Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat das Koblenzer Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder vorläufig gekippt.
Das entsprechende Verbot in der Badeordnung verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, entschied das Gericht nach Mitteilung vom Freitag in Koblenz in einem Eilverfahren.
Damit dürfe die Klägerin ab sofort wieder im Burkini - ein Ganzkörper-Badeanzug - ins Wasser der städtischen Schwimmbäder steigen.
Die Muslimin hatte erklärt, wegen einer Rückenkrankheit seien ihr ärztlich Schwimmbadbesuche angeraten worden, um ihre Schmerzen zu lindern. Wegen ihres Glaubens könne sie nur mit einem Burkini schwimmen.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Es ist einfach nur widerlich, was in Deutschland abgeht.