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Thema: Raser verurteilt: Gericht zieht Motorrad ein

  1. #1
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    Standard Raser verurteilt: Gericht zieht Motorrad ein

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    Was in anderen Ländern - beispielhaft Schweiz / Italien schon seit Jahren möglich ist scheinen nun auch deutsche Gerichte durchsetzen zu wollen...man erhebt nicht nur eine Geldstrafe und entzieht die Fahrerlaubnis, sondern man hat nun auch die Möglichkeit das entsprechende Gefährt zu beschlagnahmen umgesetzt.

    Generell habe ich kein Thema damit, wenn Jemand mit über Tempo 100 durch eine Ortschaft kachelt, dass man diesem das "Tatwerkzeug" enzieht - ich habe auch kein Thema damit, wenn sich Jemand vorsätzlich grob verkehrsgefährden verhält und mit über 200 über die Autobahn fährt, wo nur Tempo 100 erlaubt ist - ABER - dies hängt dann von der Gefährdungslage ab.
    In eine Ortschaft ist die Gefährdungslage sozusagen permanent vorhanden - sei es weil unverhofft ein Kind auf die Straße bringt, sei es weil Jemand in einer Straße einbiegt und nicht damit rechnet, dass da Jemand weit jenseits von 100 km/h durch den Ort brettert - aber auf einer Autobahn?
    Ich bin oftmals des nächstens unterwegs und könnte - ohne dass ich Jemand gefährden würde - erheblich schneller fahren. Bolzt man also des Nachts, bei kaum oder gar keinem Verkehr mit Tempo 200 und mehr über eine auf Tempo 100 limitierte Autobahn ist dies dann wohl anders zu bewerten, als veranstaltet man dies bei mehr oder minder dichtem Verkehr.

    Wird man da am Ende nicht einer richterlichen Willkür ausgesetzt? Oder will man zum Ergebnis kommen (wie in der Schweiz) - der fahrbare Untersatz ist immer weg...egal ob Gefährdung oder nicht.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Raser verurteilt: Gericht zieht Motorrad ein

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
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    Was in anderen Ländern - beispielhaft Schweiz / Italien schon seit Jahren möglich ist scheinen nun auch deutsche Gerichte durchsetzen zu wollen...man erhebt nicht nur eine Geldstrafe und entzieht die Fahrerlaubnis, sondern man hat nun auch die Möglichkeit das entsprechende Gefährt zu beschlagnahmen umgesetzt.

    Generell habe ich kein Thema damit, wenn Jemand mit über Tempo 100 durch eine Ortschaft kachelt, dass man diesem das "Tatwerkzeug" enzieht - ich habe auch kein Thema damit, wenn sich Jemand vorsätzlich grob verkehrsgefährden verhält und mit über 200 über die Autobahn fährt, wo nur Tempo 100 erlaubt ist - ABER - dies hängt dann von der Gefährdungslage ab.
    In eine Ortschaft ist die Gefährdungslage sozusagen permanent vorhanden - sei es weil unverhofft ein Kind auf die Straße bringt, sei es weil Jemand in einer Straße einbiegt und nicht damit rechnet, dass da Jemand weit jenseits von 100 km/h durch den Ort brettert - aber auf einer Autobahn?
    Ich bin oftmals des nächstens unterwegs und könnte - ohne dass ich Jemand gefährden würde - erheblich schneller fahren. Bolzt man also des Nachts, bei kaum oder gar keinem Verkehr mit Tempo 200 und mehr über eine auf Tempo 100 limitierte Autobahn ist dies dann wohl anders zu bewerten, als veranstaltet man dies bei mehr oder minder dichtem Verkehr.

    Wird man da am Ende nicht einer richterlichen Willkür ausgesetzt? Oder will man zum Ergebnis kommen (wie in der Schweiz) - der fahrbare Untersatz ist immer weg...egal ob Gefährdung oder nicht.



    Das gab es doch schon immer - Stichwort "Einziehung des Tatwerkzeugs"!

    Da hat sich schon mancher gewundert, wenn er bißchen was geschmuggelt hat und dann war das benützte Auto (= "Tatwerkzeug") weg.
    Vernichtet Goorgel!

    Zerschlagt Faxenbruch!

    Nieder mit Tweeder!

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