Das Risiko der Wiederholung der Landtagswahlen wären einfach zu groß, und auch ein langes juristisches Nachspiel. Da sollte man doch besser die Verhältnismäßigkeit wahren.
Das Risiko der Wiederholung der Landtagswahlen wären einfach zu groß, und auch ein langes juristisches Nachspiel. Da sollte man doch besser die Verhältnismäßigkeit wahren.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.
Abraham Lincoln
1809 - 1865
"Fernsehredakteure haben eine einmalige Begabung: Sie können Spreu von Weizen trennen. Und die Spreu senden sie dann."
"Wer zensiert, hat Angst vor der Wahrheit."
Bei ARD und ZDF verblöden Sie in der ersten Reihe.
Zur Klärung, hier ein Kommentar zur Rechtslage:
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Kernsätze daraus:Sehr logisch argumentiert. Wenn ein Wahlverfahren beschlossen wurde, ist das für die gesamte Liste anzuwenden. Die AfD-ler sind ja nicht erst seit gestern im Landtag und die strikt formelle Einhaltung des Wahlgesetzes hätte ihnen klar sein müssen.WELT: Herr Morlok, der sächsische Verfassungsgerichtshof hat in einer einstweiligen Anordnung gegen den Beschluss des Landeswahlausschusses entschieden, dass die sächsische AfD zur Landtagswahl nicht mit nur 18 der ursprünglich gewählten 61 Listenkandidaten antreten darf, sondern mit 30. Wie bewerten Sie dieses Urteil?
Martin Morlok: Diese Entscheidung leuchtet mir ein. Denn die Zahl 30 ist ja nicht aus der Luft gegriffen, sondern bezieht sich darauf, dass 30 Kandidaten bei den zwei AfD-Parteitagen nach dem Einzelwahlverfahren gewählt wurden, welches dort zu Beginn als das für alle Listenplätze gültige beschlossen wurde. Erst im Laufe der Parteitags wurde dann offenbar beschlossen, für die Plätze ab Nummer 31 ein anderes Verfahren zu nehmen. Wenn nun das Gericht vorläufig die 30 ersten Kandidaten anerkennt, nicht aber die auf den hinteren Plätzen, dann deutet alles darauf hin, dass das Gericht von Parteien verlangt, das oder die Wahlverfahren von Beginn an festzulegen und an dieser Festlegung nichts mehr im Laufe eines Parteitags zu ändern.
Dafür spricht, dass Regeln von Anfang an klar sein und Bestand haben müssen. Denn nur wenn sie das sind, können Kandidaten ganz frei und nach ihrem taktischen Dafürhalten entscheiden, wann sie für welchen Platz kandidieren. Diese Freiheit ist bei einer Änderung des Verfahrens während der Wahlvorgänge zumindest theoretisch nicht mehr gegeben.
Der Wahlausschuss hat klar und deutlich das Recht gebeugt.WELT: Vorläufig faktisch verworfen hat das Gericht die drastische Entscheidung des Wahlausschusses, nur die ersten 18 Kandidaten anzuerkennen, die beim ersten Parteitag gewählt wurden, und alle anderen abzulehnen, die beim Folgeparteitag auf die weiteren Plätze kamen.
Morlok: Dass diese Entscheidung des Ausschusses keinen Bestand hatte, ist absolut richtig. Der Ausschuss behauptete ja, es müsse eine einzige Versammlung geben und bei einer Fortsetzung an einem späteren Wochenende dann denselben Versammlungsleiter, sonst wären es zwei unterschiedliche Versammlungen mit zwei getrennten Listen. Das aber steht nicht im Wahlgesetz und konnte daher keinen Bestand haben.
Davon, dass ein Wahlverfahren nicht im Laufe der Wahl geändert werden darf, steht nichts im Wahlgesetz von Sachsen. Es wurde ja nicht willkürlich und undemokratisch geändert, sondern man wollte die Wahl am zweiten Wahltag beenden. Es gab auch keinen Einspruch gegen die Änderung im laufenden Verfahren von einem der Delegierten und Listenkandidaten.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Das Gerichts argumentiert, die Plätze 31 bis 60 nicht anzuerkennen, weil die Kandidaten durch die Änderung des Wahlsystems eventuell benachteiligt wurden.
Gibt es aber eine größere Benachteiligung, als überhaupt nicht antreten zu dürfen?
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
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