Das wurde keinesfalls vergessen, man hat ihn schließlich sogar um die Klarstellung ergänzt, dass das Grundgesetz nach dem Beitritt der fünf neuen Länder zu seinem Geltungsbereich für das gesamte deutsche Volk gilt.
Man hat ihn, wie ich jedenfalls vermute, im etwas naiven Glauben beibehalten, damit eine hypothetische künftige Diktatur, die das Grundgesetz durch eine oktroyierte Verfassung ersetzt, ins Unrecht zu setzen und im Widerstand behaupten zu können, das Grundgesetz gälte immer noch fort.
Staatsrechtlich totaler Schwachsinn, aber seit '49 lieben die Deutschen ja ihre großen moralischen Ansagen und Symbole ...
"I swear by my life and my love of it, that I will never live for the sake of another man, nor ask another man to live for mine." (Ayn Rand, Atlas shrugged)
Demenz? Alzheimer?
Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können.
Gut, wir können jetzt stundenlang über "müssen" und "können" diskutieren aber wenn wir das in den nötigen Kontext setzen, dass eine Verfassung die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz ist, dann verkürzt sich dieser Dialog doch drastisch. Es müssen die Rechte der Individuen und die Einschränkungen des Staates klar und deutlich benannt werden.
Und jetzt, wegen der Rechte der Individuen, komme ich mal eben zu der zuvor benannten Richtungsänderung des Bundesverfassungsgerichts, indem es im Laufe der politischen Veränderung auch eine verfassungsrechtliche Änderung der Auffassung vorgenommen hat. Standen am Anfang die Grundrechte des Individuum als höchstes Rechtsgut, so hat man auf politisches Gehieß diese Auffassung verfassungsrechtlich in den Staatsschutz als überragendes Rechtsgut geändert. Das war für mich das klrste Signal von der politischen Beeinflussung des Bundesverfassungsgerichts. Und seit dem und spätestens seit dem Lissabon-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht für mich persönlich jede Legitimität verloren.
Und du weißt ebenso wie ich, dass dieses definierte freie Volk nicht durch politische Abgeordnete repräsentiert werden kann, sondern in dem Zweck dienlichen Abstimmungen neu gewählt werden muss und die Vorschläge für die passiven Wahlteilnehmer hat aus der Bevölkerung heraus eruiert zu werden, denn sie sollen den Willen des Volkes repräsentieren und kein politisches Theater das schlimmstmöglich noch eine Minderheitsregierung wäre oder eine Koalition, die jemanden stellt der niemals gewählt wurde.
Sollte irgend etwas in diesem Text Verwirrung stiften, ignorieren Sie bitte das gesamte Produkt.
Ja, so kann man das sehen. Man kann es aber auch so sehen, dass man auch nicht dabei zusehen muss, wie der Staat diese Grundrechte selbst missachtet und beständig mit Füßen tritt; beispielhaft Artikel 3
Und dann gleichzeitig an den vielfach schäbigen Umgang von Behören/Behördenleiter mit AfD Mitgliedern denken oder wie ganz bewusst entgegen dem Gesetz gegen die AfD oder einen ihrer Abgeordneten aus städtischen Mitteln gehetzt wurde.Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Wie soll man da noch das Vertrauen in dieses fragile Konstrukt behalten?
Rede des Abgeordneten Dr. Carlo Schmid (SPD)
im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948
Was heißt aber Verfassung ? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz. Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates.Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins....[Links nur für registrierte Nutzer]Man wird aber da nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins. Es handelt sich dabei um Organisation und nicht um Konstitution. Ob eine Organisation von den zu Organisierenden selber vorgenommen wird oder ob sie der Ausfluss eines fremden Willens ist, macht keinen prinzipiellen Unterschied; denn bei Organisationen kommt es wesentlich und ausschließlich darauf an, ob sie gut oder schlecht funktionieren. Bei einer Konstitution aber ist das anders. Dort macht es einen Wesensunterschied, ob sie eigenständig geschehen ist oder ob sie der Ausfluss fremden Willens ist; denn eine Konstitution ist nichts anderes als das Ins-Leben-Treten eines Volkes als politischer Schicksalsträger aus eigenem Willen.
Sind wir jetzt ein freies Volk? Wenn ja, dann ist es an der Zeit das GG durch eine Verfassung zu ersetzen! Organisation oder Konstitution?
PS. Nee, lieber nicht................!
Da offenbarst du allerdings eine schräge Sichtweise, denn auch der Artikel 146 gilt nach geltender Meinung als unveränderlich und des Weiteren sollte folgendes beachtet werden
Art. 146 Grundgesetz enthält keine Bestimmungen darüber, in welcher Form die neue Verfassung von dem gesamten deutschen Volk zu beschließen ist. In Betracht käme die Verabschiedung durch Volksentscheid oder der Beschluß durch eine volksgewählte verfassungsgebende Nationalversammlung oder eine Verbindung beider Elemente. Zur Verabschiedung bedarf es entgegen einer von der Regierung verbreitenden Mär nur einfacher Mehrheiten. Ein Verfahren in Bundestag und Bundesrat mit qualifizierten Mehrheiten im Sinne des Art. 79 Absatz 2 Grundgesetz ist nicht nur keineswegs erforderlich, es würde obendrein auch nicht genügen, da nach dem Bundesverfassungsgericht (Art. 146) nur einespeziell zur Verfassungsgebung gewählte Versammlung für das Deutsche Volk verbindlich beschließen könnte (Art. 147). [Links nur für registrierte Nutzer]
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