User in diesem Thread gebannt : ABAS, Soshana and Kurti


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Thema: * Landtagswahlen in Sachsen

  1. #521
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Das Risiko der Wiederholung der Landtagswahlen wären einfach zu groß, und auch ein langes juristisches Nachspiel. Da sollte man doch besser die Verhältnismäßigkeit wahren.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  2. #522
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Das Risiko der Wiederholung der Landtagswahlen wären einfach zu groß, und auch ein langes juristisches Nachspiel. Da sollte man doch besser die Verhältnismäßigkeit wahren.
    Abwarten, wenn die AfD sehr sehr viele Prozente holt, werden die Demokratiewächter noch einen Joker spielen, garantiert. Liegt alles in den Schubladen. Ich hoffe mal, ich irre mich.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  3. #523
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Abwarten. Sollte die Entscheidung der "dubiosen Wahlkommissionsleiterin" wirklich komplett gekippt werden, dürfte DIE sich nen anderen Job suchen dürfen.

    Klar, nur ein kleines Licht, aber die richtet dann keinen Schaden mehr an. Das dürfte dann ein deutliches Signal an alle "Demokraten" im Lande sein.

    Aber, wie gesagt, abwarten. Der Drops ist noch nicht gelutscht und die Tröge sind zu verlockend. Da kommen noch ein paar Schweinereien bis zur Wahl im Herbst.
    Die wird dann wegen psychosomathischer Beschwerden, aufgrund der angeblichen oder wirklichen Drohungen, in den einstweiligen Ruhestand versetzt und danach als Frühpensionistin umgebettet.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

  4. #524
    Freidenker Benutzerbild von tommy3333
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von JWalker Beitrag anzeigen
    ...da hat die CDU aber sowas von überhaupt kein Problem, sich für die Linkspartei zu entscheiden...
    Wir wissen das, aber viele Wähler wissen das (noch) nicht.
    "Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
    "Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit."
    Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.

  5. #525
    Mitglied
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Wende dich mit deinen Einwänden an die sächsische Landeswahlleitung, die bei der Wahl der AfD-Listenkandidaten eine Unregelmäßigkeit erkannt hat. Das Beschwerdeverfahren der AfD beim sächsischen Verfassungsgericht ist noch nicht abgeschlossen und dein Rat könnte entscheidend sein.
    Du hältst deren Einwang offensichtlich für gerechtferigt, und sonderst hier deine Hirnfürze ab. Daher wende ich mich an dich Deppen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  6. #526
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    Sag ich doch, die gut Frau hat erkannt, dass die Sache mit der 2. neuen Sitzungsleitun kippelig ist und dem Gedanken vorformuliert : höheres Rechtsgut ( Proporz Sicherung des erfolgten Wählerwilens) ist höher einzuschätzen, als eine strittige Formalie.

    Nur du musst weiterlesen. Die gute Dame hat der AfD aber auch Unfähigkeit bescheinigt mit ihren eigenen Beschlüssen und Satzungsbestimmungen umzugehen.
    Hat sie nicht, beinhart gelogen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  7. #527
    Mitglied Benutzerbild von MANFREDM
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zur Klärung, hier ein Kommentar zur Rechtslage:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Kernsätze daraus:
    WELT: Herr Morlok, der sächsische Verfassungsgerichtshof hat in einer einstweiligen Anordnung gegen den Beschluss des Landeswahlausschusses entschieden, dass die sächsische AfD zur Landtagswahl nicht mit nur 18 der ursprünglich gewählten 61 Listenkandidaten antreten darf, sondern mit 30. Wie bewerten Sie dieses Urteil?

