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Thema: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

  1. #31
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Du siehst ja warum nicht. Das Problem ist jetzt, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Ohne Prozesse oder langwieriges hin- und her wird da nichts bei rumkommen. Das ist ärgerlich. Hoffentlich ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden. Mit einem vernünftigen Anwalt könnte man sich jetzt selber eine Mietwohnung nehmen (egal was die kostet, denn man muss ja wohnen können) und klagt dann noch den Staat auf die Mietkosten für diese Wohnung.
    Eine Kündigungsfrist hat er ja eh. Je nach dem wie lange der Typ darin gewohnt hat, kann sie länger sein. Wenn er danach nicht auszieht, kann er - insbesondere wenn er keine eigene Wohnung hat - über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen. Das ist kein Problem, sondern ziemlich präzise geregeltes Recht.

  2. #32
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.
    Selber schuld.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  3. #33
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    So einfach ist das eben nicht mehr. Früher war das mal so. Der Mieter hat auch Rechte. ....
    Der ist eben ein Volldepp, sich in München eine Wohnung zu kaufen. Wahrscheinlich extrem überteuert in einem Migranten-Block.

    ---
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  4. #34
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Wenn sie Dir Deine Wohnung wegnehmen, würde ich schnell Widerspruch bei der Behörde einlegen und dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Die Beschlagnahme ist rechtswidrig. Kein Gericht hat jemals anders dazu entschieden. Deine Erfolgsaussichten liegen bei 100 Prozent.
    Mag sein. Gibt aber bestimmt langwierige juristische Auseinandersetzung. Als - in jeder Hinsicht alleinstehender - Kläger ohne Rechtschutzversicherung trägt man ein immenses Kostenrisiko, wird über Prozessverschleppung und Psychotricks zermürbt und ist selbst, falls man nach jahrelangem Gezerre "gewinnen" sollte "fertig".

    Die Leute auf dem Amt können lustig klagen und durch alle Instanzen gehen. Sie tragen keinerlei finanzielles Risiko und werden oft genug von ihrem Netzwerk ermuntert und für ihren "Einsatz" gelobt.

    Wenn der Kläger doch trotz all' der Steine, die man ihm in den Weg legt obsiegen sollte, können sie mit einem Achselzucken und ohne jeden Verlust über die Sache hinweggehen.
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    - Mein Land heißt Deutschland -
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  5. #35
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Jetzt hab ich es kapiert. Die scheren sich nicht um Eigenbedarf ? mit der Mieteinnahme kannst du was mieten, so mal vermutet.
    Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.

  6. #36
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    So einfach ist das eben nicht mehr. Früher war das mal so. Der Mieter hat auch Rechte.



    Dann müsste er die Miete erhöhen. Die ja zu niedrig ist wie erwähnt wurde. Er hat also nichts als Kosten mit der Wohnung und darf sie nicht selbst bewohnen. Obwohl er ja scheinbar selber bedürftig ist....


    Genau. Das geht aber nur mit Anwalt der Ahnung hat. Immerhin MUSS das Amt jedem eine Wohnung zuweisen, egal wie teuer. Wenns keine anderen gibt muss man eben Klage gegen das Amt einreichen, dass die einem die teure Wohnung bezahlen müssen. Das macht aber kaum jemand, von welchem Geld sollte man das Amt verklagen? Ich würde ja meinen lustigen Schein nehmen, den mir das Amt zur verfügung stellen muss. Täten das alle sehe es ganz schön mau aus in Großstädten. Alles wäre belegt und der Staat müsste den Krempel auch noch bezahlen (wer wohl der Staat ist?).
    Ich war ja auch mal vor etwa 30 Jahren Mieter und ein Kauf war geplant von einem Dritten. Der hatte keine Lust zu kaufen so lange ich drin bin.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  7. #37
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Mag sein. Gibt aber bestimmt langwierige juristische Auseinandersetzung. Als - in jeder Hinsicht alleinstehender - Kläger ohne Rechtschutzversicherung trägt man ein immenses Kostenrisiko, wird über Prozessverschleppung und Psychotricks zermürbt und ist selbst, falls man nach jahrelangem Gezerre "gewinnen" sollte "fertig".

    Die Leute auf dem Amt können lustig klagen und durch alle Instanzen gehen. Sie tragen keinerlei finanzielles Risiko und werden oft genug von ihrem Netzwerk ermuntert und für ihren "Einsatz" gelobt.

    Wenn der Kläger doch trotz all' der Steine, die man ihm in den Weg legt obsiegen sollte, können sie mit einem Achselzucken und ohne jeden Verlust über die Sache hinweggehen.
    Da der Strangersteller selbst obdachlos ist, wird er über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen können. Selbst wenn er - davon ausgehend dass der Mieter mittellos ist - auf Anwaltskosten sitzen bleiben wird, lohnt sich das allemal. Dass das Amt damit irgendetwas zu tun hat, kann schlichtweg nicht sein. Räumungsklagen sind ein Standardfall und ihre Vollstreckung Routine. Das funktioniert, da brauch er sich keine allzu großen Sorgen machen.

  8. #38
    Mitglied Benutzerbild von SprecherZwo
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Eine Kündigungsfrist hat er ja eh. Je nach dem wie lange der Typ darin gewohnt hat, kann sie länger sein. Wenn er danach nicht auszieht, kann er - insbesondere wenn er keine eigene Wohnung hat - über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen. Das ist kein Problem, sondern ziemlich präzise geregeltes Recht.
    So einfach ist das nicht.

    (1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
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  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.
    Behörde haben ihr maul zu halten. Ich habe gesehen, was die sich einbildeten in Sachen Führerschein. Ich drohte immer schön mit Schadenersatz. Besitzrechte sind verfassungsmäsig garantiert.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  10. #40
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Eine Kündigungsfrist hat er ja eh. Je nach dem wie lange der Typ darin gewohnt hat, kann sie länger sein. Wenn er danach nicht auszieht, kann er - insbesondere wenn er keine eigene Wohnung hat - über Eilrechtsschutz sehr schnell an sein Ziel kommen. Das ist kein Problem, sondern ziemlich präzise geregeltes Recht.
    Nicht solange der, der drin ist dann obdachlos wäre. Das ist ja die Krux. Das Amt wird dem aber keine stellen, weil sie ja Geld sparen wollen und kein Interesse haben dem Ali ne günstige Wohnung zu SUCHEN. Und im ernst, der Ali wahrscheinlich auch nicht.

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Der ist eben ein Volldepp, sich in München eine Wohnung zu kaufen. Wahrscheinlich extrem überteuert in einem Migranten-Block.---
    In einem gewissen Sinne ja. Traurig ist es. Man hätte sich vorher informieren müssen. Das sagt man aber später so vom hohen Ross herab. Jemand will sich unabhängig und selbstständig machen und es wird ihm verwehrt....

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.
    Da wirst du dich irren. Der Mieter hat Rechte und das Amt wird nicht zulassen dass der obdachlos wird. Da machen sie lieber den Käufer obdachlos, weil sie davon ausgehen, dass er es gekauft hat, demnach nicht mittellos ist.

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