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Thema: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

  1. #51
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Nicht solange der, der drin ist dann obdachlos wäre. Das ist ja die Krux. Das Amt wird dem aber keine stellen, weil sie ja Geld sparen wollen und kein Interesse haben dem Ali ne günstige Wohnung zu SUCHEN. Und im ernst, der Ali wahrscheinlich auch nicht.
    ...
    Das ist einfach nicht richtig. Sonst könnte man jede zweite Eigenbedarfskündigung mühelos ins Leere laufen lassen.

  2. #52
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Sein Interesse muss aber dem des Mieters überwiegen. Und wie der Strangersteller hier dargelegt hat, würde er selbst dadurch obdachlos.
    Mhm, MÜSSTE.

    (2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
    Zumutbar im Sinne von leistbar. Und zahlen tut das Amt.

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Das ist einfach nicht richtig. Sonst könnte man jede zweite Eigenbedarfskündigung mühelos ins Leere laufen lassen.
    Das weiss ich ehrlich gesagt nicht. In jedem Fall muss er die Kündigungsfristen einhalten und wenn Ali weiss, dass er auf die Straße gerät könnte der sichtlich unsittlich mit der Bude umgehen.

  3. #53
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Da wirst du dich irren. Der Mieter hat Rechte und das Amt wird nicht zulassen dass der obdachlos wird. Da machen sie lieber den Käufer obdachlos, weil sie davon ausgehen, dass er es gekauft hat, demnach nicht mittellos ist.
    Wie kommst Du auf die absurde Idee, dass die öffentliche Verwaltung in irgendeiner Form am Mietverhältnis zweier Privater beteiligt wäre? Ob eine Kündigung wirksam ist, prüft übrigens in letzter Konsequenz das Zivilgericht. Das Amt hat damit nichts zu tun.

  4. #54
    Weedmeister Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
    Also handelt es sich nur um einen Gewissenskonflikt, die Kündigung ist aber rechtens?
    Was die Olle da sagt, würde ich bei rechtmäßiger Kündigung ignorieren.

    ---
    Da ich mich mit dem Refugee gut verstehe, geht er wohl jetzt zurück. Darauf läufts hinaus. Der hat übrigens den BRD-Pass.
    Er hat Mitleid mit mir. Ich hab ja selbst nix.
    Deutschland sei Scheiße, meint er. Kann ich nicht widersprechen.

    Keine Arbeit, keine Wohnung. Total überfüllt und überrannt. Danke, Mutti! Für alles.

    Der dachte eben, dass "Fahrer in der BRD händeringend gesucht werden".

  5. #55
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Mhm, MÜSSTE.
    Dazu gibt es genügend Rechtsprechung. Für "Ali" keine Chance. In diesem Strang wird hemmungslos übertrieben.

  6. #56
    Spökenkieker Benutzerbild von Finch
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Behörde haben ihr maul zu halten. Ich habe gesehen, was die sich einbildeten in Sachen Führerschein. Ich drohte immer schön mit Schadenersatz. Besitzrechte sind verfassungsmäsig garantiert.
    Eigentum ja. Die Verwaltung ist an das Recht gebunden. So auch in diesem Fall. Der Strangersteller hat sicherlich nichts zu befürchten. Außer einem offensichtlich vorliegenden Gewissenkonflikt natürlich.

  7. #57
    Kampf dem Kapital! Benutzerbild von Smultronstället II.
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Und wie der Strangersteller hier dargelegt hat, würde er selbst dadurch obdachlos.
    Deswegen sage ich ja, dass hier die Stelle ist, wo es uns an verlässlichen Informationen mangelt und wo der Konflikt mit dem Amt wohl vorliegt. Der Strangersteller war offensichtlich in der Lage, sich eine Wohnung zu kaufen und sitzt gerade vor irgendeinem Computer. Keine Ahnung. Was die Leute über ihr Leben im Internet schreiben, ist eh meist so auf dem Niveau alternative Fakten. Deswegen interessiert mich das schon lange gar nicht mehr.

    So Scheiße die Situation des Strangerestellers und die allgemeine in Deutschland momentan auch ist ... das liest sich schon ein bisschen wie diese Fälle, wo sich rechte Internetforen lächerlich machen, weil sie alles glauben, was sie irgendwo aufschnappen, nicht nachfragen ... und am Ende kommt dann heraus, dass natürlich keine Musels ein Sparschweinverbot durchgesetzt haben und der angeblich Obdachlose gar nicht so obdachlos ist, etc.

    Insofern ...


    Rechte und Linke sind zwei Seiten der gleichen Medaille: männerfeindlich, frauenfeindlich, armenfeindlich, arbeiterfeindlich, umweltfeindlich, freiheitsfeindlich, sexualitätsfeindlich, kulturfeindlich, intellektuellen- und akademikerfeindlich = antideutsch.
    Daher: Nichtwähler.
    F*ck AFD.

  8. #58
    Mitglied Benutzerbild von SprecherZwo
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Das ist einfach nicht richtig. Sonst könnte man jede zweite Eigenbedarfskündigung mühelos ins Leere laufen lassen.
    Doch, das ist richtig.
    Ich habe dir den entsprechenden Gesetzestext verlinkt.

  9. #59
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Dazu gibt es genügend Rechtsprechung. Für "Ali" keine Chance. In diesem Strang wird hemmungslos übertrieben.
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    Der wird Härtefall anmelden. Das wird ihm mit Sicherheit geraten werden.

  10. #60
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: Rathaustante rät Deutschem zur Obdachlosigkeit

    Zitat Zitat von Deschawüh Beitrag anzeigen
    Wird dir wohl nichts anderes übrigbleiben, als dein Recht auf Eigenbedarf einzuklagen, falls Ali nicht freiwillig auszieht. Du erwartest nicht ernsthaft, das dir das Sozialamt bei der Wohnungssuche für Ali hilft, wenn Ali schon vorher in deiner gekauften Wohnung wohnte?
    Ich kann nur jedem abraten eine Wohnung zu kaufen, die bereits vermietet ist, wenn man sie selber nutzen will/muss. Erst recht, wenn sie von Ali bewohnt wird, sehr geehrter Herr Otto M. Da greifen ein paar ungeschriebene Gesetze, die Deutsche nicht mehr haben werden, in Zukunft.
    Such dir einen auf Eigentumsrecht spezialisierten Anwalt. Aber aufgepasst bei der Anwaltswahl!
    Tut mir leid für Dich, ist inzwischen aber auch kein Einzelfall mehr. Das man deine Wohnung einfach beschlagnahmen kann, halte ich allerdings für Quatsch.
    Du weisst mit Eigenbedarf wurde zu viel getrickst. Sohn braucht die, Tochter braucht die Mutter braucht die usw usf.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

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