Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.
Im Iran haben früher auch sehr viele Frauen an der Uni studiert. Mehr als in manch westlichem Land. Zu Ahmadineschāds Zeiten war das der Fall. Das hat man etwas zurück gefahren, weil das Land doch sehr wenig Kinder deswegen bekam und von Feinden umringt ist. Also so ein frauenfeindliches Land ist das nicht, wenn man Saudi Arabien als Gegenbeispiel hat. Jetzt hat es auch den Frauen den Fußballbesuch im Stadion erlaubt, nachdem sich ein Mädchen umbrachte.
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Ziemlich sicher. Interessant ist die geplante Börsenplatzierung des saudischen Aramco-Konzerns. Verschwörungstheorien sagen, dass sie diese Angelegenheit bislang so lange verzögert haben, weil sie nicht in nachprüfbarer Weise über ihre tatsächlichen Ölvorkommen Rechenschaft ablegen wollen. Weil diese so gewaltig sind, dass der Hoax von Peak-Oil und ähnlichen Geschichten damit endgültig ausgeräumt würde. Ich erinnere mich noch an einen Vortrag von vor etwa 15 Jahren, worin einige Fürsprecher das Märchen von Peak-Oil propagierten. Aus Interesse sah ich vor einigen Tag einmal nach, womit die entsprechenden Personen heute ihr Geld verdienen. Mit Öko-/Grünen-Anleihen und ähnlichen Betrügereien.
Abgesehen von Ramschwährung richtig.
Alle anderen Währungen sind wirklich wertlos, weil mit ihnen weder Gold, Öl noch andere Rohstoffe in signifikantem Umfang erworben werden können. Dabei wäre es ein vorzügliches Geschäft, Gold mit Euro oder Schweizer Franken zu finanzieren. Die Terminstruktur wäre fallend. Es wäre also möglich, Gold zur Auslieferung in zehn Jahren zu 10% Discount zu erwerben.
Auch die tragen Kopftuch!
Die Realität im Gottesstaat Iran ist aber eine andere.
[Links nur für registrierte Nutzer]In Iran sorgt ein Handyvideo für Aufregung: Darin ist zu sehen, wie zwei Sittenpolizistinnen eine Frau angreifen - ihr Kopftuch saß offenbar zu locker.
[Links nur für registrierte Nutzer]DER ANGRIFF DES IRAN AUF DIE WESTLICHE KULTUR: Die Sittenpolizei überfällt Bekleidungsgeschäfte, um unislamische Kleidung zu verbannen
Für die Gottesstaatverteidiger oder soll ich schreiben Frauenhasser, denn anders ist die glühende Liebe einiger Schariaversteher hier für das Mullah-Regime Iran nicht zu erklären:
[Links nur für registrierte Nutzer]Frauen im Iran
Frauen sind durch das im Iran angewandte islamische Rechtssystem – die Scharia – in fast allen Rechtsbereichen stark benachteiligt und werden systematisch entrechtet. Das ist kein Zufall, Versehen oder einfach „nur“ ein langlebiges Überbleibsel aus der Vormoderne. Es ist das erklärte Ziel der „Väter“ und „Führer“ der Islamischen Republik. Das islamische Recht und die Herrschaft (ausschließlich männlicher) islamischer Geistlicher sind die Fundamente der Islamischen Republik Iran. Das klassische islamische Recht schließt eine Gleichberechtigung aber kategorisch aus. Das gilt sowohl für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als auch für die Gleichberechtigung von Muslimen, Nichtmuslimen und Religionslosen.
Entrechtung per Gesetz
Die iranische Verfassung schreibt vor, dass alle Gesetze und Regulierungen im Einklang mit islamischen Maßstäben stehen müssen und zwar in der Auslegung der herrschenden Geistlichen. Das islamische Recht hat dabei Vorrang vor allem anderen, inklusive dem Völkerrecht. Eine ganze Reihe von Gesetzen im Iran missachten daher offen völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge, obwohl iranische Regierungen sie selbst unterschrieben und ratifiziert haben. In der Praxis sind die Bekenntnisse von Vertretern des Iran zu Menschenrechten reine Lippenbekenntnisse.
Besonders augenfällig sind die Benachteiligungen beim Zeugenrecht, beim Ehe- und Scheidungsrecht, beim Sorgerecht, aber auch beim Strafrecht. Dazu gehört das sogenannte „Vergeltungsrecht“: Leben und Gesundheit von Frauen haben nur den halben Wert von denen eines Mannes.
