Wenn der Staat die Religionsfreiheit abschafft, indem er einige Gemeinschaften unterdrückt und andere zulässt bzw. fördert, setzt er selbst seine eigene Religion ein, die dann alle Freiheiten genießt. Wo ist dann der Unterschied zu jetzt? Höchstens, dass die Leute nicht mehr glauben, was sie wollen, sondern was sie dürfen. Aber das geht gewöhnlich nicht sehr tief.
Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.
"Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."
Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.
"Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."
Ohne Wahrheit gibt es keine Freiheit.
"Ich glaube, ich bin jetzt in einem Alter, in dem ich Leute von Anfang an doof finden darf. Ich habe ja nicht ewig Zeit."
Die Religionsfreiheit sollte nicht verboten werden. Den Religionen muss nur die Macht und ihr besonderer Status genommen werden. Wenn sie erst mal den gleichen Status haben, wie der örtliche Taubenzüchterverein, stellen sie keine große Gefahr mehr dar. Zunächst mal muss das Grundrecht der Religionsfreiheit den weltlichen Grundrechten zugeordnet werden. Das wären dann die Meinungsfeiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und der Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Hier kann die Religionsfreiheit mit einem Nebensatz zugordnet werden. Dann muss die völlige Trennung von Kirche und Staat erfolgen, z.B. kein Eintreiben der Kirchensteuer mehr, keine Bezahlung von Geistlichen auf Steuerzahlerkosten. Weiterhin gehören alle religiösen Sonderrechte abgeschafft, die sich im Zuge der Islamisierung hier wieder eingenistet haben. D.h. keine Gebetsräume in öffentlichen Einrichtungen und am Arbeitsplatz, keine religiösen Symbole, keine religiöse Bekleidung, keine Rücksichtnahme auf Sonderwünsche aller Art. Das wichtigste aber ist, weltliches Recht hat immer und unter allen Umständen Vorrang vor irgenwelchen religiösen Vorschriften. Illegale Praktiken, wie Kinder- oder Mehrehe, Genitalverstümmelung und alle Foremen von Parallelljustiz gehören ausdrücklich verboten. Was dann jemand für spirituelle Vorstellungen hat, ist seine Privatsache. Er kann diese auch gerne in der Öffentlichkeit äußern, nur Anspruch auf Gehör hat er nicht. Ob Anhänger radikaler religiöser Ansichten für ein öffentliches Amt oder sensible Aufgaben im Bereich der Sicherheit geeignet sind, sollte auch diskutiert werden. Ein Änhäger einer apokalyptischen Sekte als Techniker in einem Atomkraftwerk, würde mich ebenso nervös machen, wie ein Minister, der die Sharia toll findet.
Geändert von Querfront (12.05.2019 um 09:50 Uhr)
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