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Thema: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

  1. #41
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Was heißt hier unterschlagen? Das ist doch wohl eine sehr gute Sache, dass die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl nicht selbst erlassen kann, sondern einen unabhängigen Richter mit ihren Gründen überzeugen muss. (Und das gilt für jede Art von Freiheitsentziehung, etwa auch nach dem PsychKG.) Nennt man auch Gewaltenteilung. In unserem Land ist das selbstverständlich, so dass man darüber nicht diskutieren muss, aber mancherorts läuft es auch anders.
    Natürlich finde ich es vom Prinzip her auch richtig und wichtig, nur stört mich eben die die direkte Verbandelung zwischen Staatsanwaltschaften und Richter. Woran das liegt, also dass die Staatsanwaltschaft durch ihre Sachherrschaft im Ermittlungsverfahren durchaus Teil der Rechtspflege der Judikative ist, habe ich ja wohl ausreichend aus meinem Blickwinkel begründet. Und durch diese Nähe gibt es eben (leider!) kaum Prüfungen durch den Richter, der oft in trauter Vertraulichkeit zum Staatsanwalt die Haftbefehl ausstellt. Und weil es eben die von mir erklärte gemeinsame Nähe und Verbundenheit gibt, hat eben auch der EuGH Deutschland untersagt internationale Haftbefehle auszustellen. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

    Persönlich präferiere ich das schwedische Modell, orientiert am Grundsatz Legalitätsprinzip und stets verpflichtet auchentlastende Beweise zu sammeln und dies nicht "nur" der Angeklagtenvertretung zu überlassen. Vor allem imponiert mir der Grundsatz, dass auch die Staatsanwaltschaft in Schweden die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung erklären und begründen muss. Die Staatsanwaltschaft dort ist zwar auch dem Innenministerium untergeordnet, allerdings gibt es dort nicht das Polizei<->Staatsanwaltschaft-Verhältnis wie hier, d.h. dass die Polizei dort in keinem Über- oder Unterordnungsverhältnis zur Staatsanwaltschaft besteht, was eine freie Ermittlungsarbeit der Polizei ermöglicht.

  2. #42
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Natürlich finde ich es vom Prinzip her auch richtig und wichtig, nur stört mich eben die die direkte Verbandelung zwischen Staatsanwaltschaften und Richter.
    Es liegt wohl in der Natur der Sache, dass der Haftrichter immer wieder auf die selben Staatsanwälte stoßen wird. Zu einer "Verbandelung" muss das keineswegs führen, es kann sehr wohl auch den entgegengesetzten Effekt haben. Wenn aber ein Haftrichter stets kritiklos den Anträgen der Staatsanwaltschaft folgt, dürfte das früher oder später den lieben Kollegen und der Dienstaufsicht (gemeint ist der Gerichtspräsident, nicht der Justizminister) auffallen.

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Woran das liegt, also dass die Staatsanwaltschaft durch ihre Sachherrschaft im Ermittlungsverfahren durchaus Teil der Rechtspflege der Judikative ist, ..
    Die Rechtspflege ist nicht nur Aufgabe der Justiz. Auch die Staatsanwaltschaft ist ein Organ der Rechtspflege, wie auch die privaten Anwälte.

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Und durch diese Nähe gibt es eben (leider!) kaum Prüfungen durch den Richter, der oft in trauter Vertraulichkeit zum Staatsanwalt die Haftbefehl ausstellt.
    Also, ich glaube, hier tust du den Haftrichtern Unrecht. Die nehmen ihre Aufgabe in der Regel durchaus ernst. Auch wenn es manche geben mag, die sich die Sache bequem machen.

  3. #43
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Wieso klagt er dann an? Wen verhaftet denn ein Staatsanwalt?
    Du musst hier trennen - die Staatsanwaltschaft gehört tatsächlich zur Exikutive (also ausführende Gewalt) und nicht zur Judikative (also rechtssprechender Gewalt). Ein Staatsanwalt kann im Grunde auch nicht verhaften lassen - sondern nur eine Ingewahrsamnehmung veranlassen und muss - nagel mich jetzt nicht auf den Zeitraum fest - ich glaube binnen 24 Stunden dann einen richterlichen Haftbefehl erwirken. Auch kann ein Staatsanwalt z.B. keine Hausdurchsuchung veranlassen (ausser bei Gefahr im Verzug) - auch darüber befindet ein Richter.

    Ist - das EuGH-Urteil betreffend - ein wenig tricky. Der Haftbefehl wird IMMER von einem Richter erlassen, die Vollstreckung des Haftbefehls ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und nun ist ein Haftbefehl erst einmal eine immer rein nationale Sache...sprich, wenn ein Richter einen Haftbefehl erlässt gilt dieser nur in Deutschland. Jetzt kommt aber wieder die ausführende Behörde (also Exikutive) in Spiel. Die kann aus einem rein nationalen Heftbefehl dann einen internationalen Haftbefehl machen und hier haben die EuGH-Richter eben festgestellt - eine von Weisungen nicht unabhängig Staatsanwaltschaft ist dazu nicht befugt.

  4. #44
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
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    Soviel zum Thema demokratischer, auf Gewaltenteilung beruhender Rechtsstaat BRD.....
    Auf dem Papier - wenn z.B. das Bundesverfassungsgericht zu einem Vorgang X urteilt, dass hier die Gesetzeslage falsch ist und gleichzeitig die Legislative anweist wie man den entsprechenden Vorgang zu regeln hat - dann ist dies selbstverständlich einer Weisung der Judikative an die Legislative - was dem Grundsatz der Gewaltenteilung fundamental widerspricht.

