Geld stinkt nicht - wobei dieser Rechtsanwalt natürlich darauf spekuliert, dass die zumeist älteren Bewohner dieses Hauses es sich nicht trauen gegen diesen Rechtsanwalt selber vorzugehen.
Wir wissen es ja nicht - aber sollte es stimmen, dass dieser Rechtsanwalt den Hausbewohnernn "Fremdenfreindlichkeit" vorgeworfen hat und dafür den Beweis nicht führen kann - üble Nachrede, Verleumdung - sind strafrechtlich relevante Tatbestände, welche auf für einen Anwalt gelten. Man muss den Anwalt nur anzeigen und da Gerichtsverhandlungen ja protokolliert werden ist der Nachweis auch problemlos zu führen.
Auch Beschwerde bei der Anwaltskammer ist möglich und dies könnte im schlimmsten Falle zum Entzug der Lizenz führen.
Jetzt kann man sagen - bringt nix - mag sein, aber wenn jeder Bewohner des Haus wegen Verleumdung, übler Nachrede klagt heißt dies für diesen Anwalt Arbeit und wenn man dann noch Beschwerde bei der Anwaltskammer einlegt heißt dies wieder Arbeit für den Anwalt und kostet für den Einzelnen ja nix - weil beide Tatbestände sind Antragsdelikte, welche eine Staatsanwaltschaft auf Antrag verfolgen MUSS.