Die Kunst des Absetzens
Eine Anleitung in sechs Lektionen für alle, die dem Staat nicht mehr Geld geben wollen, als ihm zusteht
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31. März 2016 DIE ZEIT Nr. 15/2016, 31. März 2016
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Uli Hoeneß während eines Fußballspiels der Münchner Bayern gegen Freiburg im April 2013. Da liefen die Steuerermittlungen gegen ihn bereits. © Michael Dalder/Reuters
Inhalt
- Seite 1 — Die Kunst des Absetzens
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Wenn prominente Steuerhinterzieher wie
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[Links nur für registrierte Nutzer] ein, im Jahr zuvor meldeten sich sogar 40.000 reuige oder ängstliche Steuerschummler.
Angesichts dieser Zahlen und der vielen prominenten Beispiele könnte man die Bundesrepublik fast für ein Land der Steuerhinterzieher halten. In Wahrheit aber ist Deutschland ein Land der Steuerverschenker.
Dass viele Bürger zu viel Steuern zahlen, ist fast nie ein Thema. Dabei passiert es jedes Jahr millionenfach. Vielen Arbeitnehmern wird zu viel Geld von ihrem Gehalt abgezogen. Sie können es sich zurückholen. Das gilt sowohl für diejenigen, die bis zum 31. Mai sowieso eine Steuererklärung abgeben müssen, als auch für jene, die eine Steuererklärung freiwillig machen können und dafür sogar volle vier Jahre Zeit haben. Sie könnten dabei Ausgaben aus dem vergangenen Jahr geltend machen, die ihre Steuerlast mindern würden.
Nur: Viele Menschen tun es nicht. Weil sie den Papierkram scheuen und sich nicht auskennen, verschenken sie Geld an den Staat.
1. Lektion: Wann man eine Steuererklärung machen sollte
Nach dem Gesetz steht es vielen Bürgern frei, ob sie eine Steuererklärung machen oder nicht. Arbeitnehmern etwa, deren Arbeitgeber die Steuern an das Finanzamt abführt. Bei den monatlichen Abzügen vom Lohn wird oft sogar schon die 1.000-Euro-Pauschale pro Jahr freigestellt, der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag. Wer mehr Geld ausgegeben hat, etwa für Fahrtkosten, für den kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen.
Das gilt vor allem für solche Menschen, bei denen die berufsbedingten Kosten (die komischerweise
Werbungskosten heißen) höher sind als 1.000 Euro im Jahr. Wenn sie ihre Einnahmen und Ausgaben nach Ablauf des Jahres deklarieren, erhalten sie einen Teil der vom Gehalt abgezogenenen Steuern zurück. Ähnlich ist es bei Eheleuten, die in ungünstige Steuerklassen eingestuft waren und denen ihre Arbeitgeber deshalb zu hohe Steuern von ihrem Verdienst abgezogen haben. Geld zurückholen können sich auch jene, von deren Gehältern
Kirchensteuer abgeführt wurde. Diese Beträge sind Sonderausgaben und führen zu einer geringeren Steuer sowie einer Erstattung. Genauso ist es mit
Spenden.