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BlackForrester
Jetzt hast du mich mißverstanden oder wir haben aneindner vorbeigeredet.
Selbst verständlich wird der Haftbefehl erst einmal vollstreckt - sprich, eine auf der Fahnungsliste stehende und mit geltendem Haftbefehl gesuchte Person wird erst einmal in Gewahrsam genommen und niocht einfach durchgewunken, ohne dass etwas passieren würde.
Ja , darauf wollte ich hinaus.
Danke Dir fuer Deine Klarstellung.
Zitat von
BlackForrester
Es ist aber nicht so - Gesuchter wird in Gewahrsam genommen, dann in den nächsten Flieger gesetzt und ausgeliefert - sondern da kommt eben die Legislative ins Spiel und am Ende entscheidet ein Richter ob die Auslieferung erfolgen kann, darf oder soll oder eben ob nicht...egal ob Verträge da oder nicht.
Natuerlich. Das ist hier, sowohl als in den U.S.A. , auch der Fall.
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BlackForrester
Auch hier kann ich Dir - in abgewandelter Form - ein Beispiel nennen. Die EU ist mit mannigfaltigen Verträge ausgestatt - dazu gehört auch das ratifizierte Dublin-Abkommen, wa sim Grunde ein bilateraler Vertrag ist. Trotzdem entscheiden deutsche Richter, dass man bei Asylverahren Menschen nicht in ein anderes EU-Land abschieben darf - und urteilt damit ganz klar im Widerspruch zum Dublin-Abkommen.
o.k.
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BlackForrester
Gut, die Yankees sind da ja nicht verschrocken - die setzen diese Person halt dann auf deren "Terrorliste" und dann kann JEDER, welche mit dieser Person - in welcher Art und Weise auch immer - in eine "Geschäftsbeziehung" tritt von den Amis strafbewehrt sanktioniert werden. Heißt im Grunde - Du kannst dieser Person keine Wohnung vermieten, wenn Du ´mal in die USA gehen magst - ein Arbeitnehmer, der weltweit Geschäfte macht kann diese Person nicht einstellen und so weiter und so fort...die Amis wissen schon wie man einen anderen "Staat" gefügig macht...siehe aktuell NordStream 2.
Nun, diese Thematik ist , wie man hier so sagt : ' A different kettle of fish.' Es ist zwar viel Wahres dabei , aber ......
"Any alien who the Secretary of State, after consultation with the Attorney General, or the Attorney General, after consultation with the Secretary of State, determines has been associated with a terrorist organization and intends while in the United States to engage solely, principally, or incidentally in activities that could endanger the welfare, safety, or security of the United States is inadmissible."
U.S. Code; TITLE 8 / CHAPTER 12 / SUBCHAPTER II / Part II / § 1182 /(3)(F)
"Jeder Ausländer, [...] nach Rücksprache mit dem Staatssekretär feststellt hat,er einer terroristischen Vereinigung angehoert hat, und waehrend [seines Aufenthalts] in den Vereinigten Staaten beabsichtigt sich einzig, hauptsächlich oder ausschließlich Tätigkeiten widmet die das Wohlbefinden und die Sicherheit der Vereinigten Staaten gefährden könnten, ist [zur Einreise] unzulässig."
U.S. Code; TITLE 8 / CHAPTER 12 / SUBCHAPTER II / Part II / § 1182 /(3)(F)
Da wird DEU wohl aehnliche Bestimmungen haben .....oder sollte ....
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BlackForrester
Mich würde es nicht wundern, wenn der Bau dieser Pipeline eingestellt - denn Russland steht ja auf der Liste der "bösen" Staaten und jedes Unternehmen, welches mit Russland Geschäfte macht (also an der Pipeline sich beteiligt) könnten die Amis bei sich vor Gericht zerren - so denken und ticken die Amis nun einmal - und der große Rest der Welt lässt es sich gefallen.
Nun, das stimmt nicht ganz weil uebertrieben. Z.B. gibt es keine 'Liste der "bösen" Staaten' , egal was sensationsgeile Journalisten sich da ausdenken.
Auch wird der Bau 'der Bau dieser [NordStream 2.] Pipeline' nicht eingestellt, weil dieses Projekt ausserhalb der amer. Jurisdiktion liegt.