+ Auf Thema antworten
Seite 3 von 8 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 7 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 21 bis 30 von 72

Thema: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

  1. #21
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    So wird es heute gedeutet, aber es ist faktisch falsch, denn die enge Verknüpfung zum richterlichen Dienst ist wohl eindeutig, da der Staatsanwalt auch die Entscheidung des Gerichts mit vorbereitet und dazu kommt noch dass die Staatsanwaltschaft nur die Durchsetzung des Rechts ohne administrative Ziele verfolgt. Und daraus geht eigentlich ganz klar der Unterscheid zur wirklichen Exekutive hervor.

    Aber zum Problem des Titelthema:
    Der Richter unterschreibt zwar den Haftbefehl aber dem Antrag auf den Haftbefehl geht stets ein Antrag der (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaft voraus, sofern es sich noch um ein Ermittlungsverfahren handelt. Und da Staatsanwaltschaft und Richterschaft Hand in Hand arbeiten (anders kann die Staatsanwaltschaft auch nicht die Entscheidung des Gerichts mit vorbereiten und vorhersehen), ist diese enge Verknüpfung im Widerspruch zur erforderlichen judikativen Unabhängigkeit.
    Veltins007, in keinem Land sind Staatsanwälte Teil der Judikative, sie sind kein Teil der Rechtsprechung. Sie sind Teil der Strafverfolgung, an dessen Ende eben die Anklage vor Gericht steht.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #22
    Mitglied
    Registriert seit
    27.08.2008
    Beiträge
    24.973

    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Soviel zum Thema demokratischer, auf Gewaltenteilung beruhender Rechtsstaat BRD.....
    Man nennt das Gewaltenteilung aber in The BRD gibt es nur eine Gewaltenverschränkung
    Die Wiedergeburt des Abendlandes kann nur aus der Erneuerung der Familie erwachsen. Eugen Fischer
    Geschichte handelt fast nur von […] schlechten Menschen, die später gutgesprochen worden sind. Friedrich Nietzsche
    "Globalisierung ist nur ein anderes Wort für US-Herrschaft.“Henry Kissinger

  3. #23
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
    Registriert seit
    23.06.2014
    Ort
    Tief im Westen
    Beiträge
    6.815

    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Veltins007, in keinem Land sind Staatsanwälte Teil der Judikative, sie sind kein Teil der Rechtsprechung. Sie sind Teil der Strafverfolgung, an dessen Ende eben die Anklage vor Gericht steht.
    Ich denke, die Problematik der klaren Einordnung offen und klar dargelegt zu haben. Und wenn ich jetzt noch weiter ausholen würde und die Initiativverantwortung und das verfassungsrechtliche Initiativverbot zur Sprache bringen würde, dann würde es zwar eine bereichernde akademische Diskussion ergeben (können), der aber kaum einer mehr folgen könnte.
    Daher habe ich es im letzten Satz auf das Problem des Titelthemas wieder zurück geholt, und die fragwürdige Nähe zwischen Staatsanwalt und Richter ins Spiel gebracht und erwähnt, dass der Haftbefehl stets (im Ermittlungsverfahren) vom Staatsanwalt ausgehen muss und der Richter "nur" der letzte Unterschriebsverpflichtete ist.

  4. #24
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Ja, die Problematik des HC ist mir natürlich bewusst und stellt auch eine Sonderform des Rechts dar. Liegt wohl an unserer geschriebenen Geschichte...
    Wirklich? Die jetzige Verfolgung als Offizialdelikt ist sicherlich falsch, aber man sollte in seine Überlegungen einbeziehen, das die Leugnung des Holocaust auch vor der Ergänzung des 130er 1994 strafrechtlich verfolgt wurde, nach §§ 185 ff. StGB also Beleidigung etc..

    Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen und wie jedes Recht ist sie auch mit Verantwortung und Pflichten verbunden. Es gibt keine grenzenlose Meinungsfreiheit, selbst in den USA nicht, dort werden sie zivilrechtlich gezogen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #25
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
    Registriert seit
    23.06.2014
    Ort
    Tief im Westen
    Beiträge
    6.815

    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Wirklich? Die jetzige Verfolgung als Offizialdelikt ist sicherlich falsch, aber man sollte in seine Überlegungen einbeziehen, das die Leugnung des Holocaust auch vor der Ergänzung des 130er 1994 strafrechtlich verfolgt wurde, nach §§ 185 ff. StGB also Beleidigung etc..

    Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen und wie jedes Recht ist sie auch mit Verantwortung und Pflichten verbunden. Es gibt keine grenzenlose Meinungsfreiheit, selbst in den USA nicht, dort werden sie zivilrechtlich gezogen.
    Mit Sonderform meine ich die Auslegung auf einen bestimmten Straftatbestand, gebunden an ein definiertes Ergeignis. Das darf es so eigentlich gar nicht geben, denn die rechtliche Auslegung muss sich immer an alle den beschriebenen Umständen entsprechenden Ereignisse orientieren und darf nicht nur einen bestimmten Umstand unter Strafe stellen. Folglich hätte schon immer jegliche Leugnung eines (anerkannten) Völkermordes unter Strafandrohung stehen müssen. Das davon abgewichen wurde, das meinte ich mit der Problematik der eigenen Staatsgeschichte

  6. #26
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
    Registriert seit
    23.06.2014
    Ort
    Tief im Westen
    Beiträge
    6.815

    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    [gekürzt]

    Die Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen und wie jedes Recht ist sie auch mit Verantwortung und Pflichten verbunden. Es gibt keine grenzenlose Meinungsfreiheit, selbst in den USA nicht, dort werden sie zivilrechtlich gezogen.
    Die Meinungsfreiheit wurde aber bisher immer großzügig vom Bundesverfassungsgsericht ausgelegt und es wurde stets klargestellt, dass dies ein Recht zum Schutz von abweichenden Meinungen ist, da die allgemeine Meinung nicht geschützt werden müsse.

