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Thema: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

  1. #1
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    Standard EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18).
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    Soviel zum Thema demokratischer, auf Gewaltenteilung beruhender Rechtsstaat BRD.....

  2. #2
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Selbstverständlich ist eine Behörde nicht unabhängig.

    Haftbefehle allerdings werden vom Richter ausgestellt.

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich ist eine Behörde nicht unabhängig.

    Haftbefehle allerdings werden vom Richter ausgestellt.
    Und dieser soll "unabhängig, unvoreingenommen, neutral, weisungsungebunden, überparteilich, nur dem Gesetz verpflichtet" so wie z. B. "Richter Goetzl" sein?
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

  4. #4
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Und dieser soll "unabhängig, unvoreingenommen, neutral, weisungsungebunden, überparteilich, nur dem Gesetz verpflichtet" so wie z. B. "Richter Goetzl" sein?
    Soll er, im Gegensatz zum Staatsanwalt.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Nur mal zur Info:

    Staatsanwälte gehören nicht zur Judikative sondern zur Exekutive.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Soll er, im Gegensatz zum Staatsanwalt.
    Ich fragte ja auch: "Ist er das wirklich?" So manche "Urteile im Namen des Volkes" verkündet lassen etwas ganz anderes vermuten.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nur mal zur Info:

    Staatsanwälte gehören nicht zur Judikative sondern zur Exekutive.
    Wieso klagt er dann an? Wen verhaftet denn ein Staatsanwalt?

  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Ich fragte ja auch: "Ist er das wirklich?" So manche "Urteile im Namen des Volkes" verkündet lassen etwas ganz anderes vermuten.
    Irrelevant. Jedenfalls stellt er die Haftbefehle aus, nicht der Staatsanwalt. Und dass ein Teil der Exekutive (Staatsanwaltschaft) nicht von dieser unabhängig sein kann, leuchtet hoffentlich ein.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von HansMaier.
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Irrelevant. Jedenfalls stellt er die Haftbefehle aus, nicht der Staatsanwalt. Und dass ein Teil der Exekutive (Staatsanwaltschaft) nicht von dieser unabhängig sein kann, leuchtet hoffentlich ein.

    Lol, einem Demokratten garantiert...
    MfG
    H.Maier
    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
    wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
    Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -

  10. #10
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
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    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

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