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Bericht aus dem Jahr 2019

In der [Links nur für registrierte Nutzer] wurde im Sinne der [Links nur für registrierte Nutzer] die Beendigung damals sogenannten lebensunwerten Lebens in juristischen und medizinischen Fachzeitschriften offen diskutiert. Als grundlegendes Argument für diese Tötungen wurden wirtschaftliche Gründe angeführt. Klarzustellen ist hierbei, dass es sich bei einer in diesem Zusammenhang gebrauchten Verwendung des Wortes „Euthanasie“ nicht um Euthanasie im Sinne einer vom Patienten gewünschten Sterbehilfe bei einer unheilbaren Krankheit handelte, sondern um einen [Links nur für registrierte Nutzer] für die geplante und systematische Tötung insbesondere von behinderten Menschen.
Der in Schriften über die Euthanasie häufig verwendete Begriff „Mitleid“ bezieht sich regelmäßig nicht auf die Patienten selbst, sondern allein auf die Angehörigen beziehungsweise die Menschheit, die solche sogenannten Entartungen hervorbringt.
In diesem Zusammenhang zeugt insbesondere das [Links nur für registrierte Nutzer] vom 14. Juli 1933, das die [Links nur für registrierte Nutzer] von vermeintlich genetisch Kranken (Schizophrenie, Manisch-depressive Krankheit, Chorea Huntington, erbliche Blindheit und Taubheit, schwerer Alkoholismus) gestattete, von der konsequenten Umsetzung der nationalsozialistischen Ideologie zugrunde liegenden biologistischen Denkweise. Von 1933 bis 1945 wurden etwa 350.000 bis 400.000 Menschen sterilisiert. Diese Zwangssterilisation kostete viele das Leben oder verursachte schwere, bleibende Gesundheitsschäden.
Mit den [Links nur für registrierte Nutzer] (Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre) vom 16. September 1935 wurden Juden Bürgerrechte entzogen und folgend Berufsverbote erteilt. Die Eheschließung oder der außereheliche Geschlechtsverkehr mit Nichtjuden wurde ihnen verboten. Das [Links nur für registrierte Nutzer] vom 18. Oktober 1935 verlangte Ehetauglichkeitszeugnisse für Brautleute und schloss Menschen mit bestimmten Krankheiten von der Ehe aus, um sogenannten Verunreinigungen der Rasse vorzubeugen.
Es gibt Anzeichen dafür, dass [Links nur für registrierte Nutzer] schon 1935/36 mit dem Leiter des [Links nur für registrierte Nutzer] über konkrete Euthanasie-Maßnahmen diskutierte. Wegen befürchteter innen- und außenpolitischer Schwierigkeiten wurde mit der Ausführung eines Euthanasie-Programms jedoch gezögert.


Beginn der Ermordung von Kindern

Aller Wahrscheinlichkeit nach war der sogenannte Fall Kind K. (auch als Kind Knauer bekannt) der Anlass für die [Links nur für registrierte Nutzer] während der Zeit des Nationalsozialismus. Der Fall ereignete sich vor Kriegsbeginn, das genaue Datum ist nicht gesichert. Die Eltern des Kindes hatten sich mit einem Gnadentod-Gesuch an die [Links nur für registrierte Nutzer] (KdF) gewandt. Sie begründeten ihr Anliegen damit, dass ihr Kind nach Auskunft des Arztes Catel (Leipzig) nie normal sein würde und das Leben solcher Wesen überdies wertlos sei.

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Bericht aus dem Jahr 2069


In der Zeit des Weltsozialismus wurde im Sinne der internationalen Rassenhygiene die Beendigung damals sogenannten lebensunwerten Lebens in juristischen und medizinischen Fachzeitschriften offen diskutiert. Als grundlegendes Argument für diese Tötungen wurden moralische Gründe angeführt. Klarzustellen ist hierbei, dass es sich bei einer in diesem Zusammenhang gebrauchten Verwendung des Wortes „Euthanasie“ nicht um Euthanasie im Sinne einer vom Patienten gewünschten Sterbehilfe bei einer unheilbaren Krankheit handelte, sondern um einen [Links nur für registrierte Nutzer] für die geplante und systematische Tötung insbesondere von alten und jungen Menschen und Menschen mit falschen Geschlecht.