  7. #27
    Mitglied Benutzerbild von bitchplease
    Registriert seit
    06.05.2017
    Beiträge
    745

    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

    Wie war das nochmal mit dem Verbot vom Planen von Angriffskriegen? Wurde nicht beim Jugoslawienkrieg von der Staatsanwalt gesagt, dass man die entsprechenden Anzeigen nicht ausermittelt, da kein Angriffskrieg geplant, sondern nur durchgeführt wurde?

    Hätte sein können, dass man da ohne diese Weisungsbefugnis vielleicht nicht so kreativ gewesen wäre.

  8. #28
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
    Registriert seit
    23.06.2014
    Ort
    Tief im Westen
    Beiträge
    6.815

    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

    Zitat Zitat von bitchplease Beitrag anzeigen
    Wie war das nochmal mit dem Verbot vom Planen von Angriffskriegen? Wurde nicht beim Jugoslawienkrieg von der Staatsanwalt gesagt, dass man die entsprechenden Anzeigen nicht ausermittelt, da kein Angriffskrieg geplant, sondern nur durchgeführt wurde?

    Hätte sein können, dass man da ohne diese Weisungsbefugnis vielleicht nicht so kreativ gewesen wäre.
    Gutes Beispiel, denn es zeigt wieder die Abhängigkeit der Justiz auf. Der Staatsanwalt ermittelt und beschließt die Eröffnung eines Hauptverfahrens oder er lässt es in der Versenkung verschwinden. Ein Richter kommt da erst gar nciht zum Zuge, denn vor dem Richter steht der (weisungsgebundene) Staatsanwalt und der entscheidet alleine darüber, ob es ein Richter überhaupt zu Gesicht bekommt

  9. #29
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Ich denke, die Problematik der klaren Einordnung offen und klar dargelegt zu haben. Und wenn ich jetzt noch weiter ausholen würde und die Initiativverantwortung und das verfassungsrechtliche Initiativverbot zur Sprache bringen würde, dann würde es zwar eine bereichernde akademische Diskussion ergeben (können), der aber kaum einer mehr folgen könnte.
    Daher habe ich es im letzten Satz auf das Problem des Titelthemas wieder zurück geholt, und die fragwürdige Nähe zwischen Staatsanwalt und Richter ins Spiel gebracht und erwähnt, dass der Haftbefehl stets (im Ermittlungsverfahren) vom Staatsanwalt ausgehen muss und der Richter "nur" der letzte Unterschriebsverpflichtete ist.
    Veltins007 bei deinen Überlegungen lässt du aber einiges außer acht.

    Wozu gibt es den Rechtsgrundsatz "unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils"?

    Trifft ein Haftbefehl immer einen Schuldigen?

    Einerseits sollen die Grundrechte geachtet werden, andererseits soll auch eine effektive Strafverfolgung gewährleistet werden.

    Im Grunde genommen wird hier nicht über die Staatsanwälte diskutiert, sondern die Unabhängigkeit der Richter in Frage gestellt.

    Ich stelle mir nämlich hier nur eine Frage, wenn die Grundlage für die Ausstellung eines EU-Haftbefehls entweder der richterliche nationale Haftbefehl oder ein rechtsgültiges richterliche Urteil, was soll das die Weisung eines Justizministers beeinflussen.
    Was kann der Justizminister denn Anweisen, entweder die Strafverfolgung bzw. die Durchsetzung des Strafvollzuges wird auf den europäischen Raum ausgedehnt oder eben nicht. Das ist aber etwas, was national zu bewerten ist und nicht eine Verletzung des EU-Rechtes darstellt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #30
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Die Meinungsfreiheit wurde aber bisher immer großzügig vom Bundesverfassungsgsericht ausgelegt und es wurde stets klargestellt, dass dies ein Recht zum Schutz von abweichenden Meinungen ist, da die allgemeine Meinung nicht geschützt werden müsse.
    Wirklich, zum einen besagte die Rechtsprechung des BVerfG, dass der 130er Absätze 3 und 4 allgemeines Gesetz gemäß Artikel 19 Absatz 1 GG sei, widerspricht dieser Aussage aber in einem [Links nur für registrierte Nutzer].

    Nur zur Info, diese Kritik bedeutet nicht, das ich HCl befürworte, ich halte im Bezug auf die Meinungsfreiheit, die strafrechtliche Verfolgung für falsch. Zivilrechtlich Verfolgung mit Einzelfallprüfung und Schadenersatzregelungen würden der Meinungsfreiheit gerechter werden.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Bayern - endlich unabhängig!
    Von valentin im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 454
    Letzter Beitrag: 02.06.2015, 11:33
  2. Russland gibt zu dass sie nach 1991 nicht mehr Unabhängig waren.
    Von Elmo allein zu Hause im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 17.04.2013, 22:33
  3. Weiblich, ledig, alt - und unabhängig
    Von henriof9 im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 77
    Letzter Beitrag: 18.06.2009, 18:58
  4. Antworten: 37
    Letzter Beitrag: 27.01.2008, 03:12
  5. Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 16.06.2005, 22:49

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben