"Die Dynamik der Ereignisse, der bundesweiten Diskussion nach den finalen Ergebnissen der Landtagswahl in Thüringen könnten nicht brillanter Wiederspiegeln, wie tief weiterhin die mentalen Gräben zwischen westdeutschen und ostdeutschen Befindlichkeiten manifestiert sind. Nun starteten Anfang November diesen Jahres die Rückblicks - und Jahrestagsmonate, hinsichtlich deutsch-deutscher Vergangenheit, bis zum großen Finale im Oktober 2020, dem 30.Jahrestag der sog. Deutschen Wiedervereinigung. Deutschland, einig Vaterland?
Diese drei Worte sind in der ersten Strophe der DDR- Nationalhymne zu finden. Der vollständige Satz lautet: Auferstanden aus Ruinen. Und der Zukunft zugewandt, Laß uns dir zum Guten dienen, Deutschland, einig Vaterland. Dass die DDR Regierung, also die ostdeutsche Seite einer Wiedervereinigung nach endgültiger Trennung im Jahre 1948 (durch die dann schlussendliche Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Mai 1949, gegenüber der DDR Staatsgründung im Oktober des gleichen Jahres) nicht entgegen sprach, zeigt die eher unbekannte Tatsache, dass die DDR Staatsflagge von 1949 bis 1959 weiterhin identisch mit der bundesrepublikanischen blieb. Eine schwarz-rot-goldene Flagge (1). Der Zusatz von Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, erfolgte im Oktober 1959, um damit dann doch endgültig eine Unterscheidung zu der Flagge der Bundesrepublik zu schaffen.
Man unterließ jedoch die Hymne weiterhin anzustimmen, bis ins Jahr 1990 erklang sie nur noch instrumental. Erinnert sei dabei an die Tatsache, dass im Herbst/Winter 1951 die SED unter dem Schlagwort „Deutsche an einen Tisch“ zu deutsch-deutschen Verhandlungen über freie Wahlen aufrief. Konrad Adenauer lehnte deutsch-deutsche Verhandlungen jedoch ab, da er die DDR als nicht legitimes Unrechtsregime betrachtete und daher nur die Bundesregierung als berechtigt ansah, alle Deutschen zu vertreten. In Geschichtsbüchern blieb jener Satz Adenauers festgehalten, der hinsichtlich kommender Rückblicke auch beachtet werden sollte, gerne in Zusammenhang mit dem Begriff Stalin-Note 1952 nachlesen. Zitat: „Lieber das halbe Deutschland ganz als das ganze Deutschland halb“"
Dies war die so genannte CoCom-Liste.
Die mit den USA verbündeten Staaten gründeten [Links nur für registrierte Nutzer]/[Links nur für registrierte Nutzer] das Coordinating Commitee for East West Trade Policy (abgekürzt CoCom). Das CoCom hatte die Aufgabe, Lieferungen von Kriegsmaterial und "dual-use-Gütern", also Waren, die (auch) militärischen Zwecken dienen konnten, in die Länder des Ostblocks zu verhindern. Mitglieder des CoCom waren außer Island alle NATO-Staaten sowie Japan und Australien. Die Mitgliedsstaaten übernahmen Ausfuhrbeschränkungen und -kontrollen für bestimmte Waren in ihre nationalen Rechtsordnungen.
Hierzu wurde eine ständig aktualisierte Liste von Gütern zusammengestellt, die einem [Links nur für registrierte Nutzer][Links nur für registrierte Nutzer] unterlagen. Dies war die so genannte CoCom-Liste. In der Liste waren aufgeführt:
- Kriegsmaterialien
- Materialien aus dem Kernenergiebereich
- Waren mit militärischer und/oder ziviler Nutzbarkeit.
Ein für die DDR entscheidender Fakt war, dass unter den letztgenannten Punkt praktisch alle Erzeugnisse der Hochtechnologie fielen, also etwa leistungsstarke Computer oder Produktionsanlagen für die [Links nur für registrierte Nutzer]-Industrie (da damit wiederum solche Komponenten hergestellt werden konnten). In der Konsequenz diente das CoCom-Embargo also auch dazu, die Entwicklung einer leistungsfähigen Rechentechnik seitens des [Links nur für registrierte Nutzer] zu unterbinden - zumindest was den Beitrag westlichen Know-hows betraf.
Die Kontrolle regelten die Teilnehmerstaaten über die jeweiligen Außenwirtschaftsgesetze. In der [Links nur für registrierte Nutzer] waren Zuwiderhandlungen gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften in der Regel Ordnungswidrigkeiten, in besonders schweren Fällen Straftaten.
Da es im innerdeutschen Handel auf Westseite potente Anbieter und auf Ostseite massiven Bedarf an CoCom-behinderten Waren gab, war es nur eine Frage des Preises und der geheimdienstlichen Abdeckung, dass CoCom-widrige [Links nur für registrierte Nutzer] zustande kamen. Die Aufdeckung der "Beschaffungslinien" suchte das [Links nur für registrierte Nutzer] mit aller Macht zu verhindern. Auch auf der Westseite gab es - in Einzelfällen nachgewiesene - Bestrebungen der Nachrichtendienste, durch Beteiligung an den Rechtsbrüchen einerseits die Beschaffung zu kontrollieren, andererseits am Profit teilzuhaben.
Bekannte Beispiele für Embargoverstöße durch [Links nur für registrierte Nutzer]-Firmen lieferten etwa
- Siemens
- Hoesch
- Horn & Görwitz
- Diebold Deutschland
- Leybold-Heräus
- Mannesmann
- Rohde & Schwarz.
Die Methoden zur Umgehung der Ausfuhrbeschränkungen, also zum verbotenen Export der Waren auf der CoCom-Liste, waren höchst unterschiedlich. Während der Anlagenbauer Leybold-Heräus die Produktionsanlagen zur Chipherstellung fälschlich als minderwertig deklarierte, erwirkte z.B. Siemens auf nie geklärte Weise regierungsoffizielle Ausfuhrgenehmigungen für Rechner, Bauelemente, Nachrichtentechnik etc. (es gab später Hinweise darauf, dass es sich hierbei um den Grund für die illegalen Millionenspenden von Siemens an die CDU der [Links nur für registrierte Nutzer] handelte). Die Fa. Rohde & Schwarz war auch damals schon Ausrüster für diverse "spezifische Zwecke" (u.a. Nachrichtenelektronik, Verschlüsselung, Funktechnik).
Zu spät. Der ist bereits tot.
Zwar nicht aufgrund von Zweiteilung (es sei denn, die Ärzte hätten ihn im letzten Moment noch auseinander geschnitten), sondern er starb eines ganz natürlichen Todes.
Wir können also als gesichert annehmen, dass Kohl nicht in zwei Stücke geteilt wurde.
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