[Links nur für registrierte Nutzer]Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18).
Soviel zum Thema demokratischer, auf Gewaltenteilung beruhender Rechtsstaat BRD.....