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Thema: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

  1. #211
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    was hat mein Abitur vor Jahrzehnten jetzt damit zu tun ? Ihr habt echt ne komplette Macke.
    BB war auch mal Tennismillionär.
    Und mein Mieter hatte vor 1 Monat auch noch einen Job.

  2. #212
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    Ich denke, irgend jemand hat sich hier eine Story ausgedacht, aus der er nicht mehr rauskommt.Scheisslage.
    Ja. Deswegen verschweigt er auch das Wesentliche, nämlich die plausible Erklärung, warum er nun plötzlich obdachlos sein soll - oder werden. Nebenbei verschweigt er natürlich auch, was er mit seinem 1,0-Abitur so angestellt hat und wie er so naiv sein kann, eine vermietete Wohnung in der Erwartung zu kaufen, selber in Bälde dort einzuziehen. Und wie er eine Sache kaufen kann, die billigst angeboten wird, ohne auch nur den Haken oder das Risiko sehen zu wollen.

    Auf jeden Fall bedient er die übliche Klaviatur: Es ist ein Ali. Natürlich. Damit niemand darüber nachdenken soll, es könnte sich auch um einen Rentner Hans handeln oder eine Familie Müller mit zwei kleinen Kindern. Denn das würde ihn ja moralisch abwerten.

  3. #213
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    was hat mein Abitur vor Jahrzehnten jetzt damit zu tun ? Ihr habt echt ne komplette Macke.
    BB war auch mal Tennismillionär.
    Und mein Mieter hatte vor 1 Monat auch noch einen Job.
    Boris Becker hatte niemals ein 1,0-Abitur aber selbst mit seiner beschränkteren Intelligenz (im Vergleich zu deiner) hätte er sich auf einen solchen Deal niemals eingelassen. Und wenn ein 1,0-Abitur einen nach Jahrzehnten noch nicht einmal dazu befähigt, einen Job auszuüben, der es einem ermöglicht, eine freie Wohnung oberhalb des Billigst-Diskounter-Kik-Preises (der ja sensationell niedrig gewesen sein muss, wenn es nur diese eine Wohnung in dieser deiner Preisklasse in der großen Millionenstadt München gegeben hat) zu erstehen, dann hat man wohl etwas falsch gemacht oder dein Abitur war geschoben (wer weiß, wer es geschrieben hat).

  4. #214
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ja. Deswegen verschweigt er auch das Wesentliche, nämlich die plausible Erklärung, warum er nun plötzlich obdachlos sein soll - oder werden. Nebenbei verschweigt er natürlich auch, was er mit seinem 1,0-Abitur so angestellt hat und wie er so naiv sein kann, eine vermietete Wohnung in der Erwartung zu kaufen, selber in Bälde dort einzuziehen. Und wie er eine Sache kaufen kann, die billigst angeboten wird, ohne auch nur den Haken oder das Risiko sehen zu wollen.

    Auf jeden Fall bedient er die übliche Klaviatur: Es ist ein Ali. Natürlich. Damit niemand darüber nachdenken soll, es könnte sich auch um einen Rentner Hans handeln oder eine Familie Müller mit zwei kleinen Kindern. Denn das würde ihn ja moralisch abwerten.
    Mein Mieter ist ein Afghane mit deutschem Pass, der Fahrer ist und bis neulich noch war, hier aber nie richtig Fuss fassen konnte. Er sieht auch ein, dass er jetzt eben eine Sozialwohnung braucht und die Stadt sich um alles kümmern muss. Die Stadt wälzt aber das Problem auf mich ab und greift sich faktisch meine Wohnung. Obwohl ich selbst gelinde gesagt in einer sehr schlimmen Situation bin und da rauskommen wollte, mit der Wohnung.

    Das ist die Zusammenfassung, der Wahnsinn am Wohnungsmarkt. Soll jetzt jeder selbst bewerten, wer schuld ist. Dass ihr jetzt noch auf mich einschlagt, Lüge. Rassismus etc, danke dafür.

    Ich werde gemeinsam mit dem Mieter die Sache irgendwie regeln. Die Stadt, die Skorpione, Gutmenschen, Grüne sind plötzlich alle nicht zuständig.

  5. #215
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Mein Mieter ist ein Afghane mit deutschem Pass, der Fahrer ist und bis neulich noch war, hier aber nie richtig Fuss fassen konnte. Er sieht auch ein, dass er jetzt eben eine Sozialwohnung braucht und die Stadt sich um alles kümmern muss. Die Stadt wälzt aber das Problem auf mich ab und greift sich faktisch meine Wohnung. Obwohl ich selbst gelinde gesagt in einer sehr schlimmen Situation bin und da rauskommen wollte, mit der Wohnung.

    Das ist die Zusammenfassung, der Wahnsinn am Wohnungsmarkt. Soll jetzt jeder selbst bewerten, wer schuld ist. Dass ihr jetzt noch auf mich einschlagt, Lüge. Rassismus etc, danke dafür.

