Es ist tatsächlich so, dass der Staat verpflichtet ist, die Flüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen. Und es ist tatsächlich so, dass ein Deutscher nach Gesetzeslage keinen Anspruch auf Wohnraum hat. Vor vielen Jahren war es mal im Gespräch, das Recht auf Wohnen gesetzlich festzuschreiben. Dieser Vorschlag ist aber sehr schnell wieder im Sande verlaufen. Und er wird angesichts dieser Wohnungsnot auch nicht wieder aufgegriffen werden.