Einige Beispiele: Frauen im Iran dürfen nur mit Erlaubnis des Vaters oder Großvaters heiraten. Mädchen mit 13 Jahren sind nach iranischem Recht heiratsfähig. Darüber hinaus kann eine Heirat mit Erlaubnis des Gerichts bereits früher veranlasst werden. Ein muslimischer Mann kann gleichzeitig mehrere Ehefrauen haben und ist befugt, die Ehe auch gegen den Willen der Frau aufzulösen, während eine Frau das Scheidungsrecht nur in sehr spezifischen Fällen für sich in Anspruch nehmen kann: Wenn ihr Mann keinen Lebensunterhalt an sie zahlt, er drogenabhängig, längere Zeit inhaftiert oder vom Islam abgefallen ist – und sie dies beweisen kann. Einer Mutter ist es verwehrt, über den Wohnsitz ihres Kindes zu bestimmen oder ohne Erlaubnis außer Landes zu bringen. Sie darf nicht einmal über die medizinische Behandlung des Kindes entscheiden. Der Vater hat alle Vorrechte inne, die Mutter kann nur eine pflegeähnliche Position für ihr Kind einnehmen und erhält nie das alleinige Sorgerecht.
Nach dem Gesetz sind Mädchen schon mit neun Jahren strafmündig, Jungen erst mit 15 Jahren. Sofern ein neunjähriges Mädchen eine Straftat begeht, die nach iranischem Recht mit dem Tod zu bestrafen ist, liegt die Vollstreckung der Todesstrafe im Ermessen des Gerichts. Ausnahmsweise kann das Gericht das Mädchen bis zu ihrem 18. Lebensjahr inhaftieren, um dann erst eine Exekution anzuordnen.
Die Entschädigung (das „Blutgeld“) für eine Frau beträgt bei Unfällen lediglich die Hälfte des Anspruchs, der einem Mann zusteht. Das Zeugnis einer einzigen Frau ist nach iranischem Recht „nicht ausreichend“, die eines Mannes hingegen wird anerkannt. Diese Regelung wird von einigen islamischen Rechtsgelehrten mit dem „eigenen Wohl der Frau“ begründet. Da sie die Frau als nicht voll rechtsfähig ansehen, werde ihr so „die Bürde der Verantwortung“ genommen.
Die Staatsbürgerschaft kann von der Mutter nicht auf die Kinder übertragen werden, weswegen es im Iran tausende Kinder mit iranischen Müttern und afghanischen Vätern gibt, denen eine Staatsbürgerschaft verweigert wird. Diese Kinder leben ohne Bescheinigung ihrer Existenz und weitgehend rechtlos, auch ohne das Recht, eine Schule besuchen zu dürfen.
Frauen wird im Iran der Weg zu bestimmten Berufen versperrt. Das Richteramt bleibt Frauen verwehrt – aufgrund ihrer angeblichen „Emotionalität“ und der dadurch eingeschränkten objektiven Entscheidungsfindung. Wehrt sich eine Frau bei einer Vergewaltigung nicht „ausreichend“, z.B. aus Angst, so droht ihr wegen „Unzucht“ die Steinigung bis zum Tode. Tötet hingegen eine Frau ihren Vergewaltiger, so ist sie nach dem „Vergeltungsgesetz“ durch den Strang hinzurichten.
“Recht” auf sexuellen Gehorsam
Im Iran haben nach dem islamischen Recht Ehemänner „das Recht”, ihre Frauen auch mit Gewalt zu sexuellem Gehorsam zu zwingen. Nach dieser “Rechts”-Logik kann es Vergewaltigungen in der Ehe nicht geben. Auch häusliche Gewalt wird im Iran mit Verweis auf den Koran und islamische Überlieferungen gerechtfertigt. Der Ehemann darf seine Frau schlagen, wenn er “Ungehorsam fürchte”. Nach islamischem Recht stellen Schläge oder sexuelle Gewalt durch den Ehemann für die Frau auch keinen Scheidungsgrund dar. Gleichzeitig können muslimische Ehemänner jederzeit ihre Ehefrauen verstoßen. Kommt es zum Rechtsstreit, so gilt – wieder mit Verweis auf das islamische Recht – die Aussage einer Frau ist vor Gericht nur halb so viel wert wie die eines Mannes. In bestimmten Fällen wird eine Frau überhaupt nicht als Zeugin zugelassen.
Nach Informationen der IGFM werden Frauen in iranischen Gefängnissen häufig sexuell belästigt, erniedrigt und in manchen Fällen auch vergewaltigt. In einigen Fällen schlossen iranische Geistliche sogar „Zeitehen” zwischen den Pasdaran, den sogenannten “Wächtern der Islamischen Revolution”, und weiblichen Gefangenen – gegen den ausdrücklichen Willen der Frauen. Auf diese Weise konnten Revolutionswächter die Gefangene „legal” vor ihrer Hinrichtung vergewaltigen. Die iranischen Behörden bestreiten, dass es in der Islamischen Republik Vergewaltigungen in der Haft gibt, obwohl selbst einige hohe iranische Politiker dies bestätigten.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.
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