    Ich werde gemeinsam mit dem Mieter die Sache irgendwie regeln. Die Stadt, die Skorpione, Gutmenschen, Grüne sind plötzlich alle nicht zuständig.
    Rechtsanwalt.Lass Dich fachkundig beraten.Alles andere ist Quatsch.Zieh mit Ali zusammen,wenn Ihr Euch so gut versteht.Der wohnt dann für 450,-- H IV Satz einfach als Untermieter bei Dir.Win/Win.

  6. #216
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Nein, so einfach ist das nicht, da das Interesse des Mieters gegen das Interesse des Eigentümers steht. Und Schlummifix hat ja bereits vorher irgendwo gelebt, als er die Wohnung kaufte und ihm war auch bekannt, dass die Wohnung vermietet war. Nun dachte Schlummifix, oh, die Wohnung ist aber die Hälfte (oder ein Drittel billiger), so ein richtiges Schnäppchen und den Mieter bekomme ich ganz schnell raus. Wenn ich Anwaltskosten einkalkulieren muss, bin ich immer noch billiger mit diesem Wohnungskauf. Also kein Problem. Hier bin ich, der Eigentümer. Soll der Ali doch in die Obdachlosigkeit gehen.
    Und warum Schlummifix nun obdachlos werden soll, kann ich nicht nachvollziehen und dieser Teil der Geschichte bleibt auch im Dunkeln. Ist es eine Behauptung? Ist der Zustand selber mit oder nach Wohnungskauf herbeigeführt? So ganz stimmig ist die Geschichte nicht.
    Außerdem ist die Moral an der Geschicht...
    vielleicht wurde schlummi auch wegen eigenbedarf gekündigt? was dann?

    ist nur mal so eine frage, vielleicht teilt er das noch mit.
    schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
    ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
    Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
    Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich

  7. #217
    cornjung
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Du hast ein 1,0-Abitur? Dann hättest du wissen müssen, dass ein Mieter zumal in Hartz IV nicht einfach so gehen kann, nur weil du seine Wohnung kaufst.Du hast ein 1,0-Abitur und willst mir den Bären aufbinden, in der Millionenstadt München hätte es nur diese eine Wohnung gegeben? In deiner Preisklasse natürlich.Und nun zur Preisklasseu willst behaupten, mit einem 1,0-Abitur hättest du dir nur diese Super-Kik-Diskounter-Billigst-Wohnung leisten können?Da du beim Kauf dieser Wohnung nicht auf der Strasse gelebt hast, ist deine Schilderung, du würdest nun obdachlos werden, nicht nachvollziehbar. Obdachlos aus Dummheit, weil du gleichzeitig mit dem Kauf deine Wohnung gekündigt hast?Ein Immobilieninteressent hat zumal in einem Ballungsgebiet immer eine Auswahlmöglichkeit, die wesentlich höher ist als die Auswahlmöglichkeit auf dem Mietwohnungsmarkt, der seit der Flüchtlingskrise eigentlich nicht mehr existiert. Aber auch das weiß man als 1,0-Abiturient.
    Alles gut und schön, und ich hätte eine von einem Migranten- Hartzler- also besonders geschütztem Besser-Mensch-Fach-kraft - bewohnte Wohnung auch niemals gekauft, um Eigenbedarf anzumelden und den los zu werden. Weil ich weiss, wie schwer es ist überhaupt einen Mieter los zu werden, selbst wenn der keine Miete zahlt, stattdessen die Wohnung ruiniert und vermüllt. Ich habe nämlich mal eine RK geführt- nur einmal und nie wider - und weiss, was das bedeutet. Nur, Schlummi hat halt keine Immobilien- und Klage-erfahrung und auf den Rechtsstaat vertraut, und darauf, dass es bisher möglich war, einen Mieter zu kündigen, wenn man Eigenbedarf anmeldet, um in seine gekaufte Wohnung einzuziehen.

