User in diesem Thread gebannt : Michael A |
Schlummi, hör auf den Cornjung.
Investiere ein paar Kopeken in einen Anwalt.
Notfalls schnappst Dir einen Jura Studenten von der Uni und sagst, du hättest Dir jetzt juristische Beratung mitgebracht.
Dein Ali ist nicht ausziehwillig, das erzählt er Dir, damit er Zeit gewinnt.
Glaub mit, ich kenne diese Leute. Die ziehen Dich übers Ohr.
Habe kürzlich einen Artikel von Don Alphonso eingestellt ( finde das gerade nicht), der, selber Vermieter,
sinngemäß schrub, daß die Ämter Vermietern "Flüchtlinge" als potentielle Mieter dadurch "schmackhaft" machen würden, daß sie alle Kosten übernehmen würden.
Bei deutschen Sozialmietern existiert eine solche Garantie hingegen nicht.
Nachtrag: gerade gefunden
[Links nur für registrierte Nutzer]Denn es ist nicht so, dass auf 80 Millionen Deutsche ein bis zwei Millionen Flüchtlinge kommen. Es ist so, dass es auf einen Mietmarkt, auf dem sich 40 Millionen Deutsche tummeln, eine Leerstandsquote von nur 2,9 Prozent gibt, und das meiste davon ist entweder unsaniert oder in schlechten Lagen. Also trifft die Migration aus der ganzen Welt und der EU auf eine ganz bestimmte urbane, finanziell nicht allzu gut gestellte Gruppe: Mieter in großen Städten ohne Leerstand. Wir sehen das bei uns, wo sich die Kaltanfragen nach Wohnraum häufen, und damit geworben wird, das Amt würde für die Mieter alles zahlen. Jeder kennt jemanden, der etwas sucht.
Junge, ein Märchen ist, dass du !!! naiver und völlig fach- und rechts-unkundiger Hartzler mit deiner früheren Signatur " H-4 und der Tag gehört mir " Eigentümer eines grossen ererbten Hauses bist und Gründer und Inhaber eines eigenen Betriebes. Aber nur weil du Märchen erzähst, musst du nicht auf Andere schliessen.
Zitat " Der Sachstand erläutert die Möglichkeit der polizeirechtlichen Beschlagnahmevon Wohnungen zur Verhinderung oder Beendigung von Obdachlosigkeit.1Ermächtigungsgrundlage für die Einweisung von Obdachlosenist die polizeiliche Generalklausel zur Gefahrenabwehr.2Ist eine Einweisung in öffentliche Einrichtungen nicht möglich, kommt eine Beschlagnahme von privatem Wohnraum in Betracht. Die Beschlagnahme ist unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstands zulässig.3 Nach diesen Voraussetzungen kann eine Beschlagnahmeauch gegenüber einem Vermieter erfolgen,wenn dem Mieter aufgrund einesRäumungsurteils die Obdachlosigkeit droht " Zitat Ende.
Irrtum. Hier handelt es sich um geltendes Recht, das schon viel älter als die Flüchtlingskrise ist. Allerdings wird es selten angewandt. Im Falle drohender Obdachlosigkeit (besonders schützenswerter Personen) kann tatsächlich die Wohnung beschlagnahmt und der Mieter wieder eingewiesen werden. (Bei deutschen schützenswerten Personen enden die Verfahren aber meistens nicht mit Wiedereinweisung, sondern tatsächlich in der Zwangsräumung und Obdachlosigkeit).
Nun ist es aber auch so, dass beim Kauf bereits vermieteter Wohnungen für den Käufer immer ein Restrisiko besteht. Deswegen sind diese Wohnungen auf dem Markt auch erheblich billiger als nichtvermietete, freie Wohnungen. Und man muss natürlich auch bedenken (gut, in diesem Fall ist die Geschichte natürlich auf Seiten des armen Käufers, der sein letztes Hemd bzw. Erspartes für die Wohnung aufbrachte und nun wegen einem nicht so armen Ali sein Eigentum nicht selbst bewohnen kann...), dass der Mieter auch ein berechtigtes Interesse an der Wahrung seines Lebensmittelpunktes hat und nicht einfach Manövriermasse ist. Die Moral der Geschicht ist in diesen Fällen eben nicht auf Seiten des Käufers, der ganz bewußt eine billige Wohnung kauft, um anschließend einem Mieter die Wohnung zu kündigen und selbst einzuziehen. Er hätte nämlich auch eine freie Wohnung kaufen können. Das Geld, das der Käufer spart, ist das Spiel mit dem Schicksal eines Menschen, der die Wohnung bewohnt, vielleicht schon seit Jahren, und dort sein Zuhause hat.
Ganz tragisch fand ich die noch nicht so alte Meldung um die Eigenbedarfskündigung eines über 80Jährigen, der bereits Jahrzehnte in dieser Wohnung lebte, seine Kinder dort aufzog und in diesem Alter natürlich keine neue Wohnung findet. Kein Vermieter möchte an einen solch alten Menschen vermieten, auf dessen Bestattungskosten er womöglich auch noch hängenbleibt, sofern der Rentner in der eigenen Wohnung oder im Hausflur des Hauses stirbt.
„Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch“ Bertold Brecht, nach wie vor sehr aktuell
Mich wundert in diesem Land überhaupt nichts mehr. Daher denke ich das es durchaus so sein wird. Kenne ähnlich gelagerten Fall aus dem Umfeld, wo es scheinbar hilfreich war, amtliche Flüchtlingshilfe schmackhaft zu machen. Allerdings bekommt man jetzt die vermietete Eigentumswohnung nicht mehr verkauft und sie wird immer günstiger. Die Geier kreisen schon und warten.
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