User in diesem Thread gebannt : ABAS, Soshana and Kurti


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Thema: * Landtagswahlen in Sachsen

  1. #421
    GESPERRT
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von Th.R. Beitrag anzeigen
    Das Ganze ist ein Betrug, wie er im Osten seit der letzten Wahl zur Volkskammer, irgendwann 1989, nicht mehr vorkam!
    Auch der Verfassungsblog, der nicht im entferntesten rechts oder konservativ ist, steht auf der Seite der AfD.

    Eine Entscheidung mit derart schwerwiegenden Konsequenzen für den Parteienwettbewerb kann nur mit sehr validen rechtlichen Gründen getroffen werden. Umso mehr muss überraschen, wie schmallippig die Argumente tatsächlich ausfallen, mit denen die Zurückweisung des zweiten Teils der AfD-Liste nun öffentlich begründet wird. Für die Mitglieder des Wahlausschusses habe nicht sicher festgestanden, so die Landeswahlleiterin, dass es sich bei den Nominierungsparteitagen der AfD, die jeweils im Februar und März die beiden Teillisten beschlossen hatten, um eine einheitliche Versammlung gehandelt habe. Die entsprechenden Zweifel begründet sie vor allem damit, dass die beiden Parteitage von unterschiedlichen Versammlungsleitern geleitet wurden.
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  2. #422
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Warum gibt man der AfD nicht ganz demokratisch die Möglichkeit das zu korrigieren?
    Was genau sollte die AFD korrigieren?

    Es gibt da nichts zu korrigieren. So wie es Urban geschildert hat, dürfte das Verfahren nicht gegen das Wahlgesetz verstossen haben.

    Was Schreck an Behauptungen vorbringt, ist ohne jeden Halt.

    Umgehend korrigieren sollte dieser Wahlausschuss seine Entscheidung, sonst wird es für die CDU den Supergau geben. Das Ding dürfte gewaltig nach hinten losgehen.

  3. #423
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von Th.R. Beitrag anzeigen
    Was genau sollte die AFD korrigieren?

    Es gibt da nichts zu korrigieren. So wie es Urban geschildert hat, dürfte das Verfahren nicht gegen das Wahlgesetz verstossen haben.

    Was Schreck an Behauptungen vorbringt, ist ohne jeden Halt.

    Umgehend korrigieren sollte dieser Wahlausschuss seine Entscheidung, sonst wird es für die CDU den Supergau geben. Das Ding dürfte gewaltig nach hinten losgehen.
    Was wäre der Supergau für die CDU? Im Notfall koaliert sie auch mit der SED/LINKE.

  4. #424
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von Jay Beitrag anzeigen
    Auch der Verfassungsblog, der nicht im entferntesten rechts oder konservativ ist, steht auf der Seite der AfD.



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    Danke für die Info!

    Was sich hier in anzudeuten beginnt, könnte - ohne zu übertreiben - zu einem der größten Politskandal in der Geschichte der BRD werden.

  5. #425
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Interessante Anmerkungen findet man auch in der Kommentarspalte bei WELT:


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    vor 3 Minuten
    Bei der Begründung fällt auf, dass keinerlei Paragraphen des Landeswahlgesetzes und der Landeswahlordnung, gegen die abgeblich verstossen wurden, zitiert worden sind. Man soll den Schwarzen Peter an die Wahlleiterin voll zurückgeben, denn die ist der Culprit! Warum? Folgendermassen. [Links nur für registrierte Nutzer] Landeswahlordnung, Paragrapg 36: notwendige VORPRÜFUNG: ""Der Landeswahlleiter prüft unverzüglich nach Erhalt der Listen ihre Vollständigkeit und ob sie den Normen des Wahlgesetzes und der Wahlordnung entsprechen"". Das hat die Frau Schreck geprüft und eine Liste verlangt, anstatt zwei halbe. Alles andere wurde NICHT BEANSTANDET, alles andere hat die Zulassung BESTANDEN. Die AfD hat die vorgeschriebenen Vorprüfung, nach der noch Änderungen zulässig sind, bestanden, es gab KEINE WEITEREN MÄNGEL. Nun vergingen die Monate und plötzlich findet die Frau Schreck "Fehler", obwohl die Liste von ihr als fehlerfrei abgesegnet worden war. Sie hat deswegen bei der Vorprüfung entweder Recht gehabt und jetzt wird gelogen, oder sie hatte bei der Vorprüfung gelogen und ihre heutige Meinung zählt. Jemand sollte sie auffordern, warum sie die eine Gesamt-Liste bei der Vorprüfung als richtig und zulassungsfähig bewertet hat und jetzt, ohne Paragraphen zu zitieren, die Liste Fehler hat. Ausserdem ist das Argument: Eine Veranstaltung, oder verlängerte Veranstaltung oder neue Veranstaltung sowieso Unfug, denn weder die Wahlordnung oder das Wahlgesetz machr explizite Vorschriften, wie eine lange Wahlversammlung vorschriftsmässig in Teile zerlegt werden soll. Die Frau Schreck wird den AfD-einspruch mit Pauken und Trompeten verlieren und sie macht die demokratische Wahlordnung zum Mittel einer Diskriminierung, was sich für ihre im Hintergrund stehenden Leute nicht auszahlen wird. Das meine Meinung nach Ansicht der Wahlordnung, insbesondere deren Para 36 und 31. sowie des Landeswahlgesetzes.