    Martin Morlok: Diese Entscheidung leuchtet mir ein. Denn die Zahl 30 ist ja nicht aus der Luft gegriffen, sondern bezieht sich darauf, dass 30 Kandidaten bei den zwei AfD-Parteitagen nach dem Einzelwahlverfahren gewählt wurden, welches dort zu Beginn als das für alle Listenplätze gültige beschlossen wurde. Erst im Laufe der Parteitags wurde dann offenbar beschlossen, für die Plätze ab Nummer 31 ein anderes Verfahren zu nehmen. Wenn nun das Gericht vorläufig die 30 ersten Kandidaten anerkennt, nicht aber die auf den hinteren Plätzen, dann deutet alles darauf hin, dass das Gericht von Parteien verlangt, das oder die Wahlverfahren von Beginn an festzulegen und an dieser Festlegung nichts mehr im Laufe eines Parteitags zu ändern.

    Dafür spricht, dass Regeln von Anfang an klar sein und Bestand haben müssen. Denn nur wenn sie das sind, können Kandidaten ganz frei und nach ihrem taktischen Dafürhalten entscheiden, wann sie für welchen Platz kandidieren. Diese Freiheit ist bei einer Änderung des Verfahrens während der Wahlvorgänge zumindest theoretisch nicht mehr gegeben.
    Sehr logisch argumentiert. Wenn ein Wahlverfahren beschlossen wurde, ist das für die gesamte Liste anzuwenden. Die AfD-ler sind ja nicht erst seit gestern im Landtag und die strikt formelle Einhaltung des Wahlgesetzes hätte ihnen klar sein müssen.

    WELT: Vorläufig faktisch verworfen hat das Gericht die drastische Entscheidung des Wahlausschusses, nur die ersten 18 Kandidaten anzuerkennen, die beim ersten Parteitag gewählt wurden, und alle anderen abzulehnen, die beim Folgeparteitag auf die weiteren Plätze kamen.

    Morlok: Dass diese Entscheidung des Ausschusses keinen Bestand hatte, ist absolut richtig. Der Ausschuss behauptete ja, es müsse eine einzige Versammlung geben und bei einer Fortsetzung an einem späteren Wochenende dann denselben Versammlungsleiter, sonst wären es zwei unterschiedliche Versammlungen mit zwei getrennten Listen. Das aber steht nicht im Wahlgesetz und konnte daher keinen Bestand haben.
    Der Wahlausschuss hat klar und deutlich das Recht gebeugt.

  8. #528
    Mitglied
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Zur Klärung, hier ein Kommentar zur Rechtslage:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Kernsätze daraus:

    Sehr logisch argumentiert. Wenn ein Wahlverfahren beschlossen wurde, ist das für die gesamte Liste anzuwenden. Die AfD-ler sind ja nicht erst seit gestern im Landtag und die strikt formelle Einhaltung des Wahlgesetzes hätte ihnen klar sein müssen.
    (...)
    Davon, dass ein Wahlverfahren nicht im Laufe der Wahl geändert werden darf, steht nichts im Wahlgesetz von Sachsen. Es wurde ja nicht willkürlich und undemokratisch geändert, sondern man wollte die Wahl am zweiten Wahltag beenden. Es gab auch keinen Einspruch gegen die Änderung im laufenden Verfahren von einem der Delegierten und Listenkandidaten.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  9. #529
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Abwarten. Sollte die Entscheidung der "dubiosen Wahlkommissionsleiterin" wirklich komplett gekippt werden, dürfte DIE sich nen anderen Job suchen dürfen.

    Klar, nur ein kleines Licht, aber die richtet dann keinen Schaden mehr an. Das dürfte dann ein deutliches Signal an alle "Demokraten" im Lande sein.

    Aber, wie gesagt, abwarten. Der Drops ist noch nicht gelutscht und die Tröge sind zu verlockend. Da kommen noch ein paar Schweinereien bis zur Wahl im Herbst.
    Ach was.

    Die bekommt einen Preis für ihre "Zivilcourage"-
    Dann wird man sagen: Sie hat es wenigstens versucht!

  10. #530
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    Standard AW: * Landtagswahlen in Sachsen ,

    Das Gerichts argumentiert, die Plätze 31 bis 60 nicht anzuerkennen, weil die Kandidaten durch die Änderung des Wahlsystems eventuell benachteiligt wurden.

    Gibt es aber eine größere Benachteiligung, als überhaupt nicht antreten zu dürfen?
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

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