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Das ist ein Märchen, Junge. Dafür gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage.
    Junge, ein Märchen ist, dass du ein grosses Haus geerbt hast, denn als Hausbesitzer wüsstest du, dass die Behörden sehr wohl Wohnraum- mindestens kurzzeitig- beschlagnahmen und sogar enteignen können. Und das auch regelmässig tun. Da du aber ausweislich deiner Hass-Hetz-und Neidpostings gegen Hausbesitzer niemals Hausbesitzer bist, sondern deine Miete vom Amt bezahlt wird, geschweige denn Geschäftsinhaber, weisst du das nicht. Nur weil du Märchen erzählst, musst du das nicht Anderen unterstellen.
    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Irrtum. Hier handelt es sich um geltendes Recht, das schon viel älter als die Flüchtlingskrise ist. Allerdings wird es selten angewandt. Im Falle drohender Obdachlosigkeit (besonders schützenswerter Personen) kann tatsächlich die Wohnung beschlagnahmt und der Mieter wieder eingewiesen werden. (Bei deutschen schützenswerten Personen enden die Verfahren aber meistens nicht mit Wiedereinweisung, sondern tatsächlich in der Zwangsräumung und Obdachlosigkeit).
    Nein, es wird nicht selten angewandt, sondern regelmässig wurde und wird die Wohnung vorübergehend beschlagnahmt und der Mieter zwangsweise eingewiesen. Und das sogar, nachdem du als Vermieter gegen einen keine Miete zahlenden und vandalierenden MIETNOMADEN nach Jahren der RK und Unsummen an Anwalts-Gerichts-Mietausfällen kosten ein RU und die ZR bekommen hast. Drohende Obdachlosigkeit war schon immer der Grund für die Behörde, die ZR aufzuschieben, und wurde seit 2015 nur noch verhundertfacht.
    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ja. Deswegen verschweigt er auch das Wesentliche, nämlich die plausible Erklärung, warum er nun plötzlich obdachlos sein soll - oder werden. Nebenbei verschweigt er natürlich auch, was er mit seinem 1,0-Abitur so angestellt hat und wie er so naiv sein kann, eine vermietete Wohnung in der Erwartung zu kaufen, selber in Bälde dort einzuziehen.
    Ihm droht Eigenbedarfskündigung, und um der zu entgehen, hat er sich eine Wohnung gekauft. Nur ihm wird Eigenbedarfskündigung verwehrt.

  8. #218
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Wobei die Fallkonstellation in diesem Fall etwas anders ist. Hier hat ein Hausbesitzer sein Haus für die Dauer seines Auslandsaufenthalts für eine genau bestimmte Zeit befristet vermietet, während dieser User Schlummifix in seinem nicht ausführlich beschriebenen Fall als Mieter in München lebt und eine billige Wohnung kaufte und diese eben billig war - also 1/3 bis die Hälfte unterhalb des Kaufpreises für eine Wohnung in dieser Gegend liegt - weil sie zu diesem Zeitpunkt vermietet (und nicht frei) war. Und dann dachte sich Schlummifix, jetzt bin ich Eigentümer und jetzt soll der Ali mal schön gehen, egal wohin. Weil .. ich bin ja jetzt Eigentümer.
    Dann hätte Schlummifix eben eine andere Wohnung kaufen müssen, aber gut, die wäre eben auch nicht so billig gewesen.
    Es ist lt. Gesetz völlig unbedeutend, wieviel jemand für den Kauf einer Wohnung bezahlt hat. Wenn der neue Eigentümer berechtigt und nachvollziehbar Eigenbedarf anmeldet, muß der bisherige Mieter auszuziehen.

  9. #219
    nicht meine Räson Benutzerbild von Anita Fasching
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Skorpion968 Beitrag anzeigen
    Die Klage auf Eigenbedarf geht nur unter strengen Voraussetzungen durch. Wenn ein gültiger Vertrag besteht, muss der auch erfüllt werden. Pacta sunt servanda. Das ist ein wichtiger Grundsatz unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems. Da muss schon eine außergewöhnliche Notlage vorliegen, um diesen Grundsatz außer Kraft zu setzen. Der Mieter hat ja auch ein Recht darauf, dass der Vertrag erfüllt wird und er nicht plötzlich auf der Straße sitzt.
    Wenn ich meine Wohnung vermietet habe, und nun will mein Sohn mit seiner Lebensgefährtin zusammen ziehen und sich eine Wohnung nehmen.
    Bei mir wohnt er kostengünstig bzw. frei, woanders muss er eine hohe Miete zahlen.
    Zählt das als aussergewöhnliche Notlage?
    Oder muss er irgendwo viel zahlen, obwohl seine Eltern (was sowieso mal in seinen Besitz übergeht gewöhnlich) Wohn/Hauseigentümer sind.
    Adler sterben und die Ratten gedeih'n.
    Tausend Scherben und wo Freiheit war Stein, nur Stein.


  10. #220
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Boris Becker hatte niemals ein 1,0-Abitur aber selbst mit seiner beschränkteren Intelligenz (im Vergleich zu deiner) hätte er sich auf einen solchen Deal niemals eingelassen. Und wenn ein 1,0-Abitur einen nach Jahrzehnten noch nicht einmal dazu befähigt, einen Job auszuüben, der es einem ermöglicht, eine freie Wohnung oberhalb des Billigst-Diskounter-Kik-Preises (der ja sensationell niedrig gewesen sein muss, wenn es nur diese eine Wohnung in dieser deiner Preisklasse in der großen Millionenstadt München gegeben hat) zu erstehen, dann hat man wohl etwas falsch gemacht oder dein Abitur war geschoben (wer weiß, wer es geschrieben hat).
    Spätestens bei der mündlichen Prüfung wäre er durchgefallen ("ääh...ähm, ääh mh ..ääääh....")
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

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