    HB
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    vor 14 Minuten
    2. Bezug auf Chancengleichheit. Kommt im Gesetz gar nicht vor. Und solange nicht nachweislich Behinderung einzelner Kandidaten durch den Versammlungsleiter erfolgte, spielt Wechsel des Versammlungsleiters keine Rolle. Ist auch bei allen solchen Wahlversammlungen normal, dass der V.leiter durch seinen Stellvertreter abgelöst wird z.B., ohne dass das Folgen für die Zulassung der Liste hätte. Auch nach diesem Kriterium könnte man Wahlen der Vergangenheit in Serie annullieren.

    ANTWORTEN AUSBLENDEN
    -S
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    vor 11 Minuten
    Es geht nicht um den Wechsel des Versammlungsleiters. Es geht um die Änderung des Wahlverfahrens.



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    PM
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    gerade eben
    @-Stachelchen- Im Standardkommentar zum deutschen Wahlrecht heißt es zum Abstimmungsverfahren bei der Aufstellung von Kandidatenlisten: "Über die Spitzenplätze wird häufig einzeln, über die folgenden 'in Gruppen' abgestimmt. Gegen diese Kombination beider Abstimmungsmodelle bestehen keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken." Quelle: Wolfgang Schreiber: Bundeswahlgesetz, 2013, S. 556. Der wesentliche Grund für die Entscheidung des Landeswahlausschusses, zwei Drittel der AfD-Listenkandidaten nicht zur Wahl zuzulassen, war die Auffassung, dass die Kandidatenaufstellung nicht in einer, sondern in zwei getrennten Versammlungen stattfand, wobei sich der Ausschuss in diesem Punkt aber auch nicht sicher war.


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    vor 17 Minuten
    Bei allen Parteien ist es üblich in unterschiedlichen Abstimmungen ihre Liste aufzustellen. Das ist seit Jahrzehnten üblich, entspricht seit Jahrzehnten nicht den rechtlichen Vorgaben und wurde bislang überall akzeptiert und toleriert. Und genau aus diesem Grunde heraus darf gemutmaßt werden, dass der Landeswahlausschuss mit dieser Entscheidung, die AfD-Liste nicht zu akzeptieren, ausdrücklich das politische Ziel verfolgt, der AfD zum Wahlsieg zu verhelfen. Das ganze Thema stinkt so sehr nach Trickserei, dass sich das die Bürger nicht gefallen lassen werden und vielen AfD-Bewerbern in den Wahlkreisen zum Direktmandat verhelfen werden. Dann relativiert sich die Wichtigkeit der Liste sofort. Am Wahlabend werden wir wissen, ob die Strategie des Wahlausschusses erfolgreich war.

  6. #426
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von Th.R. Beitrag anzeigen

    Umgehend korrigieren sollte dieser Wahlausschuss seine Entscheidung, sonst wird es für die CDU den Supergau geben. Das Ding dürfte gewaltig nach hinten losgehen.
    Wie das? Die Presse verschweigt oder berichtet regierungskonform. Die linken Richter entscheiden ebenso regierungskonform. Das Wahlvieh nimmt es erst gar nicht zur Kenntnis oder kapiert sowieso nichts. Die Afd selbst schweigt stille und hofft auf das Wohlwollen der Etablierten. Es wird NICHTS passieren, aber auch GAR NICHTS. Wetten wir?
    „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch“ Bertold Brecht, nach wie vor sehr aktuell

  7. #427
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von Th.R. Beitrag anzeigen
    Frau Schreck sieht sich veranlaßt, sich nochmals in der LVZ zu äußern:

    (In einem Kommentar unterhalb ist zu erfahren, dass sie aus Heilbronn stammt und nach der Wende den Osten beglücken durfte.)

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Auszüge:



    3xCDU, 1xSPD, 1xLinke, 1x AFD.

    Eigentlich 4x CDU, denn Schreck als Landeswahlausschussvorsitzende (Landeswahlleiterin) dürfte ebenfalls CDU- Mitglied sein.




    Schreck wurde also vom sächsischen Innenminister Herrn Roland Wöller (CDU), geboren 1970 in Duisburg, berufen.
    Schreck hat daraufhin ihre Beisitzer bestimmt.

    Die rote bzw. schwarze Linie der Befehlskette, beginnend bei Kretzschmer über Wöller zu Schreck, wird hier gut sichtbar.




