.


    In der Praxis scheint es so zu sein, dass eine am Montag von Interpol ausgestellte Red Notice am Dienstag bei Flughafenkontrollen in vielen Staaten automatisch eine Verhaftung der gesuchten Person nach sich zieht. Erst nach der Verhaftung kann der Justizweg eingeschaltet werden.

    Im Folgendem etwas ueber die Red Notice :

    [Links nur für registrierte Nutzer]..........[Links nur für registrierte Nutzer]


    [Links nur für registrierte Nutzer]
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  4. #24
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    Standard AW: Merkel will mit Huawei Geschäfte machen, werden das die Amerikaner zulassen?

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    "in einem Rechtsstaat entscheidet am Ende keine Behörde, sondern immer Falle eines Falles ein Gericht und ein Gericht ist einzig und alleine dem geltenden Recht des Nationalstaates und keinem, wie auch immer gearteten, Vertrag verpflichtet."

    Wenn ein Staat einen von einem Parlament [und upper chamber/Senat] ratifizierten Vertrag mit einem oder mehreren Staaten abschliesst ,so ist solcher Vertrag fuer alle Vertragspartner bindend. Bevor ein Staatsvertrag ratifiziert wird, ist anzunehmen dass dessen Kompatibilitaet mit der Gesetzgebung der jeweiligen Staaten ueberprueft wurde. Und ja, es liegt in der Natur von intern. Vertraegen die absolute Souveraenitaet eines Staates einzuschraenken.

    Ich weiss nicht ob und welche [Vertrags] Staaten sich verpflichtet haben einer Interpolmitteilung ueber ein 'Red Notice'-Haftersuchen unbedingt oder diskretionsbedingt nachzukommen. Ich kann mir nicht vorstellen dass DEU einen langen Justizweg einschlaegt um jede Red Notice erstmal mit deutscher Rechtmaessigkeit zu vergleichen um sie danach freizugeben oder zu ignorieren. So etwas wuerde ja den Sinn einer Red Notice negieren.

    "Red Notice; A communication issued by Interpol requesting
    the arrest of wanted persons with a view to extradi-
    tion. An Interpol Red Notice is the closest instrument
    to an international arrest warrant in use today."


    Red Notice; Eine von Interpol ausgestellte Mitteilung die die
    Festnahme von gesuchten Personen in Hinblick auf Ausliefe-
    rung fordert . Eine Red Notice ist das am naechstgelegenste
    Instrument fuer einen heutzutage verwendeten internationalen
    Haftbefehl.


    In der Praxis scheint es so zu sein, dass eine am Montag von Interpol ausgestellte Red Notice am Dienstag bei Flughafenkontrollen in vielen Staaten automatisch eine Verhaftung der gesuchten Person nach sich zieht. Erst nach der Verhaftung kann der Justizweg eingeschaltet werden.
    Jetzt hast du mich mißverstanden oder wir haben aneindner vorbeigeredet.

    Selbst verständlich wird der Haftbefehl erst einmal vollstreckt - sprich, eine auf der Fahnungsliste stehende und mit geltendem Haftbefehl gesuchte Person wird erst einmal in Gewahrsam genommen und niocht einfach durchgewunken, ohne dass etwas passieren würde.
    Es ist aber nicht so - Gesuchter wird in Gewahrsam genommen, dann in den nächsten Flieger gesetzt und ausgeliefert - sondern da kommt eben die Legislative ins Spiel und am Ende entscheidet ein Richter ob die Auslieferung erfolgen kann, darf oder soll oder eben ob nicht...egal ob Verträge da oder nicht.

    Auch hier kann ich Dir - in abgewandelter Form - ein Beispiel nennen. Die EU ist mit mannigfaltigen Verträge ausgestatt - dazu gehört auch das ratifizierte Dublin-Abkommen, wa sim Grunde ein bilateraler Vertrag ist. Trotzdem entscheiden deutsche Richter, dass man bei Asylverahren Menschen nicht in ein anderes EU-Land abschieben darf - und urteilt damit ganz klar im Widerspruch zum Dublin-Abkommen.

