User in diesem Thread gebannt : Michael A |
Schlummi hat eine vermietete Wohnung gekauft, um selber einzuziehen und zu kündigen. Das nennt sich Eigenbedarf, und ist legal. Irgendwelche Einwände ? Ist Eigenbedarf neuerdings ausgeschlossen, weil ein H-4 Asylant drin haust, und lebenslang unkündbar ist ? Schuld ist die Politik, die keine Wohnungen baut. Was machen sie mit den Steuer-Milliarden ?
Mach dir keine Vorwürfe, sondern geh zum Anwalt !
Das hatten wir schonmal. Er ist nicht schuld daran, er ist nur schuld an der Uninformiertheit seinerseits. Wir können ja ebenfalls nichts dafür, dass die Gesetzeslage eben jenes zulässt. Da hilft es auch nicht, wenn wir ihn bedauern. Es IST einfach so. Es ist scheiße und ungerecht und ich wette, dass wenn man mit 40 Verwandten den Mieter dort drin einfach rauswirft, dass dann auch keiner vom Amt kommt.
Im übrigen ist auch fraglich was es schriftlich gibt. Der Mieter wurde ordnungsgemäß gekündigt. Ich habe noch von keinem Einspruch oder von keiner aufschiebenden Wirkung oder sonstwas gelesen, die in schriftlicher Form dem Vermieter übergeben wurde. Demnach muss der Vermieter davon ausgehen, dass am Tag der Kündigung der Mieter auszieht. Ist dem nicht so Räumungsklage. Spätestens DANN hat man was schriftlich.
Wieso bist du denn mit dem Türken oder wasauchimmer noch selbst zum Amt gegangen? Hattest du Mitleid mit dem "Armen", oder was? Himmelherrgott! Der Türke allein hätte mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit das scheiß Amt von alleine über seine "Rechte" informiert usw. Werde mal asozialer und dreister und frecher und aggressiver.
"Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)
Mit Mietern hat jeder private Vermieter seine Probleme und mancher kann ein Buch schreiben. Wohnungsbaugesellschaften tun sich hier naturgemäß leichter zu "entmieten", die haben ihre Juristen und die kennen jeden legalen aber auch so manchen anrüchigen Trick um Mieter raus zu bekommen oder ekeln.
Aber spätestens beim Notartermin wird daraus hingewiesen, dass eben Kauf Miete/Pacht nicht bricht, sondern die vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten ist wenn nicht schon vom Vorbesitzer einer Kündigung ausgesprochen wurde. Der Käufer kann dann immer noch vor der Beurkundung vom Vertrag zurück treten. Auf Nachfrage wird der Notar auch sagen oder durchblicken lassen, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf so seine Tücken haben kann.
Bei Zwangsversteigerungen wird hier zwar nicht explizit darauf hingewiesen, da muss der Bieter sich selbst informieren, oder den Rechtspfleger fragen.
Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.
Abraham Lincoln
1809 - 1865
Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.
Abraham Lincoln
1809 - 1865
Der war schon vorher mit meiner Kündigung beim Amt und hat nach einer Sozialwohnung gefragt. Ich habe nur versucht, das zu beschleunigen.
Die Städte haben schlichtweg keine Wohnungen mehr, gar keine. Wie gesagt, in dieser kleinen Gemeinde gibt es 400 Anfragen bei 30 Wohnungen.
Es ist nichtmal mehr Platz in den Obdachlosenunterkünften.
Die ganze Wohnungssituation eskaliert völlig, dank Millionen "junger Männer" in den Großstädten. Ihr habts ja heute gelesen, Rekordbevölkerungszahl in Deutschland.
Und, das wollte ich hier auch mitteilen: Der Staat fängt jetzt an mit Beschlagnahmungen, wenn sie können.
Meine Einschätzung aktuell ist, dass ich den Typ nie wieder aus dieser Wohnung kriege. Der macht es sich jetzt in der H4-Hängematte bequem. Der kriegt sowieso nichts auf die Reihe. Bin mal gespannt, ob der im nächsten Monat Miete zahlt.
Danke Mutti, für alles.
Ohne Anwalt kriegste den nie mehr raus, mit Anwalt und viel Geld erst nach Jahren. Die Behörden werdem dem nämlich raten, drin zu bleiben. Die durften schon immer Wohnraum beschlagnahmen und Eigentum enteignen. Das ergibt sich aus Art.14 GG ( Eigentum verpflichtet ) und den LandesPolizeiG, nennt sich Gefahrenabwehr eines polizeilichen Notstands, und war schon immer so. Ist eine Einweisung in eine öffentliche Einrichtung ( Obdachlosenheim ) nicht möglich, weil voll- und die waren schon vor 2015 übervoll !!! - erfolgt Beschlagnahme von privatem Wohnraum. Und die war und ist immer zulässig, wenn einem Mieter Obdachlosigkeit droht.
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