Natürlich finde ich es vom Prinzip her auch richtig und wichtig, nur stört mich eben die die direkte Verbandelung zwischen Staatsanwaltschaften und Richter. Woran das liegt, also dass die Staatsanwaltschaft durch ihre Sachherrschaft im Ermittlungsverfahren durchaus Teil der Rechtspflege der Judikative ist, habe ich ja wohl ausreichend aus meinem Blickwinkel begründet. Und durch diese Nähe gibt es eben (leider!) kaum Prüfungen durch den Richter, der oft in trauter Vertraulichkeit zum Staatsanwalt die Haftbefehl ausstellt. Und weil es eben die von mir erklärte gemeinsame Nähe und Verbundenheit gibt, hat eben auch der EuGH Deutschland untersagt internationale Haftbefehle auszustellen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Persönlich präferiere ich das schwedische Modell, orientiert am Grundsatz Legalitätsprinzip und stets verpflichtet auchentlastende Beweise zu sammeln und dies nicht "nur" der Angeklagtenvertretung zu überlassen. Vor allem imponiert mir der Grundsatz, dass auch die Staatsanwaltschaft in Schweden die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung erklären und begründen muss. Die Staatsanwaltschaft dort ist zwar auch dem Innenministerium untergeordnet, allerdings gibt es dort nicht das Polizei<->Staatsanwaltschaft-Verhältnis wie hier, d.h. dass die Polizei dort in keinem Über- oder Unterordnungsverhältnis zur Staatsanwaltschaft besteht, was eine freie Ermittlungsarbeit der Polizei ermöglicht.