    Gut, die Yankees sind da ja nicht verschrocken - die setzen diese Person halt dann auf deren "Terrorliste" und dann kann JEDER, welche mit dieser Person - in welcher Art und Weise auch immer - in eine "Geschäftsbeziehung" tritt von den Amis strafbewehrt sanktioniert werden. Heißt im Grunde - Du kannst dieser Person keine Wohnung vermieten, wenn Du ´mal in die USA gehen magst - ein Arbeitnehmer, der weltweit Geschäfte macht kann diese Person nicht einstellen und so weiter und so fort...die Amis wissen schon wie man einen anderen "Staat" gefügig macht...siehe aktuell NordStream 2.
    Mich würde es nicht wundern, wenn der Bau dieser Pipeline eingestellt - denn Russland steht ja auf der Liste der "bösen" Staaten und jedes Unternehmen, welches mit Russland Geschäfte macht (also an der Pipeline sich beteiligt) könnten die Amis bei sich vor Gericht zerren - so denken und ticken die Amis nun einmal - und der große Rest der Welt lässt es sich gefallen.

  5. #25
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    Standard AW: Merkel will mit Huawei Geschäfte machen, werden das die Amerikaner zulassen?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Jetzt hast du mich mißverstanden oder wir haben aneindner vorbeigeredet.

    Selbst verständlich wird der Haftbefehl erst einmal vollstreckt - sprich, eine auf der Fahnungsliste stehende und mit geltendem Haftbefehl gesuchte Person wird erst einmal in Gewahrsam genommen und niocht einfach durchgewunken, ohne dass etwas passieren würde.
    Ja , darauf wollte ich hinaus.

    Danke Dir fuer Deine Klarstellung.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Es ist aber nicht so - Gesuchter wird in Gewahrsam genommen, dann in den nächsten Flieger gesetzt und ausgeliefert - sondern da kommt eben die Legislative ins Spiel und am Ende entscheidet ein Richter ob die Auslieferung erfolgen kann, darf oder soll oder eben ob nicht...egal ob Verträge da oder nicht.
    Natuerlich. Das ist hier, sowohl als in den U.S.A. , auch der Fall.
    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Auch hier kann ich Dir - in abgewandelter Form - ein Beispiel nennen. Die EU ist mit mannigfaltigen Verträge ausgestatt - dazu gehört auch das ratifizierte Dublin-Abkommen, wa sim Grunde ein bilateraler Vertrag ist. Trotzdem entscheiden deutsche Richter, dass man bei Asylverahren Menschen nicht in ein anderes EU-Land abschieben darf - und urteilt damit ganz klar im Widerspruch zum Dublin-Abkommen.
    o.k.
    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Gut, die Yankees sind da ja nicht verschrocken - die setzen diese Person halt dann auf deren "Terrorliste" und dann kann JEDER, welche mit dieser Person - in welcher Art und Weise auch immer - in eine "Geschäftsbeziehung" tritt von den Amis strafbewehrt sanktioniert werden. Heißt im Grunde - Du kannst dieser Person keine Wohnung vermieten, wenn Du ´mal in die USA gehen magst - ein Arbeitnehmer, der weltweit Geschäfte macht kann diese Person nicht einstellen und so weiter und so fort...die Amis wissen schon wie man einen anderen "Staat" gefügig macht...siehe aktuell NordStream 2.
    Nun, diese Thematik ist , wie man hier so sagt : ' A different kettle of fish.' Es ist zwar viel Wahres dabei , aber ......

    "Any alien who the Secretary of State, after consultation with the Attorney General, or the Attorney General, after consultation with the Secretary of State, determines has been associated with a terrorist organization and intends while in the United States to engage solely, principally, or incidentally in activities that could endanger the welfare, safety, or security of the United States is inadmissible."
    U.S. Code; TITLE 8 / CHAPTER 12 / SUBCHAPTER II / Part II / § 1182 /(3)(F)


    "Jeder Ausländer, [...] nach Rücksprache mit dem Staatssekretär feststellt hat,er einer terroristischen Vereinigung angehoert hat, und waehrend [seines Aufenthalts] in den Vereinigten Staaten beabsichtigt sich einzig, hauptsächlich oder ausschließlich Tätigkeiten widmet die das Wohlbefinden und die Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden könnten, ist [zur Einreise] unzulässig."

    U.S. Code; TITLE 8 / CHAPTER 12 / SUBCHAPTER II / Part II / § 1182 /(3)(F)

    Da wird DEU wohl aehnliche Bestimmungen haben .....oder sollte ....

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Mich würde es nicht wundern, wenn der Bau dieser Pipeline eingestellt - denn Russland steht ja auf der Liste der "bösen" Staaten und jedes Unternehmen, welches mit Russland Geschäfte macht (also an der Pipeline sich beteiligt) könnten die Amis bei sich vor Gericht zerren - so denken und ticken die Amis nun einmal - und der große Rest der Welt lässt es sich gefallen.
    Nun, das stimmt nicht ganz weil uebertrieben. Z.B. gibt es keine 'Liste der "bösen" Staaten' , egal was sensationsgeile Journalisten sich da ausdenken.
    Auch wird der Bau 'der Bau dieser [NordStream 2.] Pipeline' nicht eingestellt, weil dieses Projekt ausserhalb der amer. Jurisdiktion liegt.

  6. #26
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Merkel will mit Huawei Geschäfte machen, werden das die Amerikaner zulassen?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Gut, die Yankees sind da ja nicht verschrocken - die setzen diese Person halt dann auf deren "Terrorliste" und dann kann JEDER, welche mit dieser Person - in welcher Art und Weise auch immer - in eine "Geschäftsbeziehung" tritt von den Amis strafbewehrt sanktioniert werden. Heißt im Grunde - Du kannst dieser Person keine Wohnung vermieten, wenn Du ´mal in die USA gehen magst - ein Arbeitnehmer, der weltweit Geschäfte macht kann diese Person nicht einstellen und so weiter und so fort...die Amis wissen schon wie man einen anderen "Staat" gefügig macht...siehe aktuell NordStream 2.
    FYI:

    Nur zur Klarifikation : "die setzen diese Person halt dann auf deren "Terrorliste" : eine solche "Terrorliste" existiert garnicht. (Nicht zu verwechseln mit vom Pentagon gelisteten Kriegsverbrechern.)

    Nur das FBI, welches ausschliesslich fuer innere Angelegenheiten zustaendig ist , veroeffentlicht eine [Links nur für registrierte Nutzer]der 28 , bzw. [Links nur für registrierte Nutzer]meist gesuchten Terroristen die innerhalb der U.S.A. Terrorakte unternommen haben (Most Wanted Terrorists ; The alleged terrorists on this list are charged with federal crimes in the United States). Fast alle der Gesuchten haben arabische Namen.

    Das Auswaertige Amt der U.S.A. [U.S. Department Of State] designiert nur Organisationen per se als 'auslaendische Terrororganisation' = 'FTO's =Foreign Terrorist Organizations (FTOs) are foreign organizations that are designated by the Secretary of State.

    Dieses Jahr wurde eine neue Torrororganisation der Liste hinzugefuegt : 'Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC)' =Persien.

    Logischerweise sind Miglieder solcher als Terror-Organisation designierten Organisationen 'Terroristen'.

    8 USC 1182: Inadmissible aliens Text contains those laws in effect on April 26, 2019
    From Title 8-ALIENS AND NATIONALITY ;CHAPTER 12-IMMIGRATION AND NATIONALITY ;SUB CHAPTER II-IMMIGRATION............

    ...........ist das Gesetzesgefuege dass diese Angelegenheiten regelt.

  7. #27
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    Standard AW: Merkel will mit Huawei Geschäfte machen, werden das die Amerikaner zulassen?

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    [...]
    Totale Zeitverschwendung auf den anderen Quatsch im Eingangsartikel einzugehen.
    Korrekt. Schien mir bereits nach dem zweiten Satz erwiesen. Typische Mainstream-Belanglosigkeiten, die nur an der Oberfläche kratzen.

    Ein Grund für die gleichgeschaltete Berichterstattung in deutschsprachigen Pamphleten ist unweigerlich die exponierte Lage des Götzen EU.

    Freihandel bedeutet, Privatwirtschaft privat zu lassen, statt diese mit öffentlichen Mitteln zu subventionieren. Damit hat die EU genauso Probleme wie China.

    Der Sumpf aus EU-Subventionen eignet sich als Identifikationsmerkmal, um für die Nachfolge der Sowjetunion infrage zu kommen.

