Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
Nicht erst seit dem "[Links nur für registrierte Nutzer]" weiß man, wozu dieses Regime fähig ist...
Teilweise laesst man das auch vermeintlich private Instanzen machen:

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YouTube hat heute ein Video von mir, in welchem Ausschnitte aus einigen meiner Plenarreden im Bundestag zu sehen waren, wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die „Richtlinien zu Hassreden“ aus meinem Profil entfernt (auf Facebook können Sie das betroffene Video noch sehen: [Links nur für registrierte Nutzer] eine konkrete Stelle, die zur Löschung des Videos geführt hat, wurde nicht benannt.Es wurde umgehend Beschwerde bei YouTube eingelegt und eine Frist gesetzt, bis zu der die Wiederherstellung des Videos zu erfolgen hat, weitere rechtliche Schritte werden geprüft. Jeder Versuch der Zensur von Rede- und Meinungsfreiheit muss bereits in seinen Anfängen entschieden bekämpft werden!Es handelt sich hier um eine Dokumentation von Bundestagsdebatten: Derselbe Inhalt wurde auch auf Phoenix und Seiten des Deutschen Bundestages eingestellt: der betroffene Inhalt hat keine Ermahnung im Bundestag erhalten und wurde trotzdem auf Youtube ohne Begründung gesperrt. Der Eindruck drängt sich auf, dass hier ein Fall von Willkür vorliegt, wenn Aussagen von Youtube sanktioniert werden, die dem Bundestag - dessen Präsidium über die Wahrung der äußeren Form nach strengeren Maßstäben als rechtlich relevante Aussagen hinaus zu wachen hat - nicht einmal rügenswert erschienen. Die politischen Parteien arbeiten laut Art. 21 des Grundgesetzes an der politischen Willensbildung mit; vornehmstes Instrument dieser Willensbildung in der parlamentarischen Demokratie ist die Debatte in den Parlamenten.
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