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Thema: "Gesetze komplizierter machen"

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  1. #1
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard "Gesetze komplizierter machen"

    Seehofer hat mal wieder ausgeplaudert, wie sich Altparteiler Demokratie vorstellen.

    Demnach muss man "Gesetze komplizierter machen".
    Dann kann man jede Schweinerei durchdrücken.

    Man muss Gesetze komplizierter machen, dann fällt das nicht so auf
    Mit dem Migrationspaket hatte die große Koalition acht Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, etwa das „Fachkräfte-Einwanderungsgesetz“ und das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Enthalten ist auch das „Datenaustauschgesetz“, dieses habe Seehofer, so sagt er, „ganz stillschweigend“ eingebracht.

    ________________________________

    Tja; wenn man ein Volk von Blöden regiert, hilft auch ne Fußball-WM.

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  2. #2
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    Standard AW: "Gesetze komplizierter machen"

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  3. #3
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: "Gesetze komplizierter machen"

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Seehofer hat mal wieder ausgeplaudert, wie sich Altparteiler Demokratie vorstellen.

    Demnach muss man "Gesetze komplizierter machen".
    Dann kann man jede Schweinerei durchdrücken.

    Man muss Gesetze komplizierter machen, dann fällt das nicht so auf
    Mit dem Migrationspaket hatte die große Koalition acht Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, etwa das „Fachkräfte-Einwanderungsgesetz“ und das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Enthalten ist auch das „Datenaustauschgesetz“, dieses habe Seehofer, so sagt er, „ganz stillschweigend“ eingebracht.

    ________________________________

    Tja; wenn man ein Volk von Blöden regiert, hilft auch ne Fußball-WM.

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    Es genügt, wenn man Beschlüssen & Gesetzen einen unauffälligen Namen verpasst. Damit kann man jede Schweinerei dem Volk schmackhaft machen.
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  4. #4
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    Standard AW: "Gesetze komplizierter machen"

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Es genügt, wenn man Beschlüssen & Gesetzen einen unauffälligen Namen verpasst. Damit kann man jede Schweinerei dem Volk schmackhaft machen.

    Das Volk, entschuldige "der deutsche Michel" soll ja gar nicht merken das ein neues Gesetz geschaffen wurde !
    Aber wenn es Ihm dadurch schlechter geht ist es zu Spät !!

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: "Gesetze komplizierter machen"

    seehofer sagt die wahrheit




  6. #6
    Mitglied
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    Standard AW: "Gesetze komplizierter machen"

    Man stelle sich einmal einfache, transparente Gesetze vor - so geht das nicht in Deutschland.

    Man muss ja schließlich eine Daseinsberechtigung schaffen
    - für die öffentliche Verwaltung
    - für diverse Berufsgruppen (vornehmlich Anwälte, Steuerkanzleien u.a.)

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: "Gesetze komplizierter machen"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Man stelle sich einmal einfache, transparente Gesetze vor - so geht das nicht in Deutschland.

    Man muss ja schließlich eine Daseinsberechtigung schaffen
    - für die öffentliche Verwaltung
    - für diverse Berufsgruppen (vornehmlich Anwälte, Steuerkanzleien u.a.)
    Ein Klassiker:
    Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)
    § 1 Anwendungsbereich



    Mit diesem Gesetz werden Maßnahmen zur Bevorrechtigung der Teilnahme elektrisch betriebener Fahrzeuge1.der Klassen M1 und N1 im Sinne des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/15/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 172) geändert worden ist, und
    2.der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e im Sinne des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)




    am Straßenverkehr ermöglicht, um deren Verwendung zur Verringerung insbesondere klima- und umweltschädlicher Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu fördern. Satz 1 gilt auch für ein elektrisch betriebenes Fahrzeug der Klasse N2 im Sinne des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG, soweit es im Inland mit der Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden darf.
    Aber noch besser ist, wer eigentlich ein E-Kennzeichen fahren darf:
    Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)
    § 2 Begriffsbestimmungen



    Im Sinne dieses Gesetzes sind1.ein elektrisch betriebenes Fahrzeug: ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug,
    2.ein reines Batterieelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb,a)dessen Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind und
    b)dessen Energiespeicher zumindest von außerhalb des Fahrzeuges wieder aufladbar sind,

    3.ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, der über mindestens zwei verschiedene Arten vona)Energiewandlern, davon mindestens ein Energiewandler als elektrische Antriebsmaschine, und
    b)Energiespeichern, davon mindestens einer von einer außerhalb des Fahrzeuges befindlichen Energiequelle elektrisch wieder aufladbar,
    verfügt,
    4.ein Brennstoffzellenfahrzeug: ein Kraftfahrzeug mit einem Antrieb, dessen Energiewandler ausschließlich aus den Brennstoffzellen und mindestens einer elektrischen Antriebsmaschine bestehen,
    5.Energiewandler: die Bauteile des Kraftfahrzeugantriebes, die dauerhaft oder zeitweise Energie von einer Form in eine andere umwandeln, welche zur Fortbewegung des Kraftfahrzeuges genutzt werden,
    6.Energiespeicher: die Bauteile des Kraftfahrzeugantriebes, die die jeweiligen Formen von Energie speichern, welche zur Fortbewegung des Kraftfahrzeuges genutzt werden.




  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: "Gesetze komplizierter machen"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Man stelle sich einmal einfache, transparente Gesetze vor - so geht das nicht in Deutschland.

    Man muss ja schließlich eine Daseinsberechtigung schaffen
    - für die öffentliche Verwaltung
    - für diverse Berufsgruppen (vornehmlich Anwälte, Steuerkanzleien u.a.)
    Einfache / Transparente-Gesetze in Deutschland !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ! ?
    Der deutsche Volksmichel muß doch "absolut" verdummt werden !
    So gehorcht er diesen Politikern und deren Gesetze !!

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Franko
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    Standard AW: "Gesetze komplizierter machen"

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Man stelle sich einmal einfache, transparente Gesetze vor - so geht das nicht in Deutschland.
    Ich würde z.B. das Asylgesetz zusammenstreichen auf §16: Deutschland gewährt niemanden Asyl.

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