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Thema: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

  1. #41
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Das Mietverhältnis besteht zwischen Vermieter und Mieter. Das geht das Amt erstmal nichts an. Wenn die Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat das Amt nichts zu melden.
    Meine ich ja. Oder darf man H4-Bezieher nicht mehr auf Eigenbedarf kündigen?

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  2. #42
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Nicht solange der, der drin ist dann obdachlos wäre. Das ist ja die Krux. Das Amt wird dem aber keine stellen, weil sie ja Geld sparen wollen und kein Interesse haben dem Ali ne günstige Wohnung zu SUCHEN. Und im ernst, der Ali wahrscheinlich auch nicht.

    ...
    Also darf man H4-Bezieher nicht kündigen? Ich sehe, es ist ja der Strangersteller selbst. Es scheint sich um eine 1-Zimmer-Whg. in München Neuperlach oder Hasenbergl zu handeln.
    In so einem Umfeld würde ich nie leben wollen.

    ---
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  3. #43
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Meine ich ja. Oder darf man H4-Bezieher nicht mehr auf Eigenbedarf kündigen?

    ---
    Der Witz ist, dass der dann obdachlos wird. Sie aber in der Obdachlosenunterkunft auch keinen Platz mehr haben. Die ist nämlich auch voll mit Refugees.
    In dem Fall drohen sie mit Beschlagnahmung meiner Wohnung. In der er bisher wohnt.
    Merkt es euch.

  4. #44
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Liest du, was ich schreibe?
    Der wohnt noch dort drin. Ich brauche meine Wohnung aber jetzt für mich selbst (und zwar wirklich).
    In diesem Fall droht die Stadt mir mit Beschlagnahmung.
    Ausser es ist amtsbekannt, dass du eine Zweitwohnung besitzt.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  5. #45
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Der Witz ist, dass der dann obdachlos wird. Sie aber in der Obdachlosenunterkunft auch keinen Platz mehr haben. Die ist nämlich auch voll mit Refugees.
    In dem Fall drohen sie mit Beschlagnahmung meiner Wohnung. In der er bisher wohnt.
    Merkt es euch.
    Was ist wenn du dir von dem eine reinhauen lässt? Dann wird er abgeschoben und schon hast du deine Wohnung!

  6. #46
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Der Witz ist, dass der dann obdachlos wird. Sie aber in der Obdachlosenunterkunft auch keinen Platz mehr haben. Die ist nämlich auch voll mit Refugees.
    In dem Fall drohen sie mit Beschlagnahmung meiner Wohnung. In der er bisher wohnt.
    Merkt es euch.
    Also handelt es sich nur um einen Gewissenskonflikt, die Kündigung ist aber rechtens?
    Was die Olle da sagt, würde ich bei rechtmäßiger Kündigung ignorieren.

    ---
    "Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg" (3. Esra)

  7. #47
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Meine ich ja. Oder darf man H4-Bezieher nicht mehr auf Eigenbedarf kündigen?

    ---
    Klar darf man. So weitreichend sind Regelungen gegen das Eigentum (zum Glück) dann doch nicht.

  8. #48
    Mitohneglied
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Der Deutsche Otto M. hat sich von seinen letzten Ersparnissen eine kleine Wohnung in München gekauft und möchte sich endlich ein Leben aufbauen.

    Diese Wohnung war vom Voreigentümer vermietet an Flüchtling Ali S. Also kündigt Otto dem Ali nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs. Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.

    Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.

    Also geht Otto mit Ali zum Amt für Sozialwohnungen.
    Die Tante dort, offensichtlich Rot-Grün, meint: Wir haben 30 Wohnungen und 400 Anfragen. Alle von jungen, männlichen Flüchtlingen.

    Darauf sagt Otto: Wenn Ali obdachlos ist, dann muss er untergebracht werden, per Gesetz. Daraufhin sagt die Tante: Dann beschlagnahmen wir ihre Wohnung, und Ali bleibt dort wohnen (O-Ton)

    Daraufhin sagt Otto: Dann bin ich selbst obdachlos!
    Daraufhin sagt die Tante: Dann ist das eben so.

    Ergebnis: Deutsche raus, H4-Flüchtlinge rein. Danke.
    Muttis Politik, live und in Farbe.

    Wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als dein Recht auf Eigenbedarf einzuklagen, falls Ali nicht freiwillig auszieht. Du erwartest nicht ernsthaft, das dir das Sozialamt bei der Wohnungssuche für Ali hilft, wenn Ali schon vorher in deiner gekauften Wohnung wohnte?
    Ich kann nur jedem abraten eine Wohnung zu kaufen, die bereits vermietet ist, wenn man sie selber nutzen will/muss. Erst recht, wenn sie von Ali bewohnt wird, sehr geehrter Herr Otto M. Da greifen ein paar ungeschriebene Gesetze, die Deutsche nicht mehr haben werden, in Zukunft.
    Such dir einen auf Eigentumsrecht spezialisierten Anwalt. Aber aufgepasst bei der Anwaltswahl!
    Tut mir leid für Dich, ist inzwischen aber auch kein Einzelfall mehr. Das man deine Wohnung einfach beschlagnahmen kann, halte ich allerdings für Quatsch.






  9. #49
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von SprecherZwo Beitrag anzeigen
    So einfach ist das nicht.


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    Sein Interesse muss aber dem des Mieters überwiegen. Und wie der Strangersteller hier dargelegt hat, würde er selbst dadurch obdachlos.

  10. #50
    Mitglied
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Der Deutsche Otto M. hat sich von seinen letzten Ersparnissen eine kleine Wohnung in München gekauft und möchte sich endlich ein Leben aufbauen.

    Diese Wohnung war vom Voreigentümer vermietet an Flüchtling Ali S. Also kündigt Otto dem Ali nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs. Otto und Ali verstehen sich eigentlich ganz gut.

    Nun hat Ali seinen Teilzeitjob als Fahrer verloren, weil entgegen Muttis Meinung keine "Fahrer händeringend gesucht werden". Also ist er jetzt in H4. Mit H4 kriegt er aber privat keine Wohnung.

    Also geht Otto mit Ali zum Amt für Sozialwohnungen.
    Die Tante dort, offensichtlich Rot-Grün, meint: Wir haben 30 Wohnungen und 400 Anfragen. Alle von jungen, männlichen Flüchtlingen.

    Darauf sagt Otto: Wenn Ali obdachlos ist, dann muss er untergebracht werden, per Gesetz. Daraufhin sagt die Tante: Dann beschlagnahmen wir ihre Wohnung, und Ali bleibt dort wohnen (O-Ton)

    Daraufhin sagt Otto: Dann bin ich selbst obdachlos!
    Daraufhin sagt die Tante: Dann ist das eben so.

    Ergebnis: Deutsche raus, H4-Flüchtlinge rein. Danke.
    Muttis Politik, live und in Farbe.
    das ist erlaubt und sogar rechtlich gar nicht so schwierig für den Staat durchzusetzen.

    Die Regierung definiert was und wer das Staatsvolk ist und damit auch wer Anspruch auf bestimmte Leistungen hat.
    Nur weil die meisten Behördenmitarbeiter "weiss" aussehen, heisst das nicht, dass andere "Weisse" eine Vorzugsbehandlung erhalten.

    Das alles kann demokratisch über Wahlen erfolgen oder eine Gruppe reisst sich die Deutungshoheit und diese spezielle Machtausübung an sich.
    Letzteres in Deutschland der Fall.

    Durch den Ausruf von "Krise" oder "Notstand" können Gesetze und Beschlüsse fast sofort angewendet und durchgesetzt werden.
    Meldet also die Stadt an, dass es eine Wohnungskrise oder Notstand gibt, kann für definierte Bedürfdigte eine Hilfe angeboten werden.

    Notstandsregelung in DE
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    und Ausnahmezustand
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Beide Formen können stillschweigend eingeführt sein oder öffentlich bekannt gemacht werden.
    Je nach Art und Form des Regimes geht die heimliche Einführung oft mit einem selbst erzeugten "Chaos-Zustand" einher.

    Also wenn die Ratio mit Angebot:Nachfrage bei Wohnungen wirklich so hoch ist oder noch höher bzw. stetig steigt, darf sich der Staat selbst ermächtigen darauf zu reagieren.
    Eine Lösung sind Enteignungen oder gezwungene Eigentümerwechsel.

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