Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
Nicht nur, dass genannte fünf Staaten nicht die Aussage "die meisten" negieren, nein, mit dem weiter oben verwendeten Mittel des "einfach mal was bei Google eintippen" ergibt sich bei der Suchkombination "homeschooling [Land]" u.a.:

Japan: "So, homeschooling is DEFINITELY NOT illegal in Japan."

Südkorea: "Homeschooling is not [...] prohibited.

Taiwan: "Taiwan passed a law legalizing homeschooling in 1999"

Singapur: "Children will [...] be granted [...] to be home-schooled provided the parents are able to satisfy [...] that [...] key objectives [...] can be achieved for their children."

Die Kommunisten zwingen Kinder in der Tat zum Schulbesuch. Sollte niemanden überraschen, Kommunisten sind halt auch in China scheisse!
Ach weisste, Muselknutscher, deine dürftigen semantischen Tricksereien sind zu durchsichtig, um nicht sofort durchschaut zu werden.

Schauen wir uns deine simplen verbalen Turnübungen doch mal etwas genauer an:

Erstens lautet der Strangtitel "Schulpflicht oder nicht" und schließt somit Selbstunterrichtung durch die Eltern nicht kategorisch aus.

Du Teilzeit-Rabulist hast daraus aber en passant "Schulzwang" gebastelt, was semantisch überhaupt nicht mit dem Begriff der Schulpflicht korreliert:

Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
Einen Schulbesuchszwang i.e.S. gibt es in Deutschland seit grad 100 Jahren und kaum woanders auf der Welt, selbst nicht in den meisten entwickelten Industriestaaten. Seine Abschaffung wäre also ganz im Gegenteil eine Rückkehr zur Normalität.
Zweitens impliziert die Formulierung "kaum woanders auf der Welt" den gedanklichen Ausschluss fast aller ostasiatischen Länder, was dann noch durch die falsche Behauptung "selbst nicht in den meisten entwickelten Industriestaaten" verstärkt werden soll.
Die von mir aufgelisteten ostasiatischen Staaten, zu denen auch noch ergänzend die Staaten Thailand, Malaysia, Indonesien, Philippinen gezählt werden müssten, repräsentieren auf jeden Fall einen Großteil der "meisten entwickelten Industriestaaten".
Insofern ist deine Formulierung als glatte vorsätzliche Täuschung entlarvt.

Drittens bedeutet die grundsätzliche Freigabe einzelner, unter bestimmten strengen Auflagen erteilter Genehmigungen für den elterlichen oder sonstigen externen Unterricht noch lange keine Aufhebung der generellen Schulpflicht, wie du mit deiner Formulierung "Seine Abschaffung..." (bezogen auf den falschen Terminus "Zwang") insinuieren möchtest.

Mit deiner dilettantischen Musel-Rabulistik hast du dir nur selbst ein Bein gestellt.....