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Thema: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

  1. #11
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    Lol, einem Demokratten garantiert...
    MfG
    H.Maier
    Mir will das beim besten Willen nicht einleuchten. Das Grunzgesetz des besten "Deutschland"s aller Zeiten haben wir in der Schule bis zum Gehtnichtmehr durchgenommen.
    Daß die Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also im Endeffekt dem jeweiligen Justizminister der jeweils gerade herrschenden politischen Couleur unterliegen, ist anscheinend im Unterricht nicht nachdrücklich genug thematisiert worden.

  2. #12
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Mir will das beim besten Willen nicht einleuchten. Das Grunzgesetz des besten "Deutschland"s aller Zeiten haben wir in der Schule bis zum Gehtnichtmehr durchgenommen.
    Daß die Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also im Endeffekt dem jeweiligen Justizminister der jeweils gerade herrschenden politischen Couleur unterliegen, ist anscheinend im Unterricht nicht nachdrücklich genug thematisiert worden.

    Das Grundgesetz verspricht viel aber hält nichts. Siehe die Meinungsfreiheit. So wie das
    ganze restliche Protektorat. Das läuft hier nicht anders als in der DDR. Es muss demokratisch
    aussehen aber wir müssen die Zügel fest in der Hand halten. Logisch das das Regime nicht von
    einer unabhängigen Justiz belästigt werden will. Man stelle sich vor, Gerichte müssten sich mit
    den zig Anzeigen gegen Merkel und Co beschäftigen. Aber wo kein Kläger da kein Richter.
    Echte Demokrattie eben.
    MfG
    H.Maier
    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
    wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
    Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -

  3. #13
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nur mal zur Info:

    Staatsanwälte gehören nicht zur Judikative sondern zur Exekutive.
    So wird es heute gedeutet, aber es ist faktisch falsch, denn die enge Verknüpfung zum richterlichen Dienst ist wohl eindeutig, da der Staatsanwalt auch die Entscheidung des Gerichts mit vorbereitet und dazu kommt noch dass die Staatsanwaltschaft nur die Durchsetzung des Rechts ohne administrative Ziele verfolgt. Und daraus geht eigentlich ganz klar der Unterscheid zur wirklichen Exekutive hervor.

    Aber zum Problem des Titelthema:
    Der Richter unterschreibt zwar den Haftbefehl aber dem Antrag auf den Haftbefehl geht stets ein Antrag der (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaft voraus, sofern es sich noch um ein Ermittlungsverfahren handelt. Und da Staatsanwaltschaft und Richterschaft Hand in Hand arbeiten (anders kann die Staatsanwaltschaft auch nicht die Entscheidung des Gerichts mit vorbereiten und vorhersehen), ist diese enge Verknüpfung im Widerspruch zur erforderlichen judikativen Unabhängigkeit.

  4. #14
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    [gekürzt]
    Das Grundgesetz verspricht viel aber hält nichts. Siehe die Meinungsfreiheit.
    Das GG hält schon das Versprechen und dieses Versprechen einer breit ausgelegten Meinungsfreiheit wurde auch öfters vom Bundesverrfassungsgericht bestätigt. Nur leider urteilen Amtsrichter oft nach politischer Couleur. Wenn man gegen dieses Amtsgerichtsurteil in Berufung geht, stehen die Chancen sehr, sehr gut dass das Urteil vom Landgericht wieder kassiert wird, mit dem Hinweis auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
    Leider scheuen aber viele den Weg in die nächste Instanz, weil sie wegen dem erstinstanzlichen Urteil verunsichert sind

