Betrüger wie Heiko Maas
Betrug im großen Stil: Linken-Politiker prellten Steuerzahler um 159.000 Euro
Warum werden kriminelle Politiker auch noch belohnt?
Rechtskräftig verurteilte Betrüger: Die früheren Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (links) und Torsten Krause (rechts)
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Teilungen
Peer Jürgens hatte als Abgeordneter der Linken den Brandenburger Landtag und und Torsten Krause (rechts) und der Typ der AfD stahl auch: Jan-Ulrich Weiß (43, AfD, r.) kassierte trotz Strafurteil bislang 99.000 Euro Foto: Picture-Alliance
Im Brandenburger Landtag haben zwei Abgeordnete der Linken durch falsche Wohnsitzangaben einen sechsstelligen Eurobetrag vom Steuerzahler abgezockt. Mittels frisierter Fahrtkostenabrechnungen ergaunerten sich die Kriminellen insgesamt 159.000 Euro.
von Ernst Fleischmann
Mit nur 23 Jahren gelang ihm 2004 als jüngster Abgeordneter der Einzug in den Brandenburger Landtag. Torsten Krause kandidierte in seinem Wahlkreis in der fernen Uckermark für die Linkspartei und schaffte direkt den Sprung ins Parlament. Sein Heimatort Lychen liegt ca. 130 Kilometer vom Parlament entfernt. Weil es je 30 Kilometer Entfernung vom Potsdamer Landtag 169 Euro Fahrtkosten-Pauschale gab, witterte Krause ein großes Geschäft.
Er nahm sich eine Wohnung im nur wenige Kilometer entfernten Berlin, rechnete gegenüber dem Landtag aber eiskalt den 130-Kilometer-Dienstweg ab, den es in Wirklichkeit gar nicht gab. Insgesamt erleichterte der linkskriminelle Krause den Steuerzahler in Brandenburg damit um satte 71.945,83 Euro – Geld, das in der strukturschwachen Region auch deutlich besser hätte investiert werden können. Doch was interessierten Torsten Krause schon die Bürger vor Ort? Diese waren allenfalls gut genug, um ihm seine getürkten Reisekostenabrechnungen zu bezahlen.
Fahrkostenbetrug liegt bei Linken im Trend
Dabei scheint der systematische Betrug mittels frisierter Fahrtkostenabrechnungen bei Politikern der Linkspartei geradezu zum Volkssport geworden zu sein. Denn auch Peer Jürgens hatte als Abgeordneter der Linken den Brandenburger Landtag und die Bürgerinnen und Bürger skrupellos betrogen. Er trieb es sogar noch weiter als sein krimineller Kollege Krause und erschlich sich sage und schreibe 87.000 Euro durch falsche Angaben auf den Formularen.
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und
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Die Linken sind dafür verantwortlich, dass nicht mehr abgeschoben werden kann.
Dieses war der erste Streich
Sozialsenatorin Breitenbach (Linke), zuständig für die Flüchtlinge, erklärt Zimmer in Flüchtlings-Sammelunterkünften zu eigenständigen Wohnungen:
...Sie ließ das Wohnheim als Privatwohnung werten, die durch das Grundgesetz geschützt ist, weshalb eine Durchsuchung nur mit richterlichem Beschluss möglich sei...Für die Polizei ist die Lage ohnehin schon kompliziert: Sie muss den Richter fragen, dann darf sie im Wohnheim nur in den Raum eindringen, in dem die gesuchte Person wohnt. Wenn sie die Person dort nicht antrifft, darf sie andere Räume nicht durchsuchen, auch wenn sie als Versteck dienen können.
Und nun - der zweite Streich:
Sie entschied, dass Polizisten
... die gesuchten Personen jetzt nicht mehr nach 21 Uhr und erst ab 6 Uhr morgens aufgreifen
dürfen.
Bisher kamen die Beamten um drei Uhr morgens, um mit der gesuchten Person das Flugzeug um sechs oder sieben Uhr zu erreichen. Die meisten Auslandsflüge starten früh. Nun muss die Abschiebung tagsüber durchgeführt werden.
Das hat Folgen:
Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie scheitert. Denn wenn der abgelehnte Asylbewerber einen Anwalt einschaltet, erfährt der vom Abschiebetermin. Sein Mandant kann sich zum Termin aus dem Wohnheim entfernen, was tagsüber einfacher ist als nachts.
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Kann man dieser linken Schbracke nicht mal eins auf die Zwölf pfeffern. Das ist doch noch schöner, dass so eine dämliche Person die Taktik polizeilichen Handelns bestimmt. Was regiert in Berlin nur für ein unsägliches Geschmeiß? Wenn ein richterlicher Beschluss nötig ist, muss der eben das gesamte Wohnheim einbeziehen. Das ist doch Bullshit: Wenn ich einen Durchsuchungsbeschluß für eine 5-Zimmer-Wohnung habe, darf die Polizei auch alle fünf Zimmer durchsuchen. Wenn die Senatöse jetzt das Wohnheim als Privatwohnung werten lässt - entscheidet die das eigentlich oder nicht eher auch ein Gericht - dann genauso Räume. Und dafür, wann der Abschiebling ergriffen werden kann, müsste es ja auch gesetzliche Vorschriften geben und nicht nur das Gewäsch einer durchknallenden Linken.
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Schau an - kaum mehr im Amt, schon beliebter als zuvor.
Einst Anführer einer Moped-Gang!
Sag jetzt bloß noch, dass du dieser Umfrage-Lügerei noch glaubst?
Je nach Redakteur und/oder Verleger kommt dabei immer genau das Ergebnis heraus, dass gewünscht und bestellt wurde.
Diese Umfrageritis ist die übelste Verarschung, die gleich hinter dem Gebrauchtwagenhandel rangiert.
Panel-Auswahl, Fragestellung, Auswertung usw., und schwupps passt das Ergebnis genau zu den Vorstellungen des Auftraggebers.
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