Vielleicht ist eine urkomische Betrachtung des alltäglichen Wahnsinns der kulturell ideologischen Schubumkehr der einzige Weg, um an diesem Irrsinn nicht selbst irrsinnig zu werden.
Denn das, was wir zur Zeit in diesem Staat erleben, das kann doch bald nur noch ein schlimmer Albtraum sein, und keiner zwickt und zwackt uns, damit wir endlich erwachen.
Wenn das Kriterium für eine Verfassung ist, daß sie per Volksabstimmung angenommen werden muß, hat es in Deutschland (und zahlreichen anderen Ländern) überhaupt noch nie eine gültige Verfassung gegeben. Weder die Verfassung des deutschen Reiches von 1871 noch die Weimarer Verfassung wurden per Volksabstimmung angenommen. Konkret: das ist überhaupt kein Kriterium.
Das Grundgesetz heißt so, weil es ursprünglich ein Provisorium für die Trizone war. Absehbar war, daß die SBZ nicht mitmachen würde, und Teile Deutschlands standen unter polnischer Verwaltung (seit 1991 gehören sie völkerrechtlich zu Polen).
Die Wiedervereinigung war ein Beitritt eines Teils Deutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß dem damaligen Art. 23 GG. Diese Möglichkeit sah das GG in seiner Präambel und eben nach Art. 23 GG explizit vor. Man hätte durchaus auch eine neue Verfassung nach Art. 146 GG beschließen können. Mußte man das? Das BVerfG hat dies [Links nur für registrierte Nutzer].
Wie ich in meiner ersten Antwort auf den Eingangsbeitrag schrieb, ist es m.E. auch sicher kein Anliegen der zitierten Frau Lengenfeld, die Geltung des Grundgesetzes oder seinen Charakter als Verfassung anzuzweifeln. Tatsächlich würde sie ihr vorgebrachtes Argument sogar schwächen: daß mittlerweile das Anmahnen der Geltung des Rechts, sogar des Grundgesetzes, als anrüchig, als herzlos und rechts gilt.
Das Problem scheint mir eher in der Sinnhaftigkeit des Grundgesetzes zu liegen, wenn es denn eine Verfassung sein soll. Verfassungen sollen den Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen. Das Grundgesetz gesteht aber genau diesem Staat im Gegensatz zu Verfassungen anderer Länder das Recht zu, diese Schutzrechte per Gesetz einzuschränken. Das schützt den Bürger nicht wirklich. Selbst die staatliche Existenz als per Gesellschaftsvertrag abgetretene Freiheit des Einzelnen gegen die staatliche Leistung von Schutz gegen Gefahren von außen oder vor Kriminalität ließe sich in Zweifel ziehen, da der Vater der Idee des Gesellschaftsvertrages, Rousseau, höchstselbst gefordert hatte, daß über diese Abtretung wenigstens einmal Einstimmigkeit aller Betroffenen, also aller Bürger, hätte bestehen müssen. Dem war nie so, also gibt es keinen Gesellschaftsvertrag. Auch an Konkludenz mangelt es nicht unerheblich.
Aus dieser gesellschaftsvertraglichen Ecke kommt der Gedanke der Volksabstimmung über die Verfassung, wie ich mutmaße.
"200 goals isn't a plan. It's a wishlist!"
Dr. Jordan Peterson zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens
Das Grundgesetz kann man durchaus als Verfassung ansehen, auch wenn es "Grundgesetz" heißt.
Es erfüllt die Voraussetzungen einer Verfassung und ist somit auch eine.
Wenn man gegen das Grundgesetz argumentieren will, sollte man schon gescheitere Punkte heranziehen als den, dass es ja gar keine Verfassung sei, weil es "Grundgesetz" heißt.
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
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