Zitat von
GSch
Wenn ein klarer Gesetzesbruch vorliegt, dann wäre eine Weisung des Justizministers, diesen nicht zu verfolgen, rechtswidrig. Der Staatsanwalt müsste remonstrieren. Allerdings halte ich es für höchst unwahrscheinlich, dass ein Justizminister, der in der Regel selbst Jurist ist, eine solche Weisung erteilt. Umgekehrt schon eher: dass ein Minister einen Vorgang, der nach Meinung der Staatsanwaltschaft nicht strafwürdig war, dennoch unbedingt angeklagt haben wollte, ist schon vorgekommen. Siehe die Kontroverse Maas / Range, die mit dem Rausschmiss des letzteren endete.