User in diesem Thread gebannt : Michael A |
aus eigener Erfahrung:
Ist der Mieter vom Amt abhängig, gewinnt der Mieter einen Aufpasser.
Also schaltet sich das Amt in allen Dingen ein, wenn es um Kündigung, Kosten und Wohnungsschäden geht.
Das Amt ermächtigt sich zur Bestimmung von Regelungen, damit die Person X weiterhin z.B. wohnen bleibt.
Wenn der Mieter dann noch "Befürftigkeit" anmeldet, z.B. psychische Störung, ist das Amt noch mehr für den Mieter.
Das weiss ich aus Schreiben zwischen unseren Anwälten und Ämtern.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)