Der in Schriften über die Euthanasie häufig verwendete Begriff „Mitleid“ bezieht sich regelmäßig nicht auf die Patienten selbst, sondern allein auf die Angehörigen beziehungsweise die Menschheit, die solche sogenannten Entartungen hervorbringt.

In diesem Zusammenhang zeugt insbesondere das Gesetz zur Organspende und das Gesetz zur staatlich geförderten Abtreibung aus den Jahren 2018 und 2019, das die Zwangsabtreibung von vermeintlich genetisch Kranken (bei festgestellter Behinderung während Schwangerschaft, sozial unverträgliche männliche Kinder und Kindern, die keinen positiven sozialen Status herbeiführen) gestattete, von der konsequenten Umsetzung der weltsozialistischen Ideologie zugrunde liegenden biologistischen Denkweise. Von 2005 bis 2067 wurden etwa 27.050.000 bis 38.000.000 Kinder bewusst abgetrieben, zu 90% in den vormals westlichen Ländern. Der Protest gegen diese Zwangssterilisation kostete vielen das Leben oder verursachte schwere, bleibende Gesundheitsschäden.

Mit dem freiwilligen Organspendeausweis nach Jens Spahn, (Gesundheitsminister während der Weltretter-Terrorherrschaft) im Jahr 2019 wurden alles Staatsbürger ohne eigene Zustimmung lebenslanger Organspender. Das Bürgerrecht auf eigenes Leben exisitierte nicht mehr. Aktive Sterbehilfe wurde mit hohen Suventionen starkt gefördert, damit die alleinlebenden Senioren bei jedem Arztbesuch konfrontiert und unter Druck gesetzt. Die Neuregelung des Vormunds im Jahr 2020 bestärkte das Recht 3. Personen auf einen Entscheid zur Sterbehilfe.

Es gibt Anzeichen dafür, dass bereits 2010 unter Gesundheitsminister Rösler Jens Spahn mit grossem Einsatz über seine spätere Gesetz diskutierte. Wegen befürchteter innen- und außenpolitischer Schwierigkeiten wurde mit der Ausführung seines Programms jedoch gezögert.

(siehe
[Links nur für registrierte Nutzer]
)

Beginn der Ermordung von Senioren

Aller Wahrscheinlichkeit nach war der sogenannte Fall Ralf F. (auch als Rollator-Flitzer bekannt) der Anlass für die Senioren-Euthanasie während der Zeit des Weltsozialismus. Der Fall ereignete sich vor dem Bürgerkrieg in Europa ab 2023, das genaue Datum ist nicht gesichert. Die Vormünder des Senioren hatten sich mit einem Gnadentod-Gesuch an die Beauftragte für Wohlbefinden (BfW) gewandt. Sie begründeten ihr Anliegen damit, dass ihr betreuter Senior trotz seines Alters sehr fit sei und die Organe sehr gut zur Spende wären. Auch wurde auf das einsame Leben des 55 Jahre alten Mannes und das Freiwerden der über 10 Jahre lang belegten Sozialwohnung verwiesen. Zusätzlich auch die Begründung, dass der Senior nach Auskunft des Arztes Ibrahim W. (Berlin) nie normal sein würde und das Leben solcher Wesen überdies wertlos sei.



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Der Bericht aus dem Jahr 2069 ist von mir durch FETTUNG als Vergleich zu dem Wiki-Eintrag aus dem Jahr 2019 angepasst.
Auch der Link zurück zu einem Artikel aus dem Jahr 2010 ist von mir.



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Grundlage dazu ist
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