User in diesem Thread gebannt : Michael A |
Die müssen refugees schützen und möglichst immer mehr unterbringen, und sonst gar nichts. Du gehst nur zum Amt in Begleitung eines Anwalts, mindestens aber eines Zeugen, der das Gespräch erkennbar mit schreibt. Oder mindestens so tut. Ich habe Erfahrung mit Ämtern und Gerichten. Ohne Anwalt bist du verloren !!! Es sei denn, du bist refugee und hast die Gutmenschen-und H-4 Mafia um Caritas und Co. hinter dir.
Miete ordentlich erhöhen?
Größe der Wohnung? Bei Ali ledig auf Harz4, darf die Wohnung eine bestimmte Quadratmeteranzahl nicht überschreiten. Bin da allerdings auch nicht auf dem laufenden und ob sich daran inzwischen etwas geändert hat.
Kann das gerade nicht raussuchen wg. lahmen Internetz'. Es gab Fälle in Berlin, wo deutsche Rentner zwangsgeräumt wurden wg. angebl. Eigenbedarfs. Dies nur als Stichwort und mögliche Argumentationshilfe.
Die Tanten beim Amt haben erfahrungsgemäß ne große Klappe aber keine Ahnung. Falls Du Rechsschutzversicherung hast, nimm Dir einen guten Anwalt.
Noch was: die "Flüchtling"sheime müssen ja bezahlt und am Laufen gehalten werden. Nun häuft sich das Gejammer der Gemeinden, auch in Oberbayern, über Leerstände. Da dürfte sich doch leicht ein Platz finden lassen für Ali.
Das ist ein Märchen, Junge. Dafür gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage. Wenn diese Wohnung tatsächlich dir gehört, du sie als Eigentum erworben hast, dann kann sie niemand beschlagnahmen.
Es sei denn, dieser junge Mann hat einen gültigen Mietvertrag. Das hätte dir aber beim Kauf klar sein müssen, dass da noch ein Mieter drin hockt, den man nicht mal so einfach auf die Straße setzen kann. Das gilt übrigens für deutsche Mieter ganz genauso. Ist also kein Privileg für Flüchtlinge, sondern der normale deutsche Mieterschutz.
Teilen ist das neue Haben.
Wir hatten beim Kauf unseres Hauses hier auch noch einen Mieter drin. Allerdings haben wir den Kaufvertrag so gestalten lassen, dass der nur zustande kommt, wenn der Mieter auszieht.
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Egal was sie tun!
Natürlich haben Mieter im Normalfall einen gültigen Mietvertrag.
Wenn man aber auf Eigenbedarf besteht, spielt das eine untergeordnete Rolle und der Vermieter bekommt seine eigene Wohnung.
Nach deinem Bekunden würde ja niemals der Besitzer seine eigene Wohnung bekommen, solange der Mieter einen gültigen Vertrag vorweisen kann.
Adler sterben und die Ratten gedeih'n.
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