  5. #15
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Das GG hält schon das Versprechen und dieses Versprechen einer breit ausgelegten Meinungsfreiheit wurde auch öfters vom Bundesverrfassungsgericht bestätigt. Nur leider urteilen Amtsrichter oft nach politischer Couleur. Wenn man gegen dieses Amtsgerichtsurteil in Berufung geht, stehen die Chancen sehr, sehr gut dass das Urteil vom Landgericht wieder kassiert wird, mit dem Hinweis auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
    Leider scheuen aber viele den Weg in die nächste Instanz, weil sie wegen dem erstinstanzlichen Urteil verunsichert sind
    Besten Dank für die Infos.
    Ist es nicht aber auch eine Geldfrage, in die nächsthöhere Instanz zu gehen? Soweit ich weiß, besteht dann Anwaltspflicht und auch die Versicherungen stellen sich quer, falls die Erfolgsaussicht nicht gegeben ist. So zumindest mein Eindruck nach, wie gesagt, jahrzehntelanger Abwesenheit aus der BRD.

    Wobei mich die im Eingangsbeitrag genannte Grundproblematik generell irritiert.

  6. #16
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Besten Dank für die Infos.
    Ist es nicht aber auch eine Geldfrage, in die nächsthöhere Instanz zu gehen? Soweit ich weiß, besteht dann Anwaltspflicht und auch die Versicherungen stellen sich quer, falls die Erfolgsaussicht nicht gegeben ist. So zumindest mein Eindruck nach, wie gesagt, jahrzehntelanger Abwesenheit aus der BRD.

    Wobei mich die im Eingangsbeitrag genannte Grundproblematik generell irritiert.
    Ja, neben der eingeschüchterten Basis des Charakters durch das erstinstanzliche Urteil, kommt natürlich auch noch die finanzielle Frage dazu. Und ja, ab dem Landgericht besteht grundsätzlich ein Anwaltszwang. Wenn sich die Versicherung querstellt, wegen (ihrer Beureteilung nach) keiner Aussicht auf Erfolg, so musst du es für dich selbst beurteilen, denn die Versicherungen sind da generell eher zurückhaltend (Risikomanagement). Wenn man aber ein wirklich gutes Rechtsempfinden hat und die Rechtslage objektiv ausreichend einschätzen kann, so sollte man die Finanzen auch aufbringen, da sie einem bei Erfolg erstattet werden.

    Welche Grundproblematik irritiert Dich?

  7. #17
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    [QUOTE]
    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Ja, neben der eingeschüchterten Basis des Charakters durch das erstinstanzliche Urteil, kommt natürlich auch noch die finanzielle Frage dazu. Und ja, ab dem Landgericht besteht grundsätzlich ein Anwaltszwang. Wenn sich die Versicherung querstellt, wegen (ihrer Beureteilung nach) keiner Aussicht auf Erfolg, so musst du es für dich selbst beurteilen, denn die Versicherungen sind da generell eher zurückhaltend (Risikomanagement). Wenn man aber ein wirklich gutes Rechtsempfinden hat und die Rechtslage objektiv ausreichend einschätzen kann, so sollte man die Finanzen auch aufbringen, da sie einem bei Erfolg erstattet werden.
    Danke für die Klarstellung.

    Welche Grundproblematik irritiert Dich?
    Die eingangs genannte:
    Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Montag entschieden, (Urt. v. 27.05.2019, Az. C-508/18).
    Abgesehen vom BRD-Internen, wie bereits thematisiert: Dies impliziert, daß andere EU-Länder befugt wären und m.W. auch teilweise sind.
    Von der Frage, wieso dieser EuGH überhaupt legitimiert ist zu solchen Urteilen, ganz abgesehen.
    Mir scheint, es hat sich da inzwischen sowas wie eine supranationale "Behörde" entwickelt, die sich dem Verständnis von auf demokratischem Wege zustande gekommener Legitimation einigermaßen entzieht.

