Ich bezeichne sie gerne als die heilige Dreifaltigkeit, denn sie ist Herrin des Ermittlungsverfahrens, sie vertritt die Anklage und ist zuständig für die Vollstreckung des Urteils.
Sie wird zwar als Organ der Rechtspflege eingestuft, wohlweislich unter dem Gesichtspunkt der Opportunität, aber das widerspricht dem GG Art. 92, der die Rechtssprechung klar den Richtern anvertraut und nciht den Staatsanwälten. Und wegen der Gesetzesbindung der Staatsanwaltschaft hat man sich wohl auf Organ der Rechtspflege geeinigt, obwohl es eher ein Zwitterwesen ist.