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Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
Idioten sind sich immer todsicher.
Egal was sie tun!
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Positiv zu bewerten ist, das das Verfassungsgericht die Beschwerde überhaupt zugelassen hat. Ganz so aussichtslos scheint die Sache also nicht zu sein.
~ Scholz muss weg ~
"Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
"Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit."
Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.
Bundesverfassungsgericht AfD scheitert mit Klage wegen Kandidatenliste für Sachsen-Wahl
Bei der Verfassungsbeschwerde ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Liste. Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichts steht noch aus. ...
Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig steht aber noch aus. Dort wird am Donnerstag verhandelt.[Links nur für registrierte Nutzer]Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig steht aber noch aus. Dort wird am Donnerstag verhandelt. (Az.: 2 BvR 1301/19)Nach einer Entscheidung des Landeswahlausschusses dürfen bei der Wahl am 1. September nur die ersten 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Im Hinblick auf die Plätze 19 bis 61 hatte das Gremium die Aufstellung am 5. Juli für ungültig erklärt. Beanstandet wurde, dass die AfD ihre Kandidaten bei zwei getrennten Parteitagen bestimmt hatte. Die Partei kann damit nur noch über Direktmandate in den 60 Wahlkreisen mit mehr Abgeordneten ins Parlament einziehen.
Die AfD hatte von einem Komplott gesprochen, um sie als politischen Mitbewerber zu schwächen. Gegen die Entscheidung haben der AfD-Landesverband und acht betroffene Bewerber auch in Sachsen Verfassungsklage eingereicht. Andere rechtliche Schritte wären erst nach der Wahl möglich.
Die Karlsruher Beschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht wegen diverser inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an. Der Antrag sei nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet, hieß es. Für die Prüfung fehlten außerdem Unterlagen. Vor allem hätte sich die AfD aber mit dem Grundsatz auseinandersetzen müssen, „dass subjektiver Wahlrechtsschutz bei Landtagswahlen durch die Länder gewährt wird“, begründeten die Richter ihren Beschluss vom 18. Juli.
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