Eigentum am Inhalt von Müllcontainern?
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https://www.youtube.com/watch?v=_p4h3jwJob0&t=4m8s
Das Problem was ich mit der Sache habe sind eventuelle Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem jeweiligen Supermarkt. Frisst eine Zecke einen abgelaufenen Pudding, der bei Sommersonne schon ein paar Tage im Container vor sich hingammelte, so ist es rechtlich möglich den Supermarkt wegen der gesundheitlichen Folgen (z.B. einer Salmonellenvergiftung) zu verklagen. Wer garantiert hier wem nun die Rechtssicherheit? Das ganze ist wieder mal der typische gequirlte grüne Dünnschiss. Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden dürfen, sollten ausnahmslos, bei entsprechender Lagerung an die Tafeln weitergegeben werden.
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So was ist in Deutschland bestimmt noch nie passiert. Nicht das sich die Zecke nicht eine Salmonellenvergiftung geholt hätte, aber das sie danach erfolgreich (!) vor einem deutschen Gericht deswegen den Supermarkt verklagt hätte. Zumal es für eine erfolgreiche Klage in so einem Fall keine rechtliche Grundlage gibt, sofern sich der jeweilige Supermarkt nicht ganz blöd anstellt.
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schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich
Doppelmoral?
Man kann nicht einerseits sehr hohe Qualitätsstandards für Lebensmittel fordern und die gesetzliche Grundlage schaffen, dass ein Supermarkt kein Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum in seinen Regalen liegen hat und dann im gleichen Atemzug diesem Supermarkt Vorwürfe macht, dass er seine gesetzlichen Vorgaben einhält.
Aber dann auch noch damit zu kommen, dass manche dieser aufgrund gesetzlicher Vorgaben entsorgten Lebensmittel noch genießbar seien oder sein könnten, ist schlicht unredlich.
Sollen die Supermarktbetreiber etwa jede Dose oder jeden Behälter einzeln öffnen lassen und Fachleute prüfen lassen, ob der Inhalt trotz abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch ohne gesundheitliches Risiko essbar ist?
Und zur rechtlichen Seite: Die Entscheidung dieses Hamburger Gerichts öffnet Tür und Tor für Regressforderungen.
Im Fall einer Erkrankung eines Müllwühlers durch ein verdorbenes Lebensmittel ist die Beweislage für den Supermarkt sehr schlecht, denn man wird nicht gerichtsfest nachweisen können, dass das betreffende Lebensmittel nicht im Markt gekauft wurde, sondern aus dem Müllcontainer geklaut wurde.
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