Hammer-Urteil beim EU-Gerichtshof
Staatsanwälte sollen keine EU- Haftbefehle mehr ausstellen


Klatsche aus Luxemburg für die deutsche Justiz: Die Staatsanwaltschaften könnten nicht ausreichend gewährleisten, dass sie unabhängig von politischer Einflussnahme seien

veröffentlicht am 28.05.2019 - 14:02 Uhr

Dieses Urteil ist ein echter Hammer!
Laut Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) sind deutsche Staatsanwaltschaften nicht dazu befugt, Europäische Haftbefehle auszustellen.

Die Begründung: Bei deutschen Staatsanwaltschaften kann nicht gesetzlich ausgeschlossen werden, dass ihre Entscheidung, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, auf die Anordnung des Justizministers eines Bundeslandes zurückgeht.
Im Klartext: Der EuGH geht davon aus, dass es in Deutschland theoretisch möglich ist, dass Politiker Einfluss auf Staatsanwaltschaften nehmen.
Im Urteil heißt es: „Die mit der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls betraute Behörde muss jedoch bei der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig handeln, auch wenn der Europäische Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl beruht, der von einem Richter oder einem Gericht erlassen wurde.“

Darf Deutschland jetzt gar keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen?
Nein, aber künftig werden die Haftbefehle von Gerichten ausgestellt, nicht mehr von Staatsanwaltschaften.

Experten halten die Regelung für längst überfällig! Stephan Thomae (50, FDP) zu BILD: „Die Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft muss endlich abgeschafft werden. Es darf nicht sein, dass deutsche Staatsanwaltschaften verdächtigt werden, politischer Einflussnahme ausgesetzt zu sein. Die Bundesregierung darf keine Zeit verstreichen lassen.“
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