Erstmal: Ja, richtige Entscheidung.
Nun stellt sich allerdings die Frage, inwiefern die neuen §§ 315d und 315f auch in der migrationshintergründigen Raserszene Anwendung finden. Sie gelten ja bereits seit Ende 2017 und mir ist nicht erinnerlich, dass die Totraser von Berlin enteignet wurden.