  8. #18
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Das GG hält schon das Versprechen und dieses Versprechen einer breit ausgelegten Meinungsfreiheit wurde auch öfters vom Bundesverrfassungsgericht bestätigt. Nur leider urteilen Amtsrichter oft nach politischer Couleur. Wenn man gegen dieses Amtsgerichtsurteil in Berufung geht, stehen die Chancen sehr, sehr gut dass das Urteil vom Landgericht wieder kassiert wird, mit dem Hinweis auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
    Leider scheuen aber viele den Weg in die nächste Instanz, weil sie wegen dem erstinstanzlichen Urteil verunsichert sind

    Bezüglich des Fundamentes der BRD, der sog. Offenkundigkeit, hat sich auch das Bundesgrundgesetzgericht treu hinter das Regime gestellt.
    Und auch Du würdest eingesperrt, wie Mahler oder Haverbeck, wenn Du Widerworte gibst.
    Da speie ich doch aus vor. Von den katastrophalen Beschlüssen dieses, vom Parteienklügel
    besetzten Systemgerichtes, im Zuge der Teurorettung oder der Flüchtlingsflutung ganz zu schweigen.
    Die Rot und Schwarzkittel der BRD, gehören m.E. da hin, wo auch die anderen Systemschranzen
    hingehören.
    MfG
    H.Maier
    "Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann,
    wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen,dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt.
    Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl Jacob Burckhardt (Schweizer Historiker) -

  9. #19
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    [QUOTE=Ansuz;9880547]
    Danke für die Klarstellung.



    Die eingangs genannte:
    Abgesehen vom BRD-Internen, wie bereits thematisiert: Dies impliziert, daß andere EU-Länder befugt wären und m.W. auch teilweise sind.
    Von der Frage, wieso dieser EuGH überhaupt legitimiert ist zu solchen Urteilen, ganz abgesehen.
    Mir scheint, es hat sich da inzwischen sowas wie eine supranationale "Behörde" entwickelt, die sich dem Verständnis von auf demokratischem Wege zustande gekommener Legitimation einigermaßen entzieht.
    Der EuGH ist dazu berechtigt, weil es die Interessen der europäischen Interessensgemeinschaft betreffen und er die staatlich legitimierte Instanz ist, rechtliche Rahmenbedingungen zu schreiben. Legitimiert durch freiwillige Abgabe der Rechtssouveranitäten der einzelnen Länder.
    Also prüft er auch, ob die Länder die gebotenen Standards erfüllen.
    Das mit dem supranational ist etwas knifflig, denn laut Rechtssprechung hätte natürlich das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort dür deutsche Angelegenheiten aber dieses hat viele Bereiche bereits übertragen und bei den nicht übertrgenen Bereichen orientiert es sich an der Rechtssprechung des EuGH. Das macht es ja so perfide und beinahe unangreifbar.

    Nur ist der internationale Haftbefehl eben keine innerdeutsche Angelegenheit, sondern eine rechtsstaatliche Aufforderung zur Zwangsmaßnahme an andere Länder, und da genügen eben mittlerweile die deutschen Standards nicht mehr, da wir der internationalen Voraussetzung dafür nicht entsprechen.
    Der innerdeutsche Haftbefehl bleibt davon ja unberührt

  10. #20
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von HansMaier. Beitrag anzeigen
    Bezüglich des Fundamentes der BRD, der sog. Offenkundigkeit, hat sich auch das Bundesgrundgesetzgericht treu hinter das Regime gestellt.
    Und auch Du würdest eingesperrt, wie Mahler oder Haverbeck, wenn Du Widerworte gibst.
    Da speie ich doch aus vor. Von den katastrophalen Beschlüssen dieses, vom Parteienklügel
    besetzten Systemgerichtes, im Zuge der Teurorettung oder der Flüchtlingsflutung ganz zu schweigen.
    Die Rot und Schwarzkittel der BRD, gehören m.E. da hin, wo auch die anderen Systemschranzen
    hingehören.
    MfG
    H.Maier
    Ja, die Problematik des HC ist mir natürlich bewusst und stellt auch eine Sonderform des Rechts dar. Liegt wohl an unserer geschriebenen Geschichte...

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