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Thema: Frechheiten von ARD + ZDF

  1. #11
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Frechheiten von ARD + ZDF

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Und weil mit den Gebühren die traumhaften Pesnionslasten der "Journalisten" und Moderatoren bezahlt werden muss. 2016 betrugen die jährlichen Pensionslasten der GEZ stolze 2,2 Mrd. Euro
    Wer nicht liefert, soll auch kein Geld bekommen.
    So viel zum Thema "Sommerloch".
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von ich58
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    Standard AW: Frechheiten von ARD + ZDF

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Und weil mit den Gebühren die traumhaften Pesnionslasten der "Journalisten" und Moderatoren bezahlt werden muss. 2016 betrugen die jährlichen Pensionslasten der GEZ stolze 2,2 Mrd. Euro
    Vergesst nicht die Klamotten und Unterwäsche der Wetterscheiden vom Mdr.

  3. #13
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Frechheiten von ARD + ZDF

    Zitat Zitat von Sjard Beitrag anzeigen
    Das Niveau im Fernsehen senkt sich mit jedem Jahr weiter hinab. Ich bin froh schon seit langer Zeit keinen
    Fernseher mehr zu haben.
    Mein Eindruck ist, das dass ganze Mediengeschäft verkümmert.
    Da sind mir die freien Medien im Internet viel lieber auch wenn die leider schrumpfen.
    Wer über kein TV-Gerät verfügt, der sollte sich bei seinem Urteil über die öffentlich rechtlichen TV-Anstalten besser Zurückhaltung auferlegen.

    Fettung durch mich
    Whatever you do, do no harm!

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Frechheiten von ARD + ZDF

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Wer nicht liefert, soll auch kein Geld bekommen.
    So viel zum Thema "Sommerloch".
    Nach dem BGB hat der Kunde das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz.
    Versuche halt dein Recht auf dem Klageweg durchzusetzen.
    Whatever you do, do no harm!

  5. #15
    Antichrist Benutzerbild von Ruepel
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    Standard AW: Frechheiten von ARD + ZDF

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Wer über kein TV-Gerät verfügt, der sollte sich bei seinem Urteil über die öffentlich rechtlichen TV-Anstalten besser Zurückhaltung auferlegen.

    Fettung durch mich
    Nö Kurti,auch Jene,welche keine Glotze haben und wollen,werden gezwungen zu zahlen für Lügen,Hetze und Villen.
    Warum soll ich ehrlich sein,wenn ich von Banditen regiert werde?!

  6. #16
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Frechheiten von ARD + ZDF

    Zitat Zitat von Ruepel Beitrag anzeigen
    Nö Kurti,auch Jene,welche keine Glotze haben und wollen,werden gezwungen zu zahlen für Lügen,Hetze und Villen.
    Ein Computer hat er sicher, sonst könnte er hier nicht schreiben - und Radiogerät vermutlich auch.
    Whatever you do, do no harm!

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Frechheiten von ARD + ZDF

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Nach dem BGB hat der Kunde das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz.
    Versuche halt dein Recht auf dem Klageweg durchzusetzen.
    Vorausgesetzt, er hat einen Vertrag geschlossen.

    Hat er das? Nein .

    BGB 333

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Frechheiten von ARD + ZDF

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    Warum leckt der Hund sich die Eier?

    …weil er es kann
    Einige kennen mich - viele können mich.

  9. #19
    §130 Demokratie pur ! Benutzerbild von Systemhandbuch
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    Standard AW: Frechheiten von ARD + ZDF

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Nach dem BGB hat der Kunde das Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz.
    Versuche halt dein Recht auf dem Klageweg durchzusetzen.
    Du bist der weltbeste Vorzeigedemokrat ! Ein Gefühl für Recht oder Unrecht fehlt Dir komplett, ... aber hey, ... man kann sich ja so richtig demokratisch durch alle Instanzen klagen.

  10. #20
    §130 Demokratie pur ! Benutzerbild von Systemhandbuch
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    Standard AW: Frechheiten von ARD + ZDF

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Vorausgesetzt, er hat einen Vertrag geschlossen.

    Hat er das? Nein .

    BGB 333
    Da bin ich jetzt mal gespannt, was der Rechtsexperte dazu zu sagen hat.

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