«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
"Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
"Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit."
Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.
Na ja, ich halte dich jetzt auch nicht für die hellste Kerze auf der Torte, aber lassen wir das mal....
Zum Thema:
Dieser LW- Ausschuss hat ja kritisiert, dass sich der Parteitag im März wieder mit dem Wahlverfahren beschäftigt hat. Daraufhin wurde der Beschluss vom Februar wieder geändert und es ab Listenplatz 31 zum Blockwahlverfahren kam. Genau das hat der Ausschuss bemängelt, weil die Chancengleichheit aller Bewerber nicht mehr gegeben war.
Und ich frag dich jetzt auch mal was: warum wählt die AfD Sachsen erst nur Listenplatz 1- 18 und dann erst ca. 5(!) Wochen später den Rest der Plätze???
Man konnte sich wohl wieder nicht einigen. Kann man ja derzeit auch aus der Presse entnehmen, dass diese Partei völlig zerrissen ist.
Wie auch immer, ich bleib dabei, wenn eine Partei nicht mal das Kandidatenwahlverfahren gebacken bekommt, hat sie es nicht anders verdient.
Aber das ist natürlich wieder Wasser auf den Mühlen der armen, benachteiligten Wähler der AfD.
Das übliche Mimimi
... AfD-Sachsen legt Verfassungsbeschwerde gegen die Willkür-Entscheidung der Landeswahlleitung ein! ....
... Zur am Wochenende praktizierten Teilstreichung der Landesliste der sächsischen AfD um 43 Plätze, erklärt der sächsische AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban:„Der Landesvorstand unserer Partei hat die Ablehnung der Landesliste ausgiebig juristisch geprüft und kommt zu dem Schluss, dass es seitens der sächsischen AfD keine Fehler gibt, die es rechtfertigen, unsere Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wahlleiterin öffentlich offenbar die Unwahrheit sagt. Es stimmt einfach nicht, dass die AfD nicht auf Hinweise der Landeswahlleitung reagiert hat. Es stimmt auch nicht, dass es zu einem so genannten Blockwahlverfahren kam. Dieses Wahlverfahren gibt es in unserer Wahlordnung nicht. Stattdessen wurde ein Gruppenwahlverfahren durchgeführt, das allen Bewerbern gleiche Chance für eine Kandidatur einräumte. Zudem war der Parteitag eine Versammlung, die lediglich unterbrochen und dann fortgesetzt wurde.
Der Landesvorstand der AfD und die Kreisvorsitzenden wurden über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt und stimmen der Verfassungsbeschwerde zu. Die sächsische AfD ist sich einig, dass die Streichung ein Willkürakt ist, um den stärksten Mitbewerber zur Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen“. ...
... Landesvorsitzende und Jurist, Dr. Joachim Keiler ergänzt:
„Verfassungsbeschwerden in Zusammenhang mit einstweiligen Anordnungen sind in Deutschland ein ‚außerordentlicher Rechtsbehelf‘. Sie haben Aussicht auf Erfolg, wenn jemand nachweislich in seinen Grundrechten verletzt wurde. Dies ist hier der Fall. Aussichtsreichen möglichen Politikern würde das passive Wahlrecht entzogen. Zudem wird hier durch einen massiven Eingriff in die Listenaufstellung der AfD auch die Zusammensetzung der zu wählenden Landtagsabgeordneten beeinträchtigt und damit gegen urdemokratische Grundsätze verstoßen. Wir werden zudem auch Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen, weil die Entscheidung des Landeswahlausschusses von der Rechtslage und Praxis in anderen Bundesländern erheblich abweicht.“
....
.... [Links nur für registrierte Nutzer] ...
.. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..
Heute vormittag vor der Staatskanzlei in DD.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Wie lange sie dort stehen durften ist mir nicht bekannt.
Wolle.
--
Steffen Heitmann (* 8. September 1944 -- † 14. April 2024. beides in Dresden):
„Ich habe mich noch nie, nicht einmal in der DDR, so fremd in meinem Land gefühlt.“
Als ob das vor BRD-Gerichten mit Freisler-Besetzung zum Erfolg führen würde. Recht naiv solch ein Vorgehen. Da die BRD-Gesetzgebung der europäischen unterstellt ist, wäre hier die Anrufung eines über den Freisler Richtern stehenden Gerichts (also eines europäischen Gerichtshofs) ratsam, sofern dies juristisch möglich ist.
„Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch“ Bertold Brecht, nach wie vor sehr aktuell
Langsam nervt es, ewig die selben Sprüche, passen die Urteile in die Meinung, sind es gute Gerichte, passen sie nicht in die Meinung, sind es Freisler Gerichte.
Sprüche sind das eine, aber keine Ahnung über Zuständigkeiten von Gerichten zu haben, das ist dämlich.
Der Europäische Gerichtshof entscheidet über Eu-Recht und dessen Umsetzung ins nationale Recht bzw. dessen Auslegung. Nationaler Wahlgesetze und dessen Umsetzung und Anwendung fallen nicht darunter. Er ist eine Einrichtung der EU.
Höchstens der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht könnte angerufen werden, wenn man die Handlungen in Sachsen als Verstoß gegen Artikel 3 des Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten werten kann.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Möge jeder selber seine Schlussfolgerungen ziehen.Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Körperschaften gewährleisten.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Juristen zweifeln an Entscheidung gegen AfD durch Landeswahlausschuss in Sachsen: Bei den angeblichen Verstößen beziehe man sich auf "Regeln, die es gar nicht gibt oder die eine andere Bedeutung haben"
[Links nur für registrierte Nutzer]Nach Kürzung der AfD-Landesliste für die Landtagswahl in Sachsen haben Wissenschaftler Zweifel an der Entscheidung des Landeswahlausschusses angemeldet.
Die Düsseldorfer Juraprofessorin Sophie Schönberger bekräftigte im Magazin „Der Spiegel“, bei den angeblichen Verstößen beziehe sich der Ausschuss auf Regeln, die es gar nicht gebe oder die eine andere Bedeutung hätten. Zuvor hatten sie und ihr Mann, der Konstanzer Juraprofessor Christoph Schönberger, in einem gemeinsamen Beitrag [Links nur für registrierte Nutzer] die Argumente als schmallippig bezeichnet. Die AfD präsentierte ein Gutachten des Saarbrücker Rechtswissenschaftlers Michael Elicker, das die Legitimität der Entscheidung ebenfalls anzweifelt.
Naiv ist es ganz und gar nicht. Selbst wenn die Aussichten auf Erfolg verschwinden gering ist, muss die AfD diesen Weg zumindest versuchen bis in die letzte Konsequenz, und die Entscheidungen - so gut es ihr möglich ist - an die große Glocke hängen, damit die Wähler und auch die Öffentlichkeit im Ausland sie auch mitbekommen können. Es gibt u.a. auch in der Schweiz Medien, die über D berichten, aber unvoreingenommener als die Aktuelle Kamera im hiesigen Staatsfunk. Die NZZ hat auf ihrem Onlineportal für die Berichterstattung über Deutschland sogar eine eigene Rubrik geschaffen, weil es eine Marktlücke gibt, und die NZZ auch von Deutschen gelesen wird (nur nicht genug).
"Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
"Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit."
Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)