Einspruch.
Benötigte Fachkräfte deren Bedarf im eigenen Land nicht gedeckt werden kann können doch zum Zweck der Arbeitsaufnahme eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bekommen oder nicht ? Sonst könnten in Deutschland ansässige Unternehmen z.B aus Japan sich kaum um die eigene Geschäftsführung kümmern.
Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitsaufnahmen haben auch nichts mit Migration zu tun.
Scheinbeschäftigungen in der Dönerbude des Schwagers sind auch keine benötigten "Fachkräfte" so das ein Einschleichen ebenso verhindert werden kann.
Do not feed.....na ja,längst zu spät.
Für ausreichend Geld findet der Privilegierte immer Pflegekräfte. Oder glaubst Du, die Verantwortlichen werden die Früchte ihrer Arbeit kosten? Diese Aufgabe übernimmt der kleine Mann, der eines Tages völlig unerwartet feststellt, dass er keine Gesundheitsversorgung mehr erhält. Allerdings zahlt es sich spätestens dann aus, CDU/SPD/FDP/GRÜNE gewählt zu haben.
Teilen ist das neue Haben.
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