Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
Dieser Fließenleger kriegt von seinem Chef am Monatsanfang eine Excel-Tabelle in DIN A4-Format, wo der dann einträgt, wann hat er morgens mit der Arbeit begonnen und wann abends Feierabend gemacht - dann sagt der Chef, arbeitest Du bis 4 Stunden ziehe ich Dir keine Pause ab, arbeitest Du 4 - 6 Stunden ziehe ich Dir 30 Minunten Pause ab, arbeitest Du 6 - 8 Stunden ziehe ich Dir eine Stunde Pause ab und schon ist der Anforderung des EuGH genüge getan und das DINA4-Blatt wird abgeheftet und verschwindet im Keller.

Wo siehst Du da das Problem?

Das Problem wird entstehen, dass die deutschen Parteien dieses Urteil umsetzen werden und DANN wird es bürokratisch.
Irgendwo habe ich es schon mal erwähnt: diese Zeiterfassung wird man dem Betriebsprüfer vorlegen müssen. Das Urteil dient 1A zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.