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Thema: Verbot der Vernichtung von Retouren

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Kreuzbube
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    Standard AW: Verbot der Vernichtung von Retouren

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Das sieht der Gesetzgeber leider mittlerweile anders. Stärkung von Verbraucherrechten nennt man sowas. Mit seinen umfangreichen Rechten kann der Endverbraucher wie einer kleiner König kaufen und zurückschicken. Manch einer meint gar, das noch auf Sonderanfertigungen ausweiten zu müssen, was - noch - nicht von den Eurokraten vorgesehen ist.

    Leider gibt es auf beiden Seiten schwarze Schafe...bei Kunden und Verkäufern. Ich für meinen Teil hab noch nie was zurückgeschickt. War immer supi!

    "Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
    Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)

  2. #12
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    Standard AW: Verbot der Vernichtung von Retouren

    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    Leider gibt es auf beiden Seiten schwarze Schafe...bei Kunden und Verkäufern. Ich für meinen Teil hab noch nie was zurückgeschickt. War immer supi!
    Du bist aber auch in der Deutschn Demgratschn Reblik aufgewachsen. Und wir hatten ja nichts. Wir waren froh, wenn wir überhaupt was kriegten und sind es noch heute

  3. #13
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    Standard AW: Verbot der Vernichtung von Retouren

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Würden die Leute den "Schrott" nicht kaufen, würde unser Wirtschaftssystem zusammenbrechen.
    "Experten" haben seit langem darauf hingewiesen, daß es dringend erforderlich sei, den Binnenkonsum anzukurbeln. Die BRD-Lösung: anstatt den Steuerzahlern mehr Kaufkraft zu belassen, werden "Fachkräfte" importiert, die bestenfalls dazu taugen, die Amazon-etc.Pakete zu transportieren. Für Niedrigstlöhne, die meist aus Steuermitteln aufgestockt werden müssen bzw. die Lohnkosten für bis zu 2 Jahre bis zu 100% eh vom Amt bezahlt werden, also ebenfalls aus Steuermitteln.
    Daß Großkonzerne wie Amazon in der BRD so gut wie keine Steuern zahlen, macht das Ganze besonders pikant.

  4. #14
    Mitglied Benutzerbild von Kreuzbube
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    Standard AW: Verbot der Vernichtung von Retouren

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Du bist aber auch in der Deutschn Demgratschn Reblik aufgewachsen. Und wir hatten ja nichts. Wir waren froh, wenn wir überhaupt was kriegten und sind es noch heute
    Stimmt. Die Mentalität sitzt bis heute!

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  5. #15
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Verbot der Vernichtung von Retouren

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Eine Unart. Kurioserweise hat vor kurzem ein Gericht entschieden, dass man sogar (ausprobierte) Matratzen zurückschicken kann. Da fehlt mir jedes Verständnis. Aber ist wohl Dank des Internet-Kauf mittlerweile üblich sich Sachen zu bestellen die man auch im örtlichen Geschäft finden kann.

    Dreist wird es auch, wenn die Turbo-Besteller noch jammern dass UPS, Hermes und Co. zu Zeiten ausliefern in denen der "Kunde" nicht zu Hause ist. Aber das ist ein anderes Thema.
    Zuerst würde ich mal unterscheiden um welche Warengruppen es sich handelt und ob die Verpackung bereits geöffnet, sichtbar geöffnet oder sogar bereits benutzt (getragen, anprobiert) wurde.

    Bei Kleidung jeglicher Art würde jeder Verbraucher sicherlich nicht sehr erbaut sein, eine solche wieder ausgeliefert zu bekommen. Auch wenn diese nach der Rückgabe wieder gereinigt, gewaschen, desinfiziert und neu verpackt, auf welche Kosten auch immer, worden ist. Bei berechtigten Reklamationen wegen eines offensichtlichen Schadens/Fehlers/Defektes, der beim Wiederverpacken übersehen wurde, kann der Nachweis und die rechtliche Würdigung wer diesen nun ursächlich verursacht oder zu verantworten hat durchaus spannend werden.

    Hier zu dem Punkt speziell Matratzen. Also hygienisch ist sicher was anderes, die kann man getrost „entsorgen“ und nicht nur erst dann wenn diese erkennbar benutzt gewesen waren.