    Gut zu wissen. Ob man dem Herrn Scheffer eines Tages den Doktortitel entziehen wird wegen Beihilfe zum Staatsstreich?


    Hier nun die Stelle, wo Schreck ihre Entscheidung zu begründen versucht:



    Man sieht: Auch hier unterläst Frau Schreck eine Erlärung und Erörterung abzugeben, wie und warum sie zu der Auffassung gelangt, dass es 2 Landeslisten gegeben habe, anstatt einer, die aus 2 Teilen besteht (Liste für die Bewerber 1-18 und Liste für die Bewerber 19-61).

    Aufgrund welcher Faktenlage nimmt diese Frau ihre Erkenntnis? Beide Listenteile waren/ sind deutlich als 2 sich ergänzende Teile gekennzeichnet. Das sächsische Wahlgesetz verbietet dieses Vorgehen eindeutig nicht.

    Wo widersprach das von der AFD angeewandte Verfahren den Vorschriften des § 21 Sächsischen Wahlgesetzes? Aufgrund des bekannt gewordenen Ablaufes bei der Wahl der Landesliste auf 2 getrennten Versammlungen kann kein Verstoss festgestellt werden. Alles ist vom Gesetz gedeckt. Jeder gewählte Bewerber wurde unter Bedingungen gewählt, die den Anforderungen genügen.



    Das Ganze ist ein Betrug, wie er im Osten seit der letzten Wahl zur Volkskammer, irgendwann 1989, nicht mehr vorkam!

    Das wird der Supergau für die Sachsen-CDU!

    Alles schön und gut, nur dummerweise hat § 21 des Landeswahlgesetzes mit der Geschichte nichts zu tun. Es geht um die Landesliste nicht um einzelne Beweber.

    Relevant dafür ist § 28 des Landeswahlgesetzes von Sachsen

    § 28
    Zulassung der Landeslisten


    (1) Der Landeswahlausschuss entscheidet am 58. Tage vor der Wahl über die Zulassung der Landeslisten. Er hat Landeslisten zurückzuweisen, wenn sie
    1.verspätet eingereicht sind oder2.den Anforderungen nicht entsprechen, die durch dieses Gesetz und die Landeswahlordnung aufgestellt sind.Sind die Anforderungen nur hinsichtlich einzelner Bewerber nicht erfüllt, so werden ihre Namen aus der Landesliste gestrichen und die folgenden Bewerber rücken nach. Die Entscheidung ist in der Sitzung des Landeswahlausschusses bekannt zu geben.
    (2) Der Landeswahlleiter macht die zugelassenen Landeslisten spätestens am 48. Tage vor der Wahl öffentlich bekannt.



    und speziell für diesen Fall § 35 der Landeswahlordnung von Sachsen

    4) Eine eingereichte Landesliste kann bis zum Ablauf der Einreichungsfrist durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson geändert werden, wenn die Änderung zuvor von der Mitglieder- oder Vertreterversammlung nach [Links nur für registrierte Nutzer] Absatz 1 in Verbindung mit § 27 Absatz 5 des [Links nur für registrierte Nutzer] beschlossen worden ist. Der geänderten Landesliste ist eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitgliederoder Vertreterversammlung nach dem Muster der Anlage 15 mit den entsprechenden eidesstattlichen Versicherungen nach dem Muster der Anlage 15A gemäß § 21 Absatz 5 in Verbindung mit § 27 Absatz 5 des [Links nur für registrierte Nutzer]beizufügen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
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    Aber was soll es, geht ja bei euch nicht um Kritik auf Basis von Fakten.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #428
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von antiseptisch Beitrag anzeigen
    Ach hör doch auf. Wenn die Kandidaten an einem Tag bestimmt worden, wäre es die falsche Schriftart in der Liste gewesen. Du sollst nicht immer alles hinnehmen, was dir vorgesetzt wird. Der Wählerwille ist viel wichtiger.
    Och, mein Wille ist das nicht.
    Von Parteien, die so einfache Regelungen nicht befolgen können, ist eh nicht viel zu halten.

  9. #429
    GESPERRT
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    ... mal wieder eine Chance vergeigt.
    Ist das nun Absicht oder Dummheit?

  10. #430
    nicht ent****fiziert Benutzerbild von SprecherZwo
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Alles schön und gut, nur dummerweise hat § 21 des Landeswahlgesetzes mit der Geschichte nichts zu tun. Es geht um die Landesliste nicht um einzelne Beweber.

    Relevant dafür ist § 28 des Landeswahlgesetzes von Sachsen




    und speziell für diesen Fall § 35 der Landeswahlordnung von Sachsen



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    Aber was soll es, geht ja bei euch nicht um Kritik auf Basis von Fakten.[/FONT][/COLOR]
    Spar dir dein blödes Klugscheisser-Geschwafel. Hier im Gegensatz zu deinem Pseudoexpertenwissen eine fundierte juristische Meinung:

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