    Dass diese Republik nur auf dem Papier eine Demokratie mit einer nicht funktionierenden Gewaltenteilung ist - nichts Neues nicht - nur dass die EuGH-Richter dies hier eindeutig benannt haben.

  5. #45
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Irrelevant. Jedenfalls stellt er die Haftbefehle aus, nicht der Staatsanwalt. Und dass ein Teil der Exekutive (Staatsanwaltschaft) nicht von dieser unabhängig sein kann, leuchtet hoffentlich ein.
    Jein - die Frage ist, woher kommt die Weisung. Eine Staatsanwaltschaft ist Recht und Gesetz verpflichtet und hat für dessen Durchsetzung zu sorgen. Wenn nun das Justizministeirum X entscheidet, dass ein Gesetzesbruch NICHT verfolgt wird und die Staatsanwaltschaft diesem folgt oder ein Richter einen Staatsanwalt nötig einen Anklagevorwurf z.B. von Totschlag auf fährlässige Körperverletzung mit Todesfolge zu ändern - dann sind dies Weisungen, welche mit der Gewaltenteilung und einer Demokratie wenig um nicht zu sagen nichts zu tun haben.

  6. #46
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Mir will das beim besten Willen nicht einleuchten. Das Grunzgesetz des besten "Deutschland"s aller Zeiten haben wir in der Schule bis zum Gehtnichtmehr durchgenommen.
    Daß die Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also im Endeffekt dem jeweiligen Justizminister der jeweils gerade herrschenden politischen Couleur unterliegen, ist anscheinend im Unterricht nicht nachdrücklich genug thematisiert worden.
    Ein Justizminister kann im Kreis hüpfen - wenn ein Staatsanwaltschaft sagt, nein, hier wird nicht ermittelt, weil keine Straftat vorliegt - dann ist der Justizminister machtlos. Das bedingt allerdings dann auch Staatsanwaltschaften, welche sich nicht als Teil der politischen Justiz betrachten - und hier liegt der Hund begraben.

  7. #47
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deut*sche Staats*an*wälte nicht unab*hängig genug

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Aber zum Problem des Titelthema:
    Der Richter unterschreibt zwar den Haftbefehl aber dem Antrag auf den Haftbefehl geht stets ein Antrag der (weisungsgebundenen) Staatsanwaltschaft voraus, sofern es sich noch um ein Ermittlungsverfahren handelt. Und da Staatsanwaltschaft und Richterschaft Hand in Hand arbeiten (anders kann die Staatsanwaltschaft auch nicht die Entscheidung des Gerichts mit vorbereiten und vorhersehen), ist diese enge Verknüpfung im Widerspruch zur erforderlichen judikativen Unabhängigkeit.
    Das die Exikutive und die Judikative Hand ind Hand arbeiten ist eine zwingende Notwendigkeit. Aber eine Zusammenarbeit schließt doch "Weisungen" nicht mit ein.

    Bsp.:
    Ein Staatswnalt geht nach Aktenlage zu einem Richter und bittet um die Ausstellung eines Haftbegfehls. Dem kann der Richter folgen, wenn er nach der Aktenlage überzeugt ist - oder auch nicht. Kein Staatsanwalt kann aber einem Richter befehlen (also anweisen) einen Haftbefehl auszustellen.
    Anders herum kann auch kein Richter mit einem Haftbefehl zu einem Staatsanwalt kommen und sagen - nun nehmt mir die Person A in Haft. Auch hier müsste der Staatsanwalt erst einmal prüfen, ob die Haftgründe überhaupt vorliegen und dann entscheiden.

  8. #48
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Auf dem Papier - wenn z.B. das Bundesverfassungsgericht zu einem Vorgang X urteilt, dass hier die Gesetzeslage falsch ist und gleichzeitig die Legislative anweist wie man den entsprechenden Vorgang zu regeln hat - dann ist dies selbstverständlich einer Weisung der Judikative an die Legislative - was dem Grundsatz der Gewaltenteilung fundamental widerspricht.

    Dass diese Republik nur auf dem Papier eine Demokratie mit einer nicht funktionierenden Gewaltenteilung ist - nichts Neues nicht - nur dass die EuGH-Richter dies hier eindeutig benannt haben.
    Das ist es, worauf ich hinaus wollte

  9. #49
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Das ist es, worauf ich hinaus wollte
    Dieses Land ist auf dem Papier vieles und wie heißt es so schön - Papier ist geduldig.

    Die "Indoktrination" dass dieses Land eine Demokratie wäre und eine Gewaltenteilung vorherrsche war schon immer ein Märchen, ist ein Märchen und wird auch ein Märchen bleiben.

    Eine Demokratie besteht aus strikter Gewaltenteilung (das ist wohl DER wesentlichste Grundpfeiler eines demokratischen Systems) und diese Gewaltenteilung ist Schall und Rauch.

    Das schone dabei ist - der EuGH hält es diesem Lande wieder und wieder und wieder vor und urteilt auch entsprechend.

  10. #50
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    Standard AW: EuGH zu Europäischem Haftbefehl: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig genug

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Dieses Land ist auf dem Papier vieles und wie heißt es so schön - Papier ist geduldig.

    Die "Indoktrination" dass dieses Land eine Demokratie wäre und eine Gewaltenteilung vorherrsche war schon immer ein Märchen, ist ein Märchen und wird auch ein Märchen bleiben.

    Eine Demokratie besteht aus strikter Gewaltenteilung (das ist wohl DER wesentlichste Grundpfeiler eines demokratischen Systems) und diese Gewaltenteilung ist Schall und Rauch.

    Das schone dabei ist - der EuGH hält es diesem Lande wieder und wieder und wieder vor und urteilt auch entsprechend.
    Nur werden keine Konsequenzen gezogen. Das Wahlvieh wählt rot / grün

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