    Auch bei Einzelhandelsgeschäften sind bestimmte Warengruppen oder Produkte aus Sonderangeboten vom Umtausch ausgeschlossen, falls kein Schaden/Fehler, vorhanden ist. Falls der Inhaber das doch tut ist es reine Freiwilligkeit.

    Anders gelagert kann es sein, wenn es Produkte sind die unter hygienischen Gesichtspunkten unbedenklich, nach gründlichen Reinigung und Prüfung der Funktionsfähigkeit, wieder neu verpackt und versandt werden könnten. Wobei auch hier die entstehenden Kosten von Jemandem getragen werden müssten. Also entweder der Versender oder eben der Rücksender.

    Dann kommt noch der Aspekt „gebraucht und Garantiezeit“ hinzu, der den Wert/Preis mindern kann, auch diese Kosten müssen in Rechnung gestellt oder kalkuliert werden.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

  6. #16
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    Standard AW: Verbot der Vernichtung von Retouren

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Zuerst würde ich mal unterscheiden um welche Warengruppen es sich handelt und ob die Verpackung bereits geöffnet, sichtbar geöffnet oder sogar bereits benutzt (getragen, anprobiert) wurde.

    Bei Kleidung jeglicher Art würde jeder Verbraucher sicherlich nicht sehr erbaut sein, eine solche wieder ausgeliefert zu bekommen. Auch wenn diese nach der Rückgabe wieder gereinigt, gewaschen, desinfiziert und neu verpackt, auf welche Kosten auch immer, worden ist. Bei berechtigten Reklamationen wegen eines offensichtlichen Schadens/Fehlers/Defektes, der beim Wiederverpacken übersehen wurde, kann der Nachweis und die rechtliche Würdigung wer diesen nun ursächlich verursacht oder zu verantworten hat durchaus spannend werden.

    Hier zu dem Punkt speziell Matratzen. Also hygienisch ist sicher was anderes, die kann man getrost „entsorgen“ und nicht nur erst dann wenn diese erkennbar benutzt gewesen waren.

    Auch bei Einzelhandelsgeschäften sind bestimmte Warengruppen oder Produkte aus Sonderangeboten vom Umtausch ausgeschlossen, falls kein Schaden/Fehler, vorhanden ist. Falls der Inhaber das doch tut ist es reine Freiwilligkeit.

    Anders gelagert kann es sein, wenn es Produkte sind die unter hygienischen Gesichtspunkten unbedenklich, nach gründlichen Reinigung und Prüfung der Funktionsfähigkeit, wieder neu verpackt und versandt werden könnten. Wobei auch hier die entstehenden Kosten von Jemandem getragen werden müssten. Also entweder der Versender oder eben der Rücksender.

    Dann kommt noch der Aspekt „gebraucht und Garantiezeit“ hinzu, der den Wert/Preis mindern kann, auch diese Kosten müssen in Rechnung gestellt oder kalkuliert werden.
    Also wenn z.B. jemand eingepullert hat?

    "Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
    Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)

  7. #17
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Verbot der Vernichtung von Retouren

    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    Also wenn z.B. jemand eingepullert hat?
    Na ja auch, kann mir aber einen anderen Matratzensport ebenfalls vorstellen?
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

  8. #18
    Mitglied Benutzerbild von Kreuzbube
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    Standard AW: Verbot der Vernichtung von Retouren

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Na ja auch, kann mir aber einen anderen Matratzensport ebenfalls vorstellen?
    Da bleiben die Flecken für gewöhnlich auf dem Laken...

    "Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
    Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)

  9. #19
    GESPERRT
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    Standard AW: Verbot der Vernichtung von Retouren

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Na ja auch, kann mir aber einen anderen Matratzensport ebenfalls vorstellen?
    Solange der Endverbraucher das nicht weiss?

  10. #20
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Verbot der Vernichtung von Retouren

    Verbot von Vernichtung von eigenem Eigentums könnte man das auch nennen. Es ist nicht kriminell was der Handel mit seinen Retouren macht, wenn ich meinen nagelneuen Jaguar in die Schrottpresse fahre ist das meine Privatsache.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

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