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sind laut ||
[Links nur für registrierte Nutzer] Personen, die aus begründeter Furcht vor der Verfolgung ihrer Person wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Schutz in einem anderen Land suchen. In amtlichen Statistiken gelten die Bezeichnungen Flüchtlinge und
Asylberechtigte nur für Menschen, die schon Schutzstatus besitzen: Asylberechtigte werden nach dem Asylrecht im Grundgesetz anerkannt, Flüchtlingen wird ||
[Links nur für registrierte Nutzer] nach der Genfer Konvention gewährt. Sprachlich ist der Begriff »Flüchtling« nicht unumstritten. So sind Worte mit dem Ableitungssuffix »-ling« im Deutschen verkleinernd und teils negativ konnotiert (Vgl. Eindringling, Schönling, Schädling etc.) Gleichzeitig werden Menschen durch die Bezeichnung »Flüchtling« auf einen Teil ihrer Biografie reduziert.
Alternative Begriffe: ||
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Schutzsuchende oder ggf. ||
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Weiterführende Begriffe: ||
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