    Die Chinesen verletzen die WTO-Regeln mindestens im Geiste noch sehr viel eklatanter, indem Industriezweige teilweise den größten Kostenfaktor ihres Geschäfts durch öffentliche Mittel erhalten. (Schwerindustrie)

    Aber sicher: Die USA führen einen Wirtschaftskrieg gegen Europa.
    (ein Krieg impliziert ebenbürtige Kräfteverhältnisse, insofern wäre die Staatswirtschaft EudSSR hier kein Gegenspieler auf Augenhöhe)

  8. #28
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    Standard AW: Merkel will mit Huawei Geschäfte machen, werden das die Amerikaner zulassen?

    Genossin Merkel versteht sich zweifellos bestens mit ihren chinesischen Verbündeten. Dass ihr das verbrecherische System des Kommunismus schon immer erstrebenswerter war, sollte niemanden überraschen.
    Ferner bleibt zu hoffen, dass die Implementierung von 5G vollständig Aufgabe der Privatwirtschaft bleibt, damit diese auch stattfindet. Dieser Standard ist eine kleine Revolution hinsichtlich mobiler Datenübertragung und dessen Reichweite.

  9. #29
    Misanthrop Benutzerbild von Smoker
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    Standard AW: Merkel will mit Huawei Geschäfte machen, werden das die Amerikaner zulassen?

    Aus meiner Sicht spricht nix gegen Huawai. Eher gegen diese Technik ansich. Man sollte erstmal prüfen ob und und wenn ja welche negativen Auswirkungen das hat.
    Leben und sterben lassen...

  10. #30
    Mitglied
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    Standard AW: Merkel will mit Huawei Geschäfte machen, werden das die Amerikaner zulassen?

    Zitat Zitat von houndstooth Beitrag anzeigen
    FYI:
    Nur zur Klarifikation : "die setzen diese Person halt dann auf deren "Terrorliste" : eine solche "Terrorliste" existiert garnicht. (Nicht zu verwechseln mit vom Pentagon gelisteten Kriegsverbrechern.)

    Nur das FBI, welches ausschliesslich fuer innere Angelegenheiten zustaendig ist , veroeffentlicht eine [Links nur für registrierte Nutzer]der 28 , bzw. [Links nur für registrierte Nutzer]meist gesuchten Terroristen die innerhalb der U.S.A. Terrorakte unternommen haben (Most Wanted Terrorists ; The alleged terrorists on this list are charged with federal crimes in the United States). Fast alle der Gesuchten haben arabische Namen.

    Das Auswaertige Amt der U.S.A. [U.S. Department Of State] designiert nur Organisationen per se als 'auslaendische Terrororganisation' = 'FTO's =Foreign Terrorist Organizations (FTOs) are foreign organizations that are designated by the Secretary of State.

    Dieses Jahr wurde eine neue Torrororganisation der Liste hinzugefuegt : 'Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC)' =Persien.

    Logischerweise sind Miglieder solcher als Terror-Organisation designierten Organisationen 'Terroristen'.
    8 USC 1182: Inadmissible aliens Text contains those laws in effect on April 26, 2019
    From Title 8-ALIENS AND NATIONALITY ;CHAPTER 12-IMMIGRATION AND NATIONALITY ;SUB CHAPTER II-IMMIGRATION............

    ...........ist das Gesetzesgefuege dass diese Angelegenheiten regelt.
    Nur beispielhaft: Wenn dieser Bericht der Frankfuter Allgemeinen (auch nur in Ansätzen) stimmt und es ist schwerlich zu glauben, dass diese Fälle konstruiert sind - weil ja nachprüfbar..

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Es gibt auch schon - bis heute dementierte - "Gerüchte", dass deutsche Großkonzerne, welche auch in den USA tätigt sind bei Neueinstellungen / aufbau neuer Geschäftsbeizheungen sich über diese "Extremistenliste" versichern, dass der Bewerber / neue Geschäftspartner nicht auf der Liste stehen - aus Angst vor Sanktionen.

    Die Amis waren noch nie zimperlich, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Interessen ging und entweder Du bist willig - oder man gebtaucht halt "Gewalt".

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    Antworten: 134
    Letzter Beitrag: 28.10.2007, 12:08

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