Grundrechte müssen sich aber aneinander und an der Verfassungsordnung insgesamt messen lassen. Art. 18 ist ja nicht erst gestern eingefügt worden, sondern die Meinungsfreiheit galt immer nur unter Berücksichtigung auch der Möglichkeit ihrer Verwirkung. Kirschenpflücken ist da nicht, die G'schicht gibt's nur im Paket!